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Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

der versicherungsbetrug ist nicht alleine für das steigen der beiträge verantwortlich, aber mit.

i.d.r. findet sich ein zeuge oder die aussagen der beteiligten passen nicht zusammen oder die schäden zum geschilderten unfallablauf.
es kommen immer wieder welche damit durch, es werden aber auch immer wieder welche überführt znd das ist mir wichtig.

mfg
frank

Bei geschätzen 4 Mrd. € macht das aber trotzdem ganz schön was aus. in einigen Versicherungssparten geht man davon aus, daß 50% der gestellten Forderungen unberechtigt und/oder überhöht sind :eek:
 

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Re: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ich kann für Dich nur hoffen, daß Du in Deinem privaten Umfeld nicht von so vielen Leuten umgeben bist, die genauso egoistisch denken und handeln wie DU es offensichtlich hier proklamierst.


Ich habe noch nie in meinem ganzen Leben ne Haftpflichtversicherung geltend gemacht....hatte ja auch meist keine...:)also mach mal halblang , dreh nicht so am Rad und werde nicht beleidigend.



Gruss Horst
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ich habe noch nie in meinem ganzen Leben ne Haftpflichtversicherung geltend gemacht....hatte ja auch meist keine...:)also mach mal halblang , dreh nicht so am Rad und werde nicht beleidigend.

Gruss Horst

Bitte zeig mir die Stelle, wo ich Dich beleidgt habe!

Du redest hier - wenn man's halbwegs neutral betrachten - den Versicherungsbetrug schön:
Mir ist es wichtig, dass ich haftpflichtversichert bin im Falle, dass ich jemandem sein Rad zerdepper....ist bislang noch nie passiert und wenn, dann ist er eben ggf. neben mir gefahren....
meine Güte, das ist doch völlig i.O.

Jemand, der Dir richtig an den Karren fahren will, könnte aus einer solchen Äußerung auch schnell einen Aufruf zu einer Straftat gem. §111 StGB draus machen.

Du solltest Dir also zu erst mal überlegen, was für ein Zeug Du so verzapfst, bevor Du anderen Leuten Ratschläge erteiltst.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ich habe das nicht vor, nur so als Frage: kann man seinen Sportskameraden der zum geradeausfahren zu doof ist verklagen oder ist man selbst schuld wenn man das Risiko des Windschattenfahrens eingeht ?

Moin Mark,
ich will mich mal deutlich ausdrücken, auch wenn es wehtut:

Du hast so zu fahren, daß du vor jedem Hindernis zum Stehen kommst. Wenn du also stürzt, weil dein Vordermann sich überschlagen hat und Du nicht mehr rechtzeitig bremsen bzw. ausweichen konntest, ist es alleine Dein Problem.
Dein Sportskamerad könnte sogar Dich noch verklagen, weil Du so nah hinter ihm hergefahren bist, daß Du ihn bei seinem Unfall noch überrollt hast.

So, und nun guck dir mal deinen Rahmen an, ob der ein angeschraubtest Schaltauge hat. ;)
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

ggf. als haftpflichtschaden melden, wenn der dumme nicht-geradeaus-fahren-radler sowas hat, evtl. sachverhalt etwas "modifizieren", damit die verischerung sich nicht rauswinden kann...

Sagt mal... fällt keinem auf, dass hier zum Versicherungsbetrug geraten wird?
Das ist doch das Letzte!

Da brauchen wir uns nicht wundern, dass ständig die Beiträge steigen... :mad:
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ich habe noch nie in meinem ganzen Leben ne Haftpflichtversicherung geltend gemacht....hatte ja auch meist keine...:)also mach mal halblang , dreh nicht so am Rad und werde nicht beleidigend.

Wenn Du etwas so drehst daß es passt steht Dir das nicht zu, so einfach ist das.
Dafür gibt es ja auch eine Police in der das geregelt wird.
Das ist für mich nix anderes als wenn ich dem Kollegen zB den Radcomputer klau, weil der hats ja und das tut ihm nicht weh.

Tut mir leid aber dein schönreden zeugt einfach von miesen Charakter um das mal gelinde zu umschreiben.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Wenn ein gewisser prozentsatz der Fälle, die eine Haftpflichtversichrung begleicht ungerechtfertigt wären (versicherungsbetrug). Die Versicherungen halten sich aber Schadlos, indem sie diese Mehrkosten auf die Beiträge und damit auf die Versicherten abwälzen. Müsste ich dann als Versicherter meine Versicherung um diesen Prozentsatz bescheissen um einen "fairen" Beitrag zu zahlen?
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Du hast so zu fahren, daß du vor jedem Hindernis zum Stehen kommst. Wenn du also stürzt, weil dein Vordermann sich überschlagen hat und Du nicht mehr rechtzeitig bremsen bzw. ausweichen konntest, ist es alleine Dein Problem.
Dein Sportskamerad könnte sogar Dich noch verklagen, weil Du so nah hinter ihm hergefahren bist, daß Du ihn bei seinem Unfall noch überrollt hast.

Man muß vor bei einem stehenden Hindernis halten können, das ergibt sich aus
StVO §3 Geschwindigkeit

(1) ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...

Ferner muß man hinter einem bremsenden Vordermann halten können. Das ergibt sich aus
StVO §4 Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Hinter einem Vordermann, der einen Unfall erleidet muß man hingegen nicht rechtzeitig bremsen können, das würde sonst riesige Abstände erfordern die nicht machbar sind.

Der zu geringe Abstand könnte also maximal eine gewisse Mitschuld an dem Folgeunfall begründen, die Hauptschuld - auch an dem Folgeunfall - trägt aber derjenige, der da mangels Fahrzeugbeherrschung gestürtzt ist.
§3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladunganzupassen.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Dieses ewige "er ist nicht abischtlich gestürzt" - Herr Althaus hat die kanadische Mutter auch nicht absichtlich totgefahren.

Altar, was machst du für ein Fass auf? Wenn du sauer bist denk erstmal drüber nach worüber? Auf den anderen, weil er sich auf die Fresse gelegt hat, oder vielleicht doch auf dich selbst, weil du so verdammt dumm warst in 10cm abstand hinter nem fremden herzufliegen?
Abgesehen davon hast du keinerlei anrecht von irgendjemandem geld wiederzubekommen. stvo besagt eindeutig, dass man vorrausschauend fahren muss und immer mit den fehlern anderer rechnen muss.
natürlich isses kacke für dich, aber du musst damit leben und solltest für dich überegen ob du konsequenzen draus ziehst.

Bei Herrn Althaus war die Sache wohl wesentlich anders, der fuhr absichtlich in den Gegenhang.

Über die Versicherungsgeschichte schreib ich ma besser garnix.

alexis
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Man muß vor bei einem stehenden Hindernis halten können, das ergibt sich aus

Ferner muß man hinter einem bremsenden Vordermann halten können. Das ergibt sich aus

Hinter einem Vordermann, der einen Unfall erleidet muß man hingegen nicht rechtzeitig bremsen können, das würde sonst riesige Abstände erfordern die nicht machbar sind.

Der zu geringe Abstand könnte also maximal eine gewisse Mitschuld an dem Folgeunfall begründen, die Hauptschuld - auch an dem Folgeunfall - trägt aber derjenige, der da mangels Fahrzeugbeherrschung gestürtzt ist.
Wenn der Hintermann aber den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hätte, wäre ihm vieleicht ein Anhalten nicht möglich gewesen, aber ein Ausweichen vieleicht schon. Diese Argumentation zieht nur wenn der Gestürzte den kompletten Weg versperrt.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Zum Thema selbst: "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um."

Es ist schon mehrfach gesagt worden. Das Risiko, mit Minimal-Abstand jemandem hinterher zu fahren, den man nicht vorher studiert hat oder kennt, ist nicht unerheblich, oft gefährlich.
Für mich ein Grund, mir meine nächsten Rennteilnahmen noch einmal gut zu überlegen.
Das zu einer Beurteilung nach "gesundem Menschenverstand". Und der kann vielerlei Aspekte haben.

Aufforderungen, Tatbestände "versicherungsgerecht" aufzubereiten, halte ich für extrem daneben.......... :eyes:
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Für mich ein Grund, mir meine nächsten Rennteilnahmen noch einmal gut zu überlegen.Aufforderungen, Tatbestände "versicherungsgerecht" aufzubereiten, halte ich für extrem daneben.......... :eyes:


Genau das habe ich mir für mich schon so entschieden....keine Rennen, kaum RTF`s und möglichst nicht zu grosse Gruppen.....eben deswegen.
Ja und mit dem 2.Teil hast du wohl auch recht....ich sehe es ja ein.

Gruss Horst
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Genau das habe ich mir für mich schon so entschieden....keine Rennen, kaum RTF`s und möglichst nicht zu grosse Gruppen.....eben deswegen.
Ja und mit dem 2.Teil hast du wohl auch recht....ich sehe es ja ein.

Gruss Horst


also alles was spaß macht. da müsste ich in letzter konsequenz mit dem radsport aufhören.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Nein, ich bin dieses Jahr schon gut 4000 km gerne auf dem Rad unterwegs und fahre gerne in Gruppen, die ich einschätzen kann....und das mache ich auch weiterhin.
Ich schliesse für mich nur Rennen und zu grosse Gruppen aus,das macht mir nämlich keinen Spass und kann ich ja halten, wie ich mag.

Gruss Horst
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

also alles was spaß macht. da müsste ich in letzter konsequenz mit dem radsport aufhören.

Hm,

dann fehlt Dir wohl das letzte entscheidende Gen, wenn der Spaß beim sportlichen Radfahren für Dich nur darin besteht, auf diesen "Ringelpietzveranstaltungen" mit dem Hinterrad zu wedeln... :D ;)

polemische Grüße

Martin
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

MIr ist vor ein paar jahren mal ein ähnlicher, wenn auch hamloserer fall passiert. ich bin nach der uni in berlin am großen stern auf dem fahrradweg gefahren und bin dann, ohne ein handzeichen zu geben, nach links ausgeschert, um eine straße zu überqueren. eine radfahrerin hinter mir ist mir voll reingefahren, wir sind beide gestürzt, und sie hat sich dabei ihre hose zerissen, die sie ersetzt haben wollte. da sie mir auch direkt am hinterrad geklebt hatte (und das bestimmt nicht aus windschattenüberlegungen), war ich der meinung, dass sie auch eine mitschuld treffe, da, hätte sie ein wenig mehr abstand gehalten, es nie zu diesem unfall gekommen wäre. darufhin kam die polizei, nahm den unfall auf. auch der polizei schilderte ich meine ansicht bezüglich des fehlenden sicherheitsabstandes. letztendlich kam ein brief von der staatsanwaltschft, die mir mitteilte, dass das verfahren gegen zahlung einer geldstrafe in höhe von ca. 80 dm eingestellt würde und dass ich den schaden zu begleichen hätte. dies hat damals meine versicherung übernommen, in voller kenntnis der sachlage. jetzt frage ich mich, ob der fall (abgesehen von der höhe des schadens) sich wirklich so stark von dem oben geschilderten unterscheidet?
ausserdem kann hier ja viel spekuliert und empört "versicherungsbetrug" geschrien werden, fakt ist: vielleicht sollte man erst einmal mit dem unfallgegner reden, dann den fall der versicherung schildern. vielleicht zahlt sie ja auch bei korrekter schilderung des vorgangs, hat sie bei mir ja auch gemacht, obwohl laut staatsanwaltschaft ja eine alleinschuld meinerseits vorlag.

ach ja, und nur für die , die gleich anfangen zu meckern: es war ein fehler von mir, aus dem ich gelernt habe, und daher gebe ich jetzt immer handzeichen, wenn ich abbiegen will.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Hm,

dann fehlt Dir wohl das letzte entscheidende Gen, wenn der Spaß beim sportlichen Radfahren für Dich nur darin besteht, auf diesen "Ringelpietzveranstaltungen" mit dem Hinterrad zu wedeln... :D ;)

polemische Grüße

Martin


dann fehlt dir wohl das letzte fünkchen rennfahrerblut wenn du aus angst vor einem sturz den sportlichen wettkampf meidest.

das ding auf dem ihr da sitz heißt RENN-rad !!! das möchte in seinen natürlichen lebensraum und nicht von irgendwelchen langweilern alleine durch die gegend geschaukelt werden

polemische Grüße :aetsch:
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Puuuh, geschafft, :) Zustimmung....

Gruss Horst
 
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