Das wäre dann ein gemeinschaftlich begangener Raub bzw. Räuberischer Diebstahl.
Beides wird in diesem Land relativ hart bestraft..
Hinzu kommt, daß ich dann ja ein Notwehrrecht hätte, und im Rahmen der Notwehr findet eine Rechtsgüterabwägung in diesem Land grundsätzlich nicht statt. Sofern die übrigen Voraussetzungen der Notwehr vorliegen, müßte der Räuber dann ggf. damit rechnen, vom Angegriffenen ganz "legal" um sein Leben gebracht zu werden.
Das mag bei signalidunapartner etcpp so sein, das kann aber auch anders gehandhabt werden. Ich hab da neulich einen Faden bei mtb-news.de gelesen, da wars wohl anders... das hängt auch von der Versicherung ab. Jedoch: Keine Gewähr!Bei einem Einbruch in die Keller- oder Wohnräume gehört das dort befindliche Fahrrad zum Hausrat.
Der Verlust ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Eine besondere Zusatzversicherung ist
deshalb nicht erforderlich.
Nö, da hängt ausnahmsweise mal nix von irgendwas ab.Das mag bei signalidunapartner etcpp so sein, das kann aber auch anders gehandhabt werden. Ich hab da neulich einen Faden bei mtb-news.de gelesen, da wars wohl anders... das hängt auch von der Versicherung ab. Jedoch: Keine Gewähr!
Nö, da hängt ausnahmsweise mal nix von irgendwas ab.
Bei Wohnungseinbruch wird der Hausrat ersetzt. Dazu gehört auch das Hausrad.
Und sagen darf man ja auch nichts sonst ist man ein Rechter……………
Leute,
Bitte was haben die letzten Kommis mit dem Thema des Threads zu tun?!
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