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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

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Ortsausgang Welver (Kreis Soest) Zeichen 240 in beide Richtungen.
Das erinnert mich an meine kleine Polenfahrt im letzten Sommer. Da pflegt man auch jede, nennen wir es mal "straßenbegleitende Fläche", auf der das Gras noch nicht hüfthoch gewachsen ist, als benutzungspflichtigen Radweg auszuschildern. Und wehe, Du fährst ein paar Meter auf der Straße, ein großes Hupkonzert allerorten ist Dir gewiss, da versteht "der/die poln. Autofahrer*in" keinen Spaß!
 
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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Letztes Jahr bin ich in Polen 3 Wochen fast täglich durch Städte und auf Landstraßen gefahren und ich hatte 1x eine Situation wo ich eher knapp überholt wurde. Das habe ich hier eher 2-3x die Woche... Aber ja, Radwege gibt es dort eher seltener bis gar nicht.
 
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In Spanien sind meistens nicht zu Ende gedachte Radwege zu finden, das ist hier quasi Standard :).

Unerreichbare Radwege, im Nirgendwo endende Radwege, ultraschmale Radwege mit 90° Knicken, für einen selbst wie auch für Fußgänger lebensgefährliche Verkehrsführung ... das ganze Programm. Warum ich mich nicht darüber aufrege? Weil Radfahrer im Straßenverkehr hier nahezu Narrenfreiheit genießen. Getoppt nur noch von Fußgängern.
 
Ein ganz bissl OT, aber manche Radwege scheinen offenbar nicht gut genug ausgeschildert zu sein, wie dieser Fall hier am Fernpass zeigt.

Der Beitrag ist hinter einer Paywall, daher Bild und Textauszug direkt.

Nassereith - Der Samstag stellte Autofahrer am Fernpass auf die Geduldsprobe: Der Rückreiseverkehr verursachte zu lange Staus auf der Urlauberstrecke. Dabei kam es kurz nach 11 Uhr zu einem unglaublichen Vorfall: Ein deutscher Autolenker versuchte über die "Alte Fernpassstraße" den Stau zu umfahren. Dabei handelt es sich jedoch um einen steilen und rauen Waldweg, der als Radweg "Via Claudia" genutzt wird.

Die Folge: Nach 1,2 Kilometern war Schluss und das Fahrzeug drohte abzurutschen. Die alarmierte Feuerwehr Nassereith und ein Abschleppunternehmen konnten das Fahrzeug in einem zweistündigen Einsatz sichern, wenden und zurück zum Fernstein bringen. Fahrer und Beifahrerin zeigten sich "einsichtig und dankbar". Eine entsprechende Rechnung über den aufwändigen Einsatz werden sie dennoch erhalten.
"So etwas hab ich in meinen 20 Jahren noch nie gesehen", gesteht Abschlepper Stefan Hundertpfund. Der Autofahrer war im Bereich des Kettenanlegeplatzes abgefahren, dann durch den engen Torbogen von Schloss Fernstein und weiter vorbei am geöffneten Schranken. "Spätestens da hätte der Fahrer reagieren müssen", schätzt Hundertpfund die Situation ein. "Jeder normale Autofahrer wäre da umgekehrt." Doch ohne Allrad fuhr der Kombi weiter. Und dann war Schluss: Das Auto kam im steilen Abschnitt mit geneigter Fahrbahn nicht mehr weiter. Das Heck rutschte bereits über die Fahrbahn.
 

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Klarer Fall von, da bin ich jetzt einmal lang, also muss es auch noch weiter gehen.

Sieht man bei Überholvorgängen auch oft. Quasi einmal angesetzt, da muss es jetzt auch durchgezogen werden. Unfassbar!

Aber der lernt hoffentlich aus der Situation und überlegt es sich zweimal.
 
abgezeichneter Radweg + Überholverbot?
https://www.tz.de/auto/auto-verkehr...zeichen-277-1-verkehrsregeln-zr-91241427.html

Ohne Radweg auf schmaler Straße würde ich es verstehen, aber mit Radweg? Da ist der Radweg doch eher hinderlich in der Darbietung der Situation, Verständnis im Sinne von adhoc-Verstehen der Situation fördert das jedenfalls nicht.
Auch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.
 
Kenn auch so eine Straße in Salzgitter.
Screenshot_20240119_204919_Maps.jpg

Der grüne Mittelstreifen wurde erst vor ein paar Jahren gebaut. Vorher war ein Überholen richtig gut möglich.
Der Grünstreifen ist ~200m lang bei 2-3% Steigung. Da wartet selten ein Autofahrer, wenn ein Normalo mit 15-18km/h da "hochkurbelt".
 
Kenn auch so eine Straße in Salzgitter.
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Der grüne Mittelstreifen wurde erst vor ein paar Jahren gebaut. Vorher war ein Überholen richtig gut möglich.
Der Grünstreifen ist ~200m lang bei 2-3% Steigung. Da wartet selten ein Autofahrer, wenn ein Normalo mit 15-18km/h da "hochkurbelt".
Wenn man dort mit einer geringen Differenzgeschwindigkeit überholt würde, wäre es noch in Ordnung, meist ist es allerdings anders.
 
Der grüne Mittelstreifen wurde erst vor ein paar Jahren gebaut. Vorher war ein Überholen richtig gut möglich.
Der Grünstreifen ist ~200m lang bei 2-3% Steigung. Da wartet selten ein Autofahrer, wenn ein Normalo mit 15-18km/h da "hochkurbelt".

Am Schutzstreifen langfahren und hin- und herschaukeln. :D
 
Auch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.
Rein rechtlich überholst du kein Fahrrad auf einem Radweg, wie er hier abgebildet ist, sonder fährst an ihm vorbei. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand gilt laut StVO nur beim Überholen. Damit das Schild "seine Wirkung entfaltet", müsste der Radfahrer neben dem Radweg auf der Fahrbahn fahren, was er nur darf wenn kein VZ 237,240 oder 241 vorhanden ist.
Bei einem Schutzstreifen (das Bild aus Salzgitter) ist das anders, da dieser keine separate Spur ist, sondern Bestandteil der rechten Fahrbahn.
Es empfiehlt sich nichtsdestotrotz den Sicherheitsabstand aufgrund von Paragraph 1 Absatz 1 einzuhalten, da das Gericht den mindest Überholabstand ggf. auch beim Vorbeifahren überträgt/ anwendet.
Dann kriegt man ggf. die (Teil-)Schuld , wenn man jemandem umfährt. AFAIK kann das sogar bei Hochbord-Radwegen, die bspw. viel zu nahe an der Fahrbahn liegen, der Fall sein.

 
Auch trotz aufgezeichnetem Radweg muss der Seitenabstand von 1,5 m eingehalten werden, hierdurch ergibt sich das Überholverbot an der Stelle. Da das viele Autofahrer nicht verstehen, finde ich das Schild in Ordnung.
Ist das in Deutschland tatsächlich so? Bei uns in Österreich ist das nämlich trügerisch, auf einer Fahrbahn ohne Radfahrstreifen gilt das vorbeifahren als "Überholen", und der gesetzliche Abstand muß eingehalten werden, ist da aber ein Radfahrstreifen, ist das auf einmal nur mehr ein "Vorbeifahren", und dann gilt nur mehr "ausreichender Abstand", was aber nicht näher definiert ist.
 
Bevor der Abstand in Zahlen gefasst wurde, haben Gerichte "ausreichenden Abstand" bereits in vergleichbaren Dimensionen interpretiert, unabhängig von Fahrbahn, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen.

Ja, bei Radfahrstreifen ist es kein Überholen, am einzuhaltenden Abstand ändert das aber nichts. Die Rechtsgrundlage ist hier wie früher §1.

Siehe z.B. verlinktes Rechtgutachten am Ende der Seite: https://www.udv.de/udv/themen/sicherheit-von-radfahrstreifen-und-schutzstreifen-81750


Rein akademisch interessant wäre allerdings die Frage, ob die Kombination von Verkehrszeichen 277.1 (Zweiradüberholverbot) und Radfahrstreifen Sinn ergäbe, da man hier ja gar nicht überholen kann. Gibt's das tatsächlich irgendwo?
 
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