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Anzeige wegen Nötigung?

Nur eine Frage die sich aufdrängt :
Treiben dich irgendwie Todessehnsüchte das du da fährst , du siehst doch wie die Leute draufsind ....:confused:
Aus diesem Grund meide ich Landstraßen. Es sind ja nicht nur die Verkehrsrowdys, die einem ganz schnell die Lichter ausknipsen können. Ebenso große Sorgen bereiten mir jene Verkehrsteilnehmer, die schon damit überfordert sind, ihr Fahrzeug spurtreu mit mehr als 50 km/h über eine ebene Fahrbahn zu bewegen. Zu den betreffenden Personengruppen schweige ich mich besser aus, um keine dummen Klischees zu bedienen. Aber ihr wisst wahrscheinlich, woran ich denke.
 
Hm, ok, danke für die Einschätzung und Begründung! :)
Da muss man sich ja echt Gedanken machen nicht nur um sich selbst sondern um solche Idioten. :(
Normalerweise fahre ich wenig auf Landstraßen, es ist dort auch nur ein relativ kurzer Abschnitt zwischen zwei Ortschaften, auf denen "nur" 70km/h erlaubt sind und es gibt auch noch eine Kreuzung mit Ampel, die Tempo rausnehmen. Der (linksseitige) Radweg dort ist ziemlich schlecht, ganz im Gegensatz zu der super neu asphaltierten Landstraße, das lädt einfach ein... :cool:
 
Kurze Anspruchsprüfung:
a) Kausalität i.e.S. (+), da der Verstoß gegen die Radwegbenutzungspflicht nicht weggedacht werden kann, ohne dass das Unfallgeschehen entfiele.

Hey Gonsch,

ich bin kein Jurist und muss hier mein Laienverständniss walten lassen.
Wenn wir den Radfahrer streichen und Verkehrsteilnehmer anstelle dessen nehmen fällt die Schuldfrage negativ aus. Mit langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer muss auf einer Landstraße gerechnet werden, z.B. Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Motorroller, etc.. Diese können vergleichbare Situationen hervorrufen, somit müsste doch die Radwegbenutzung bei der Schuldfrage zumindest strittig sein oder nicht?

Ich bin mir bei den Urteilen zu der Radwegbenutzungspflicht nicht sicher, aber bei sehr schlechten Zuständen (subjektiv) darf von einer Benutzung abgesehen werden. Würde das nicht auch die Anspruchsprüfung bei Punkt 1) sprengen?

Wenn es hier nicht hingehört gerne auch via PN, wenn du die Zeit hast :)

Gruß
 
Hey Gonsch,

ich bin kein Jurist und muss hier mein Laienverständniss walten lassen.
Wenn wir den Radfahrer streichen und Verkehrsteilnehmer anstelle dessen nehmen fällt die Schuldfrage negativ aus. Mit langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer muss auf einer Landstraße gerechnet werden, z.B. Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Motorroller, etc.. Diese können vergleichbare Situationen hervorrufen, somit müsste doch die Radwegbenutzung bei der Schuldfrage zumindest strittig sein oder nicht?
Du darfst den Radfahrer beim "Wegdenken" nicht durch einen alternativen Verkehrsteilnehmer ersetzen. Ist der Radler erst einmal weggedacht, dann ist dort niemand mehr auf der Straße; somit entfällt auch der Überholvorgang und damit das weitere Unfallgeschehen. Die Haftung für die von Dir genannten Fahrzeugführer scheitert daran, dass sie durch die Straßennutzung allein keinen Pflichtenverstoß begehen. Formal-juristisch wäre aber auch ein Traktor an Stelle des Radfahrers als mitursächlich (also kausal) für den späteren Unfall anzusehen. Aber nicht jede Ursächlichkeit begründet eine Schadensersatzpflicht. Sonst müsste z.B. jeder Waffenhersteller für die mit seinen Waffen angerichteten "Schäden" einstehen. Mitursächlich wäre er ja. Ist das soweit verständlich?
Ich bin mir bei den Urteilen zu der Radwegbenutzungspflicht nicht sicher, aber bei sehr schlechten Zuständen (subjektiv) darf von einer Benutzung abgesehen werden. Würde das nicht auch die Anspruchsprüfung bei Punkt 1) sprengen?
Richtig. Wenn die Benutzungspflicht beispielsweise wegen Unzumutbarkeit entfällt, dann wäre keine Ersatzpflicht anzunehmen. Vorausgesetzt, es liegt kein sonstiger Pflichtverstoß vor. Es soll ja auch Radfahrer geben, die das Rechtsfahrgebot für eine bloße Kannvorschrift halten und sich nur in der Fahrbahnmitte (Mitte zweier Fahrstreifen) richtig wohl fühlen.
Wenn es hier nicht hingehört gerne auch via PN, wenn du die Zeit hast :)
Gruß
Ich denke, wir sind noch nicht off topic. :)
 
Der (linksseitige) Radweg dort ist ziemlich schlecht, ganz im Gegensatz zu der super neu asphaltierten Landstraße, das lädt einfach ein... :cool:

Der Radweg auf der anderen Straßenseite ist (jedenfalls IIRC) nicht benutzungspflichtig. Wobei ich einige sehr schöne und breite (und damit in zwei Richtungen benutzbare) Radwege "in der falschen Richtung" kenne, die ich trotz dem sie blöd zu erreichen sind, sehr gerne freiwillig benutze. :)
 
Aus diesem Grund meide ich Landstraßen..

Müssten wir erstmal klären, was für Euch Landstraßen sind. Für mich jede Straße außerhalb von Ortschaften, die keine BAB oder Kraftfahrstraße ist und die lassen sich ja schwer meiden. Oder sind mit Landstraßen die Bundesstraßen gemeint?
 
Müssten wir erstmal klären, was für Euch Landstraßen sind. Für mich jede Straße außerhalb von Ortschaften, die keine BAB oder Kraftfahrstraße ist und die lassen sich ja schwer meiden. Oder sind mit Landstraßen die Bundesstraßen gemeint?
Ok, meine Aussage war nach Deiner Definition etwas zu streng formuliert. Natürlich sieht man mich auch auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren. Ich lege aber Wert darauf, dass es sich um abseits gelegene Nebenstrecken handelt, die nach Art eines Wirtschaftsweges angelegt sind und kaum Verkehr aufweisen. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel.
 
Vergiss die Staatsmacht. Wenn du die Spedition hast und das Kennzeichen schreib die mal an. Die sind in der Regel daran interessiert was ihre Fahrer so treiben. Und dem Möchtegern Asphalt Cowboy tut das mit Sicherheit mehr weh als ein Anhörungsbogen für eine Sache die eh eingestellt wird.

Bist du sicher, dass es die Spedition interessiert wie der Fahrer der seine Aufgabe erledigt? Den Disponenten interessiert nur, dass seine Vorgaben erfüllt werden. Und dem Auftraggeber ist nur wichtig, dass seine Ware zum gewünschten Zeitpunkt ankommt.

Das geht eindeutig auf Kosten der Radfahrer, die meisten Lkw-Fahrer sind aber sehr verträgliche Zeitgenossen und gefährden im Normalfall die Radfahrer nicht mit Absicht.
 
Das geht eindeutig auf Kosten der Radfahrer, die meisten Lkw-Fahrer sind aber sehr verträgliche Zeitgenossen und gefährden im Normalfall die Radfahrer nicht mit Absicht.

Die meisten Brummi-Fahrer. Das gilt aber nicht für den Müllwagenfahrer, der mich heute morgen viel zu knapp überholt hat.:mad:

Einmal war ich auch kurz davor, über eine Anzeige wegen Nötigung nachzudenken. Das war, als ich von einer Autofahrerin von der Straße gedrängt wurde. Mangels Zeugen habe ich's gelassen und es bei der verbalen Androhung der Anzeige belassen.
 
Sonst müsste z.B. jeder Waffenhersteller für die mit seinen Waffen angerichteten "Schäden" einstehen. Mitursächlich wäre er ja.

Das ist eine durchaus diskussionsfähige Sichtweise. Warum schliessen z.B die amerikanischen Produkthaftungsgesetze die mit die strengsten der Welt sind, nicht eine solche Betrachtungsweise ein? Bei einer in der Mikrowelle getrockneten Katze gilt schliesslich auch das Haftungsprinzip, da der Hersteller diesen Betriebsfall nicht ausdrücklich in der Betriebsanleitung ausgeschlossen hatte.
Wenn Waffenhersteller für jede missbräuchliche Benutzung ihrer Produkte mit Todes- oder Behinderungsfolge entsprechend Schadenersatz an die Hinterbliebenen zu leisten hätten, hätte es sich mit den Waffenproduzenten schnellstens erledigt.
Life could be so simple...:rolleyes:
Aber da stehen natürlitsch höhere Interessen dahinter...:idee:

Bist du sicher, dass es die Spedition interessiert wie der Fahrer der seine Aufgabe erledigt? Den Disponenten interessiert nur, dass seine Vorgaben erfüllt werden.

Durchaus nicht. Man hatte mir in einem ähnlich gelagerten Fall seitens der Firma(Buchlieferdienst) zugesagt den Fahrer zur Rede zu stellen und auf sein Fehlverhalten hin zu weisen. Mehr wollte ich gar nicht.
 
Wenn Waffenhersteller für jede missbräuchliche Benutzung ihrer Produkte mit Todes- oder Behinderungsfolge entsprechend Schadenersatz an die Hinterbliebenen zu leisten hätten, hätte es sich mit den Waffenproduzenten schnellstens erledigt.
Life could be so simple...:rolleyes:
Aber da stehen natürlitsch höhere Interessen dahinter...:idee:...
Da stehen nicht "höhere Interessen" dahinter, sondern die Rechtswirklichkeit:
Wie @Gonsch schon zutreffend ausgeführt hat, wird im Rahmen der Zurechnung eines
Verhaltens zusätzlich zur Kausalität auch die sog. "Adäquanz" geprüft, wodurch die für die
Kausalität relevanten Tatsachen reduziert werden.
Das führt jetzt hier etwas weit. Wenn man das aber so machte wie von Dir vorgeschlagen,
müßte jede Mutti, die den Waffenhändler gebar, gleichsam mitbestraft werden,
weil sie für den Deal mitursächlich war. Um diese Ergebnisse zu vermeiden, gibt es die
Adäquanztheorie.
...Bei einer in der Mikrowelle getrockneten Katze gilt schliesslich auch das Haftungsprinzip, da der Hersteller diesen Betriebsfall nicht ausdrücklich in der Betriebsanleitung ausgeschlossen hatte. ...
Das Beispiel hat mit dem diskutierten Zurechnungsproblem ja gar nichts zu tun,
weil es hier um unterbliebene Hinweispflichten des Herstellers geht, die sanktioniert werden.
Es geht gerade nicht um die Zurechnung eines Verhaltens: Wer den Schaden verursacht hat,
ist ja klar.
 
von wegen Produkthaftung in USA mühte doch ein Vermerk auf dem Kaufvertrag reichen. Sie könnten mit diesem unentbehrlichem Gerät bei sachgerechter Nutzung auch jemanden töten. Das mühte doch reichen denkt der juristische Laie.
 
Selbst wenn die Anzeige für einen selbst nichts bringt, schon aus Prinzip gehört solchen Typen das Handwerk gelegt. Man kann davon ausgehen, dass der Typ das ständig macht. Wenn er jedes Mal ne Anzeige kriegt, müsste die Justiz doch mal hellhörig werden. Oder interessiert das keinen?
 
Hi,

kann ich einen LKW Fahrer anzeigen wenn dieser dicht auffährt und lautstark für 2-3 Sekunden hupt? Ich fuhr auf einer Landstraße (L824) mit ca. 30-35km/h und der LKW konnte nicht überholen weil Gegenverkehr kam. Ich hörte erst den Bremsvorgang und dann halt für 2-3 Sekunden die Hupe. Der LKW fuhr so dicht auf, dass bestimmt nur noch 2-3m Platz zwischen meinem Hinterrad und dem LKW waren.

Die Bundesstraße ist gut ausgebaut, es gibt einen Rad-/Fussweg (Verkehrszeichen 240), welcher allerdings ziemlich schlecht ist (unebener Asphalt aufgrund von Baumwurzeln, Löcher, Risse, etc.).

Kennzeichen, Uhrzeit etc. habe ich alles.

Lohnt es sich damit zur Polizei zu gehen oder ist das vergebene Mühe?
Wegen so bissl hupen jemanden anzeigen? Wen soll das interessieren? Reg`dich nicht unnötig auf, er hat doch gebremst und Dich nicht knapp überholt. Solange Du nicht wirklich gefährdet warst, ist es doch nicht so schlimm, oder?
 
Selbst wenn die Anzeige für einen selbst nichts bringt, schon aus Prinzip gehört solchen Typen das Handwerk gelegt. Man kann davon ausgehen, dass der Typ das ständig macht. Wenn er jedes Mal ne Anzeige kriegt, müsste die Justiz doch mal hellhörig werden. Oder interessiert das keinen?

Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber was willst du machen, wenn er in den Anhörungsbogen reinschreibt,da sei so ein komischer Radfahrer rumgeeiert, und er habe deswegen kurz auf die Hupe getippt? Ohne Zeugen kannst du das glatt vergessen, will ich mal behaupten.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Und das ist auch gut so: Stell dir mal vor, ein Trekkingrad-Opa will so einem fiesen Rennradrowdy wie dir mal so richtig eins auswischen und behauptet, du hättest auf dem Radweg werweißwasschlimmes angestellt? Ohne Nachweis geht da erstmal nichts.

Eines der elementar wichtigen Grundsätze im Rechtsstaat: Wer jemanden beschuldigt, muss ihm das erstmal nachweisen. Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
 
Bleiben wir doch mal bei den Tatsachen: Er hat den Radweg gemieden (was ich auch meistens mache), der LKW-Fahrer hat sich aufgeregt, dass er runter bremsen muss und hat gehupt, um Dir zu sagen, dass Du gefälligst auf dem Radweg fahren sollst. Er hat Dich aber nicht wirklich gefährdet. So what?
Da gibt`s doch ganz andere Situationen, wo einem die Vorfahrt genommen wird oder man sehr knapp überholt wird. Da kann man sich aufregen, aber hier???
 
Bleiben wir doch mal bei den Tatsachen: Er hat den Radweg gemieden (was ich auch meistens mache), der LKW-Fahrer hat sich aufgeregt, dass er runter bremsen muss und hat gehupt, um Dir zu sagen, dass Du gefälligst auf dem Radweg fahren sollst. Er hat Dich aber nicht wirklich gefährdet. So what?
Da gibt`s doch ganz andere Situationen, wo einem die Vorfahrt genommen wird oder man sehr knapp überholt wird. Da kann man sich aufregen, aber hier???

Beim Hupen gebe ich dir Recht, da muss man sich nicht anstellen. Aber das dichte Auffahren? Ich wäre auch angepisst, wenn ein fetter Lkw mein Hinterrad beinahe küssen würde. :eek: Und gefährlich ist das auch.
 
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