Eine persönliche Angelegenheit bleibt eine persönliche Angelegenheit, egal in welchem Kontext. Etwas anderes ist, wenn man die Anderen gefährdet oder beeinträchtigt. Die Wahl der Sockenfarbe oder ähnliches gehört nicht dazu.
"Der Veranstalter legt die Regeln fest, fertig" Das ist ein wenig viel vorauseilender Gehorsam und vor allem sind Regeln wieder an Regeln gebunden. Eine Vorschrift, die Hosen wegzulassen und durch ein Chiffon-Schleifchen zu ersetzen, dürfte sogar sanktionierbar sein.
So ganz simpel, wie weiter oben dargestellt ist es eben nicht. Erst recht nicht im öffentlichen Raum, wo legale Regeln jede "Veranstalter-Regeln" im Zweifel hinfällig werden lassen.
Auf einer Baustelle gibt es legale Sicherheitsvorschriften, für deren Einhaltung der Betreiber verantwortlich und haftbar gemacht wird. Auf Freizeitveranstaltung bei denen alle Teilnehmer auch allein für sich haften, gibt es das auch nicht.
Mit einem Arbeitgeber hast Du einen Vertrag und etwaige Kleidervorschriften hast Du bereits abgesegnet. Und Du sagst es, er darf Dir auch nur begrenzt vorschreiben, was Du anzuziehen hast. Das ist übrigens durchaus geregelt und manche, sagen wir, schlecht durchdachte Regelungen dahingehend, sind durchaus streitbar, wie Du sicher weißt.
Die Gesichtskontrolle bei irgendwelchen Clubs ist im Grunde ein Paradebeispiel an Diskriminierung. Darf man ( begrenzt) machen, juckt keinen, ändert aber nichts an der Tatsache als solcher, das es genau das ist.
Genauso kannst Du jemanden aus der Radgruppe ausschließen, weil der einen Christopherus-Anhänger trägt. Deine Radgruppe, Deine Regeln und der wird auch nicht lange diskutieren. Diskriminierung ist es trotzdem.
"Der Veranstalter legt die Regeln fest, fertig" Das ist ein wenig viel vorauseilender Gehorsam und vor allem sind Regeln wieder an Regeln gebunden. Eine Vorschrift, die Hosen wegzulassen und durch ein Chiffon-Schleifchen zu ersetzen, dürfte sogar sanktionierbar sein.
So ganz simpel, wie weiter oben dargestellt ist es eben nicht. Erst recht nicht im öffentlichen Raum, wo legale Regeln jede "Veranstalter-Regeln" im Zweifel hinfällig werden lassen.
Auf einer Baustelle gibt es legale Sicherheitsvorschriften, für deren Einhaltung der Betreiber verantwortlich und haftbar gemacht wird. Auf Freizeitveranstaltung bei denen alle Teilnehmer auch allein für sich haften, gibt es das auch nicht.
Mit einem Arbeitgeber hast Du einen Vertrag und etwaige Kleidervorschriften hast Du bereits abgesegnet. Und Du sagst es, er darf Dir auch nur begrenzt vorschreiben, was Du anzuziehen hast. Das ist übrigens durchaus geregelt und manche, sagen wir, schlecht durchdachte Regelungen dahingehend, sind durchaus streitbar, wie Du sicher weißt.
Die Gesichtskontrolle bei irgendwelchen Clubs ist im Grunde ein Paradebeispiel an Diskriminierung. Darf man ( begrenzt) machen, juckt keinen, ändert aber nichts an der Tatsache als solcher, das es genau das ist.
Genauso kannst Du jemanden aus der Radgruppe ausschließen, weil der einen Christopherus-Anhänger trägt. Deine Radgruppe, Deine Regeln und der wird auch nicht lange diskutieren. Diskriminierung ist es trotzdem.