• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Wenn die betreffende Person eine Haftpflicht haben sollte, dann wird ihm das Ersetzen des Schadens nicht weh tun, und selbst wenn nicht, hat der Anspruch auf Schadensersatz gar nichts mit asozialem Verhalten zu tun.
Die Haftpflicht wird in diesem Fall nicht zahlen, weil laut StVO die Schuld den Auffahrenden trifft. Nur wer unnötig scharf bremst kann als Vordermann Schuld an einem Auffahrunfall bekommen. Wenn du aber neben ihm gefahren wärst und er dich beim Umfallen mit umgerissen hätte, träge er die Schuld und eine evtl. vorhanden Haftpflichtversicherung müsste den Schaden bezahlen.
 

Anzeige

Re: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Das mit der Haftpflicht ist, wie ich auch schon meine erwähnt zu haben, so eine Sache für sich, genau wie spax sagt.

Der Althausvergleich ist natürlich etwas hochgegriffen, aber ich glaub es ging ihm mehr um das Thema "Absicht oder nicht", als um den Vergleich der Schwere des Unfalls...? Dass man auf den Anderen nicht direkt los geht sollte, denke ich mal, eigentlich klar sein... Da gibts aber auch Ausnahmen (siehe Henninger Turm 2008).

Bleibt für den Kajakfahrer zu hoffen, dass sein Rädchen möglichst heil geblieben ist. Knochen heilen wieder (normalerweise), Carbon nicht :D ;)
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Habe mich auch schon öfter mit dem Gedanken des "Was, wenn?" herumgeschlagen und komme immer wieder zu ähnlichen Gedanken wie Kharma. Ich denke, er hat schlicht und simpel recht und viel mehr lässt sich dazu leider nicht sagen. Ganz dem alten Aphorismus folgend "Jeder ist seines Unglückes Schmied." Will sagen, Radsportvergnügen gibt's nur im Gesamtpaket und jeder, der bei einer Gruppe mitfährt, muss einfach mit solchen Sachen rechnen. Ist leider so.

Also Eurer Meinung nach ist man selbst schuld wenn man in der Gruppe oder bei RTFs Windschatten fährt.
Kann ich akzeptieren, wenn der Sturz des Vordermanns tragisch d.h. unvorhersehbar und unvermeidbar ist (plötzl. Schlagloch, Tier, Stein, Nässe, wechselnde Lichtverhältnisse, plötzl. Reifendefekt etc.)

Dieser Sturz war vermeidbar und überflüssig und entstand nur weil der Vordermann unfähig war geradeaus zu fahren bzw. wahrscheinlich gepennt hat.
Wenn mir ein halbdementer Opa mit dem Auto die Vorfahrt nimmt ärgert mich das aber ich denke mir es hat eh keinen Sinn sich mit dem zu streiten.
Von einem jungen gesunden Radsportler der nüchtern ist erwarte ich daß er bei der Sache ist wenn er in der Gruppe fährt sonst hat er in der Gruppe nix zu suchen.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Dieser Sturz war vermeidbar und überflüssig und entstand nur weil der Vordermann unfähig war geradeaus zu fahren bzw. wahrscheinlich gepennt hat.
Wenn mir ein halbdementer Opa mit dem Auto die Vorfahrt nimmt ärgert mich das aber ich denke mir es hat eh keinen Sinn sich mit dem zu streiten.
Von einem jungen gesunden Radsportler der nüchtern ist erwarte ich daß er bei der Sache ist wenn er in der Gruppe fährt sonst hat er in der Gruppe nix zu suchen.

Rede doch einfach mit ihm und frage, ob er das nicht seiner Haftpflichtversicherung so melden kann, dass es aufgrund seiner unaufmerksamkeit zum unfall und schaden kam. ich denke nicht, dass es da probleme gibt, und er wird doch auch daran ein interesse haben, dass dein schaden beglichen wird.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

... und er dich beim Umfallen mit umgerissen hätte, träge er die Schuld und eine evtl. vorhanden Haftpflichtversicherung müsste den Schaden bezahlen.

Trüge, Spax, TRÜGE!

Ja, ich weiß - bin ja schon wieda wech. :duck:
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Rede doch einfach mit ihm und frage, ob er das nicht seiner Haftpflichtversicherung so melden kann, dass es aufgrund seiner unaufmerksamkeit zum unfall und schaden kam. ich denke nicht, dass es da probleme gibt, und er wird doch auch daran ein interesse haben, dass dein schaden beglichen wird.

Eben...und dazu ist die Haftpflicht da....dann ist er eben neben mir gefahren und nicht hinter mir....Hauptsache, eventueller Schaden kann bezahlt werden , ohne selbst dabei arm zu werden....da gibts sicher ne Möglichkeit, soweit ne Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Gruss Horst
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Mein Beileid und gute Besserung!

Ich habe das nicht vor, nur so als Frage: kann man seinen Sportskameraden der zum geradeausfahren zu doof ist verklagen oder ist man selbst schuld wenn man das Risiko des Windschattenfahrens eingeht ?

"WINDSCHATTENFAHREN: Untereinander steht Radsportlern, die Windschattenfahren trainieren, kein Ersatzanspruch zu, wenn es bei regelgerechtem Verhalten zu Verletzungen (hier: durch Auffahren auf den Vordermann) kommt." (OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.07.1993, Az. 1 U 153/92, SpuRt 1995, 61)




" ... Das Oberlandesgericht (Urteil vom 12.06.1995, Az. 1 U 213/94) wies die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld jedoch ab. Zur Begründung führte es aus, dass die Teilnehmer an der Radwanderung stillschweigend auf die Einhaltung der Regeln der StVO verzichtet hatten. Anderenfalls hätte die Fahrt, so wie geschehen, nicht durchgeführt werden können. Nach dem eigenen Vortrag des Klägers wurde seinerzeit in Kolonne gefahren. Dabei fuhr der Verletzte im Windschatten des Vorausfahrenden, also seitlich versetzt hinter ihm. Unstreitig war, dass der Sicherheitsabstand erheblich kürzer war, als er normalerweise von einem Radfahrer zum Vorausfahrenden einzuhalten ist. ... " Mehr ...


Btw.: Die Faszination kann ich nachvollziehen, aber mir persönlich ist das Risiko zu hoch, muss es auch nicht können da ich keine Rennen fahre.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ja ...nun gehts dann wahrscheinlich darum, was " regelgerechtes Verhalten" ist. Wenn Versicherung vorhanden, ist der Kollege eben daneben gefahren....fertig und Schaden wird bezahlt. So würde ich es handhaben.....jajaja ich weiss, "Versicherungsbetrug" ganz fürchterlich kriminell :D:D:D

Gruss Horst
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

"WINDSCHATTENFAHREN: Untereinander steht Radsportlern, die Windschattenfahren trainieren, kein Ersatzanspruch zu, wenn es bei regelgerechtem Verhalten zu Verletzungen (hier: durch Auffahren auf den Vordermann) kommt." (OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.07.1993, Az. 1 U 153/92, SpuRt 1995, 61)

und genau deswegen kann man den vorfall ja ein wenig anders bei der versicherung schildern (s.o.)
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

ups, Horst war schneller.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ja ...nun gehts dann wahrscheinlich darum, was " regelgerechtes Verhalten" ist. Wenn Versicherung vorhanden, ist der Kollege eben daneben gefahren....fertig und Schaden wird bezahlt. So würde ich es handhaben.....jajaja ich weiss, "Versicherungsbetrug" ganz fürchterlich kriminell :D:D:D

Gruss Horst

und da tausende das sehen wie du, steigen die beiträge ständig an.
DAS finde ich zum :kotz:
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Ja ...nun gehts dann wahrscheinlich darum, was " regelgerechtes Verhalten" ist. Wenn Versicherung vorhanden, ist der Kollege eben daneben gefahren....fertig und Schaden wird bezahlt. So würde ich es handhaben.....jajaja ich weiss, "Versicherungsbetrug" ganz fürchterlich kriminell :D:D:D

Gruss Horst

ja ne is klar; und sich dann wundern, daß die Prämien jedes Jahr steigen und sich darüber dann als nächstes beschweren. :wut:

Du wärst wunderbar in der Politik oder im upper Management aufgehoben. Da geht's auch nur um den eigenen Vorteil und man biegt alles so hin, daß es zum eigenen Vorteil gereicht :kotz:

Im übrigen schließen die AGBs der meisten Haftpflichtversicherungen Schäden, die bei Sportveranstaltungen/Wettkämpfen entstehen, aus.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

und da tausende das sehen wie du, steigen die beiträge ständig an.
DAS finde ich zum :kotz:

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sie deswegen ansteigen oder....??
Aber war mir schon vorher klar , dass das jetzt kommt....die armen Versicherungen....wie wird bloss mit denen umgegangen....:):)

Mir ist es wichtig, dass ich haftpflichtversichert bin im Falle, dass ich jemandem sein Rad zerdepper....ist bislang noch nie passiert und wenn, dann ist er eben ggf. neben mir gefahren....
meine Güte, das ist doch völlig i.O.

Gruss Horst
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sie deswegen ansteigen oder....??
Aber war mir schon vorher klar , dass das jetzt kommt....die armen Versicherungen....wie wird bloss mit denen umgegangen....:):)

Gruss Horst

Was glaubst denn Du, wie die Versicherungswirtschaft funktioniert?

Höhere Schäden führen zu höherern Beiträgen. Du schädigst damit nicht die Versicherung, sondern alle anderen Beitragszahler. Assozial wäre aus meiner Sicht die richtige Bezeichnung für solches Verhalten.

Aber klar, wenn irgend jemand in hohen Positionen seinen eigenen Vorteil sucht, dann wird kräftig drauf geschimpft. Bescheißt der "kleine" MAnn in alltäglichen Leben, ist das legitim.

Ich kann für Dich nur hoffen, daß Du in Deinem privaten Umfeld nicht von so vielen Leuten umgeben bist, die genauso egoistisch denken und handeln wie DU es offensichtlich hier proklamierst.
 
AW: Crash bei Gruppenausfahrt - den Vordermann verzeihen/verhauen/verklagen ?

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass sie deswegen ansteigen oder....??
Aber war mir schon vorher klar , dass das jetzt kommt....die armen Versicherungen....wie wird bloss mit denen umgegangen....:):)

Mir ist es wichtig, dass ich haftpflichtversichert bin im Falle, dass ich jemandem sein Rad zerdepper....ist bislang noch nie passiert und wenn, dann ist er eben ggf. neben mir gefahren....
meine Güte, das ist doch völlig i.O.

Gruss Horst

der versicherungsbetrug ist nicht alleine für das steigen der beiträge verantwortlich, aber mit.

i.d.r. findet sich ein zeuge oder die aussagen der beteiligten passen nicht zusammen oder die schäden zum geschilderten unfallablauf.
es kommen immer wieder welche damit durch, es werden aber auch immer wieder welche überführt und das ist mir wichtig.

mfg
frank
 
Zurück
Oben Unten