Ein Fahrrad, das im Straßenverkehr geführt wird, unterliegt den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese sieht in § 3 Abs. 1 StVO vor, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das geführte Fahrzeug ständig beherrscht wird. Auch ein Fahrrad fällt unter diese Regelung.
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