Lagaffe: >>Das ist generell so und gesetzlich festgelegt: Sonderanfertigungen sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Es muß nicht einmal in den AGB stehen, damit das so ist, es sei denn, der Verkäufer weicht, im Rahmen des gesetzlich Möglichem, davon ab.<<
Genau so ist es. Man sollte sich überlegen ob man dieses Risiko eingehen möchte oder doch lieber einen Systemlaufradsatz mit Widerrufsrecht kauft. Das ist die Quintessenz meiner Aussage.
Nun ja, was das Rücktrittsrecht angeht, ist das wohl so. - Verständlich.
In deinem Fall sieht das aber ein wenig anders aus, weil es gar nicht um Rücktritt geht. Du hattest dem Verkäufer gegenüber geäußert, wofür du den LRS haben willst. Er bot dir etwas an, was dem entsprechen sollte. (Ob Leichtbau da überhaupt sinnvoll ist, spielt da erst einmal keine Rolle. Ich halte das zwar persönlich für Blödsinn, habe aber anscheinend andere Prioritäten.)
Nun erhältst du einen LRS, auf den du mit normalen Mitteln die Reifen nicht montieren kannst. Der Verkäufer erklärt nun hinterher(!), dass das wohl häufiger auftritt. - Das hätte er m.E. vorher machen müssen!
Dass Montagepaste o.ä. zum Einsatz kommen soll, ist durchaus nicht so ungewöhnlich, als dass man dagegen ankäme.
Wenn aber 10bar u.ä. Spielchen benötigt werden, um den Reifen rund laufen zu lassen, dann mag das ein Trick sein, um widerspenstiges Material noch "verheiraten" zu können, allerdings halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass man sich mit dem Montagedruck deutlich über dem zulässigen Reifendruck vom Reifenhersteller und vom Felgenhersteller bewegt. Kann man ja alles machen. - Aber normal ist das eben nicht mehr.
Sollte dem wirklich so sein, dann liegt ein Mangel vor, den der Händler abzuschaffen hat. Wie er das macht, ist dabei völlig egal.
Und ja, das kann auch bedeuten, dass der Händler dabei Verlust macht. - Das ist sein unternehmerisches Risiko! Das hat dich überhaupt nicht zu interessieren. Du hast einen LRS mit bestimmten Eigenschaften bestellt und er erklärte sich bereit, diesen zu liefern. Und er(!) erfüllte den Vertrag anscheinend nicht.
Ich kenne genug Leute, die sich von erschwerter Reifenmontage nicht vom Kauf abbringen lassen hätten, wenn es ihnen vorher bekannt wäre. - Die leisten sich auch so etwas für den Rennbetrieb.
Nur du wolltest so etwas eben nicht. Und der Laufradbauer hätte auch die Pflicht gehabt, dich vorher(!) über bekannte Probleme zu informieren.
Mein ganz persönlicher Tipp: Wenn du "Sorglos-LRS" haben willst, dann schaue dich vor Ort um. Überlege dir auch, ob du wirklich unbedingt Leichtbau-LRS fahren willst. Die haben naturgemäß weniger Reserven. - Kommt das wirklich einem "Sorglos-LRS" nahe, wenn du mehr als 60kg wiegst?
Informiere dich lieber vorher, aus welchen Bestandteilen der LRS zusammengesetzt wird. (Tubeless Ready scheint öfter mal problembehaftet zu sein.) Suche vorher nach Erfahrungsberichten, wenn es exotischer wird.
Suche dir einen Laufradbauer, mit dem du möglichst vor Ort kommunizieren kannst oder von dem du durch viele andere User das Gefühl hast, dass der Typ weiß was er tut.
Du schriebst ja im ersten Post:
"Dem Laufradbauer war das Problem, wie er nun bestätigte, bekannt. Er hatte mich nicht darüber informiert und mir diesen Laufradsatz für Marathon und Brevets empfohlen."
Ordentliche Laufradbauer wissen, was sie verbauen und beraten ihre Kundschaft entsprechend. Ich würde niemandem Felgen andrehen, die für Marathon und Brevets dienen sollen, aber eine ordentliche Reifenmontage "im Felde" nicht möglich ist.
Ich hoffe für dich, dass dem Händler mehr einfällt als: "Haste bestellt, mußte nu so nehmen, wie dat is."