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Helmpflicht für Rennradfahrer!! OLG Düsseldorf

creek69

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Urteil des OLG Düsseldorf Akt. Z: I-1U 182/06

Wer mit seinem Rennrad auf öffentlichen Straßen fährt muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen.Andernfalls, so hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden,trifft Ihn im Falle einer Kopfverletzung ein MItverschulden. Der Senat hatte über die Schadenersatzklage eines 67 jährigen Rennradfahrers zu entscheiden, der bei einer Tour am Niederrhein gestürzt war. Anders als "Normalradler" seien "Rennradfahrer" verplichtet, sich durch einen Helm zu schützen.[/FONT][/SIZE]
 
AW: Helmpflicht für Rennradfahrer!! OLG Düsseldorf

@creek69: Wie wär's denn, wenn Du jedem Forumsmitglied gleich noch eine PN schreibst, dass auch wirklich jeder auf Deinen erhobenen Zeigefinger aufmerksam wird?

Mit Helmpflicht hat das o.g. Urteil, wie schon im bereits existierenden Thread zu diesem Thema festgestellt wurde (Danke Anton), nichts zu tun. Es geht lediglich um den Versicherungsschutz.
 
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