Den Riss der Achillessehne wird der jeweilige Unglücksrabe nicht am Geräusch erkennen, sondern daran, dass ihm "ein wenig die Kontrolle über den Fuß verloren gegangen ist". Den Riss der Achillessehne stellt man sofort fest. Also mach Dir da keine Sorgen.
Die Abwicklung sollte auch nicht 6 - 9 Monate dauern. Und wer redet hier schon gleich vom Richter? Wer macht denn hier den zweiten vor dem ersten Schritt?
Ich würde meine Forderungen an die Versicherung richten. Warte nicht auf einen Fragebogen. Schreibe Deine Schilderung formlos auf und füge eine Aufstellung Deiner Forderungen bei. Ein KVA oder Einschätzung Deines Händlers sollte fürs erste reichen. Wenn ein Gutachten gewünscht wird, soll doch die Versicherung einen Gutachter auf ihre Kosten beauftragen. Sollte das Ergebnis nicht Deine Zustimmung finden, kannst Du immer noch dagegen angehen. Ich halte es nicht für den richtigen Weg einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dann sprich lieber mit der Versicherung die Einschaltung eines öffentl. bestellten Fahrradsachverständigen ab. Lass die Beauftragung ruhig über die Versicherung laufen. Dann steht nicht Dein Name auf der Rechnung. Wenn Du von der Versicherung eine Unbedenklichkeitserklärung für die Carbongabel verlangst, werden sie sich damit sehr schwer tun und erfahrungsgemäß einem Totalschade zustimmen. Natürlich bekommst Du nur den Zeitwert, aber wenn Du dich selber evtl. bei den ganzen Regulierungskosten schadenmindern verhältst (Anwalt, Sachverständigen) kommt Dir die Versicherung vielleicht auch entgegen. Vielleicht kannst Du auch noch Teile an Deinem Fahrrad weiterverwenden? Wenn Du irgendwann nicht weiter kommst, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
Ich bin kein Befürworter im ersten Kontakt immer gleich mit einem Rechtsstreit zu drohen. Ich habe bislang gute Erfahrungen gemacht selber den Dialog zu suchen, ob mit Behörden oder Versicherungen. Ansonsten kann Dich vielleicht auch Dein Versicherungsberater oder Makler unterstützen.
Gute Besserung.
Moin,
der völlig falsche Weg. Natürlich sollte die Abwicklung keine 6 - 9 Monate dauern. Dummerweise dauert es meist so lange. Tatsächlich sind mir aus meinem Umfeld Fälle bekannt die sich schon 2 Jahre hinziehen. Meist Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung von Verletzungsfolgen und der Tatsache das Versichungssachbearbeiter ein völlig falsches Bild bei Kosten von Fahrradteilen haben.
Ebenso kann ich von KV bei Händlern abraten. Ein KV ist nun einmal kein Gutachten und der Händler steht für Folgen daraus nicht grade. Außerdem sind alle KV die ich kenne niedriger ausgefallen als Gutachten vereidigter Sachverständiger. Diese kennen sich der Materie der Schadenbewertung und Analyse naturgemäß wesentlich besser aus.
Extrem Dämlich wenn nicht sogar vorsätzlich falsch ist der Rat sich einen Gutachter von der Versicherung stellen zu lassen. Das ist, mit verlaub, das dümmste was man tun kann. Nie, grundsätzlich nie versuchen mit der Versicherung im Vorfeld einen "Deal" zu machen. Das sind Profis und uns geschädigten Laien haushoch überlegen.
Von Rechtsstreit oder Richter hat keine Mensch gesprochen. Es ist mehr als legitim sich bei einer solchen Sache von einem Rechtsanwalt beraten zulassen. Schon kleine Formfehler können zu großen Negativen Folgen führen und dies wird von Versicherungen, die auf einem hart umkämpften Markt arbeiten, schamlos ausgenutzt.
Wie soll eine Laie eine "Aufstellung seiner Forderungen" machen?? Woher soll der denn wissen was ihm zusteht?
Bei den Ratschlägen von Schattenjäger kann man den Verdacht haben mit einem Versicherungsmitarbeiter beraten zu werden.
Gruß k67
Es gibt doch auch noch den Unterschied zwischen Radweg (Benutzung vorgschrieben) und dem Fußweg der "Radfahrer frei" ist. Oder ???
Aber um kastel67 zu beruhigen würde ich natürlich auch um mein Recht kämpfen. Jeder soll bekommen, was ihm zusteht. Meine Rechtsschutz habe ich aber noch nie in Anspruch nehmen müssen.
Insofern ist das ja auch kein Deal mit der Versicherung (bei der der kleine Verbraucher gegen das Großkapital...darum geht es hier grad mal nicht)- sondern der kluge Versuch, um eine intensivere Prüfung herumzukommen,
Falsch. "Muss" nur dann, wenn der Radweg mit einem entsprechenden blauen Schild gekennzeichnet ist (Zeichen 237, 240 oder 241, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Radweg ). Dieses muss an Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, sonst endet der benutzungspflichtige Radweg dort.Radweg ist "Muss", Radfahrer frei ist "Kann".
Ja. Mir passiert das auch immer, dass der Radweg zugeparkt ist.Vielleicht war der Radweg zugeparkt, so dass Du gerade dort auf die Fahrbahn ausweichen musstest. Das darfst Du natürlich nur angeben, wenn es stimmt.
und ich dachte, bei ner versicherung arbeiten nur humorlose menschen hüstel
erwähne deine verletzungen und verzichte auf schmerzensgeld, erwähne nie und nirgends den radweg.
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die werden drauf eingehen und dir eine verzichtserklärung zuschicken,dass mit der summe die sie zahlen alles abgegolten ist.
Siehste.
Und genau das wäre jetzt nach der neuen Diagnose echt blöd gewesen ...
Namd!
Fakt ist, Radweg war vorhanden.
Fakt ist aber auch, dass der Radweg nicht durchweg beschildert ist.
Ansonsten kann Dich vielleicht auch Dein Versicherungsberater oder Makler unterstützen.
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Ja das sind die besten Rechtsberater:lol: