Nein, das Versandunternehmen haftet. Auch bei Verlust eines Paketes. Aber nur gegenüber seinem Auftraggeber. Das ist in diesem Fall der Verkäufer. Anders wäre es, wenn der Käufer eine Spedition beauftragt hätte, das Rad beim Verkäufer abzuholen. Dann hätte jetzt der Käufer den Ärger.