Schaumburger
Initiative Cycleride
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Ich denke grundsätzlich wird sich für die meisten nichts ändern. Radwege die gut sind fahre ich, welche die ich nicht befahren will, nicht. Werde ich auch zukünftig so machen. Ein blaues Schild ist ja eh jetzt schon immer da. Der Verstoß an sich bleibt also gleich oder seh ich das falsch...
Was wirklich schlimmer werden wird ist das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern.
Ist diese Frage eigentlich schon irgendwo geregelt?
Falsches Kennzeichen wäre nur leider eine Urkundenfälschung. Aber egal, volles Risiko fürs Hobby!
Hey! Das war schon meine Idee.Und darf ich mir an ein normales RR einfach ein Nummernschild drankleben und so tun, als wäre es ein S-Pedelec? Dann darf ich ja gar nicht auf den Radweg...
Was hast du geschrieben? Und wohin hast du es geschickt?
Ist aber nicht von mir, ich hatte mich wie schon geschrieben eher kurz gefaßt. Ist von jemandem, der schon viel öfter geklagt hat als ich, unter anderem hier:Usenet de.rec.fahrrad=Die allgemeine Benutzungspflicht ist wieder da schrieb:Fax ans BMVI:
https://tku.de/owncloud/index.php/s/vWYeVARfM0Vrvdq/download
Brief an Olaf Lies:
https://tku.de/owncloud/index.php/s/vBjnLrVeMfMsum8/download
Einiges ist, wie ich inzwischen weiß, falsch, anderes ist überholt, aber
die Grundaussage bleibt: Es bestehen erhebliche Zweifel an der
Begründung, mit der die Erweiterung von 45-9 um Einschränkungen
ausschließlich zu Lasten des Radverkehrs durchgesetzt werden soll.
Also haut in die Tasten anstatt hier zu lamentieren und schreibt dem
Herrn Minister einen netten Brief und droht eine Klage für den Fall an,
daß der Beschluß des Bundesrat verkündet wird.
Kann mir einer mal erklären was das praktisch nun bedeutet? Sind damit Radwege gemeint, welche auf beiden Seiten der Strasse in beide Richtungen frei gegeben sind?
ExaktIn Fahrtrichtung sind beide Seiten mit 'Lolli' ausgeschildert, so verstehe ich das.
Die Blauschilder 237, 240 und 241 sagen Dir, dass Du den ausgeschilderten Radweg zu benutzen hast. (Fahrbahnverbot nur mittelbar) Und beide kannst Du nunmal ganz offensichtlich nicht (gleichzeitig) benutzen. Damit sind die Bedingungen der Nichtigkeit erfüllt. Und wenn sie nichtig sind gelten beide nicht. Diese Rechtsauffassung ist nicht unumstritten, wird jedoch auch von offiziellen Stellen vertreten (z.B. Bundesverkehrsministerium); die Chancen damit eine Einstellung eines evtl. Owi-Verfahren zu erreichen stehen also gar nicht so schlecht. (Ausnahme wird bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen gemacht)So habe ich das auch interpretiert. Dass in dem Moment keine Radwegebenutzungspflicht mehr besteht war mir aber neu. Auf die Diskussion mit der Rennleitung wäre ich gespannt.
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Klingt logisch, aber auf hoher See und vor Gericht ...die Chancen damit eine Einstellung eines evtl. Owi-Verfahren zu erreichen stehen also gar nicht so schlecht.
Hmm, wenn Du über das Zitat "..." hinaus mitteilen würdest auf welchen Post sich das bezieht ?Kannst Du das jetzt auch mal bitte strukturiert und lesbar schreiben oder denkst Du, dass Du nichts wichtiges mitzuteilen hast, dass Du solch ein Kauderwelsch absonderst?
Oben im Kasten des Zitates gibt es einen Pfeil, der führt dich zum zitierten Beitrag.Hmm, wenn Du über das Zitat "..." hinaus mitteilen würdest auf welchen Post sich das bezieht ?