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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Die Gesetze zur Ampelregelung bei Radfahrern sind so unddurchschaubar, das selbst Polizisten da nicht durchblicken.
Eigentlich müsstest du die Radampel beachten, wenn vorhanden. Wenn nicht, dann die Ampel für die KFZ, solange man auf der Fahrbahn fährt. Bei Straßenbegleitenden Radwegen gilt eigentlich die Radfahrampel, denn die muss ja vorhanden sein wenns nicht nur ein Radstreifen ist.
Wenn das nicht der Fall ist, weiß keiner was man nun machen soll...
Schön wenn sich Gesetzgeber nicht an die eigenen Gesetze halten..

Und was steht unter dem "Achtung" Zeichen bei dem Radwegschild im Hintergrund?
 
Da an der Stelle auf dem Radweg eine deutliche Haltelinie zu sehen ist, würde ich sagen du als Radfahrer hast rot. Kannst ja auch über die grüne Fußgängerampel, dafür musst du dein Fahrrad aber schieben ;)
Ja, das würde ich auch so sehen.

Eigentlich müsstest du die Radampel beachten, wenn vorhanden.
Leider keine da.

Wenn nicht, dann die Ampel für die KFZ, solange man auf der Fahrbahn fährt.
Fahre aber nicht auf der Straße, sondern Radweg mit Zeichen 240.

Wenn das nicht der Fall ist, weiß keiner was man nun machen soll...
Eben!

Und was steht unter dem "Achtung" Zeichen bei dem Radwegschild im Hintergrund?
"Altenheim"
 
@Stahlrost
Bei dir war ich letzte Woche. Im Sauerland fährt es sich echt hervorragend. Und die paar Hansels auf den Straßen, kann man echt an einer Hand abzählen.
Es wurde nie kritisch. Sicher gab es mal den ein oder anderen, der etwas knapp überholte (allen vorran die Holländer :eek:), allerdings war das dann auch teils meiner schlechten Laune geschuldet.
Sehr schöne Gegend! Nur das Wetter... naja. Winterberg ist halt nochmal ne andere Welt. Manchmal :)
 
Mal eine Frage: Gilt hier für Radfahrer Rot oder Grün?

Ich fahre da immer bei Rot / Grün drüber, da die Fußgänger Grün haben. Eigentlich ist hier die Ampel nur Rot, wegen der Tram die links im Bild die Kreuzung quert. Glaube ich zumindest.

Rein rechtlich vermute ich aber, dass für Radfahrer auch Rot gilt.
My 50 cent: Der Radweg ist nur durch eine Linie vom Fußgängerdingens getrennt. Es gibt keine Radampel. Ergo: Es gilt die Fußgängerampel.
Hier auch ein Auszug aus m PDF des ADFC NRW (schnell gegurgelt zwecks Unterlegung meiner Behauptung):

Das Kfz-Signal gilt, wenn
  • keine eigenständige Radfahrersignalisierung vorhanden ist und keine Radwege vorhanden sind oder
  • die Radwegfurt durch einen Zwischenraum (nicht nur durch eine Linie) vom parallel laufenden Gehweg getrennt ist
Das Fußgängersignal gilt, wenn
  • keine eigenständige Radfahrersignalisierung vor-handen ist und der Radverkehr auf einem gemeinsamen Weg mit dem Fußgängerverkehr ge-führt wird (kombinierter Rad- und Gehweg),
  • Rad- und Gehweg nur durch eine Linie getrennt über den Knotenpunkt geführt werden.
 
Ich in meinen Alter werde ja nun auch öfter mal überholt:rolleyes:
Bei "älteren" klappt das auch ganz gut ,die machen sich immer irgendwie bemerkbar und man hat meist ein freundliches Wort aufn Weg.
Die nachwuchsgeneration hat aber scheinbar das Reden verlernt oder sind die so fertig das die nicht mehr können.:cool:
Nee, die versuchen dich bei WhatsApp zu finden und dir dann ne Nachricht zu flitschen. Natürlich während der Fahrt und auf der falschen Seite.... ohne Licht wenn es dunkel ist. Sodass man nur den Schein eines Geistergesichtes wahrnimmt :p
 
Wenn das nicht der Fall ist, weiß keiner was man nun machen soll...
Schön wenn sich Gesetzgeber nicht an die eigenen Gesetze halten..
Das gibt's nicht nur bei Radwegen. Ich kenne mehrere Beispiele wo - ganz allgemein - Ausschilderungen sich widersprechen.
z.B. auf Folgendem Bild. Das ist eine Kreuzung in Blaustein bei Ulm

Bild.jpg


Man kann gut erkennen, dass die B28 hier (trotz Kurve) durch die Pfeile auf der Fahrbahn als Fahrtrichtung "geradeaus" gekennzeichnet ist. Gleichzeitig ist die Straße dort aber mit Zeichen 306 und Zusatzzeichen als "abknickende Vorfahrt" ausgeschildert. o_O
 
My 50 cent: Der Radweg ist nur durch eine Linie vom Fußgängerdingens getrennt. Es gibt keine Radampel. Ergo: Es gilt die Fußgängerampel.
Hier auch ein Auszug aus m PDF des ADFC NRW (schnell gegurgelt zwecks Unterlegung meiner Behauptung):

Das Kfz-Signal gilt, wenn
  • keine eigenständige Radfahrersignalisierung vorhanden ist und keine Radwege vorhanden sind oder
  • die Radwegfurt durch einen Zwischenraum (nicht nur durch eine Linie) vom parallel laufenden Gehweg getrennt ist
Das Fußgängersignal gilt, wenn
  • keine eigenständige Radfahrersignalisierung vor-handen ist und der Radverkehr auf einem gemeinsamen Weg mit dem Fußgängerverkehr ge-führt wird (kombinierter Rad- und Gehweg),
  • Rad- und Gehweg nur durch eine Linie getrennt über den Knotenpunkt geführt werden.
Das ist ja eine nette Zusammenfassung. Danke!
 
Der Haltestreifen suggeriert, dass die Fahrbahnampel gilt.

Andererseits...

Straßenverkehrsordnung §37 Absatz 6:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

...könnte man das aber auch so interpretieren, dass hier (übergangsweise noch) die Fußgängerampel maßgeblich ist, da alle Voraussetzungen aus Satz 3 erfüllt sind.
 
Der Haltestreifen suggeriert, dass die Fahrbahnampel gilt.
Der Haltestreifen dient m.E. vor allem dazu, dass wartende Radfahrer (egal, worauf sie jetzt warten) nicht da warten, wo die querenden Fußgänger durchlaufen.
Somit gilt ...
Andererseits...
...könnte man das aber auch so interpretieren, dass hier (übergangsweise noch) die Fußgängerampel maßgeblich ist, da alle Voraussetzungen aus Satz 3 erfüllt sind.
Gottseidank hat der ADFC (siehe #73311) das Juristendeutsch von der Straßenverkehrsordnung §37 Absatz 6 übersetzt ;)
 
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Reaktionen: usr
Oh man, ich hätte es mal wieder total falsch gemacht. Ich wäre an der Haltelinie zum stehen gekommen und hätte brav gewartet bis die Kfz-Ampel grün zeigt. Gut das es das Forum gibt, wieder was dazugelernt :D

EDIT: Was passiert dann nach dem 31.12.2016? Gilt das dann nicht mehr?
 
Oh man, ich hätte es mal wieder total falsch gemacht. Ich wäre an der Haltelinie zum stehen gekommen und hätte brav gewartet bis die Kfz-Ampel grün zeigt. Gut das es das Forum gibt, wieder was dazugelernt :D

EDIT: Was passiert dann nach dem 31.12.2016? Gilt das dann nicht mehr?
Hinterher aber nicht wundern, wenn einige Dosenlenker der Meinung sind, du wärst bei rot gefahren ;)
 
Oh man, ich hätte es mal wieder total falsch gemacht. Ich wäre an der Haltelinie zum stehen gekommen und hätte brav gewartet bis die Kfz-Ampel grün zeigt.
Ja, so habe ich das früher an der Stelle auch gemacht. Wurde mir aber irgendwann zu blöd dort zu warten, wenn alle Fußgänger queren. Vor allem, da es der sicherste Zeitpunkt ist, da kein Autoverkehr abbiegt und mich übersehen kann.

Hinterher aber nicht wundern, wenn einige Dosenlenker der Meinung sind, du wärst bei rot gefahren ;)
Ja, das denke ich mir auch jedes Mal wenn ich da drüber fahre! Und dann heißt es später wieder die Radfahrer würden die Ampeln nicht beachten :(

Hatte gestern den Fall, dass ich an einer Ampel mit langem Stau rechts an den der Schlange vorbeifuhr um mich vorne hinzustellen, was ja erlaubt ist. Da ist aber gleich mal einer ausgestiegen und wollte mir "den Arsch aufreißen" und fragte warum ich ihn provozieren wolle. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn's eine Ampel mit Fahrradsymbol gibt, gilt die. Ansonsten sind die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Es wäre einfacher, wenn der gemeine Radverkehr grunsätzlich die Fahrbahn zu benutzen hat und wenn dann echte Gefahrenstellen sind, wird der Kraftverkehr reguliert.
 
Hier auch ein Auszug aus m PDF des ADFC NRW (schnell gegurgelt zwecks Unterlegung meiner Behauptung):

Das Fußgängersignal gilt, wenn
  • keine eigenständige Radfahrersignalisierung vor-handen ist und der Radverkehr auf einem gemeinsamen Weg mit dem Fußgängerverkehr ge-führt wird (kombinierter Rad- und Gehweg),

Wie kommt der ADFC zu dieser Meinung? Im Gesetz steht es ganz klar anders. Dort muss zwingend eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzen. Bei einer gemeinsamen Furt, wo grenzen die bitte aneinander?

Man muss aber gut aufpassen. Ich habe schon Ampeln gesehen, die genau in dieser Situation gleichzeitig per Pfeilsignal abbiegenden KFZ grün gegeben haben. Das sich die frühere Regelung (Radfahrer müssen reine Fußgängerampel beachten) geändert hat, heißt nicht immer, dass auch die Ampel angepasst wurde. Bei den meisten sind dann nach und nach diese besch... Doppelstreuscheiben eingebaut worden (Radfahrer und Fußgängersymbol, heißt dan nauch Radfahrer bekommen früher Rot als nötig, mit Fußgängerräumzeit).
 
(Radfahrer und Fußgängersymbol, heißt dan nauch Radfahrer bekommen früher Rot als nötig, mit Fußgängerräumzeit).
Auch ein großes Ärgernis. Da soll man anhalten und schon mal warten, während der normale Verkehr munter bei Grün passiert. Man könnte auch einfach durchfahren, doch da es an diesen Stellen oft Linksabbieger gibt ist das dann lebensgefährlich :(
 
Ist dann eigentlich der Radweg trotz Lolli noch benutzungspflichtig weil ja nicht die selben Vorfahrtsregeln gelten? ;)
 
Ist dann eigentlich der Radweg trotz Lolli noch benutzungspflichtig weil ja nicht die selben Vorfahrtsregeln gelten? ;)
Gute Frage, denn : Nein, ist er nicht.
Ein Radweg ist NUR straßenbegleitend, wenn er die gleichen Vorfahrtsrechte aufweist wie die Fahrbahn. Ansonsten ist es ein alleinstehender Radweg ohne Nutzungspflicht.
Aber versuch das mal dem ehemaligen Schnittlauch zu erzählen..denn die haben immer recht, auch wenns anders direkt vor ihnen schwarz auf weiß in der StVO steht..
 
Ein Radweg ist NUR straßenbegleitend, wenn er die gleichen Vorfahrtsrechte aufweist wie die Fahrbahn. Ansonsten ist es ein alleinstehender Radweg ohne Nutzungspflicht.

Im Prinzip hast du Recht. Aber der Lolli ist imo vorrangig. Du kannst höchstens den Lolli mit Hinweis auf die Vorfahrtsregelung wegklagen. :rolleyes:
 
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