creek69
Neuer Benutzer
Urteil des OLG Düsseldorf Akt. Z: I-1U 182/06
Wer mit seinem Rennrad auf öffentlichen Straßen fährt muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen.Andernfalls, so hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden,trifft Ihn im Falle einer Kopfverletzung ein MItverschulden. Der Senat hatte über die Schadenersatzklage eines 67 jährigen Rennradfahrers zu entscheiden, der bei einer Tour am Niederrhein gestürzt war. Anders als "Normalradler" seien "Rennradfahrer" verplichtet, sich durch einen Helm zu schützen.[/FONT][/SIZE]
Wer mit seinem Rennrad auf öffentlichen Straßen fährt muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen.Andernfalls, so hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden,trifft Ihn im Falle einer Kopfverletzung ein MItverschulden. Der Senat hatte über die Schadenersatzklage eines 67 jährigen Rennradfahrers zu entscheiden, der bei einer Tour am Niederrhein gestürzt war. Anders als "Normalradler" seien "Rennradfahrer" verplichtet, sich durch einen Helm zu schützen.[/FONT][/SIZE]