In der
DTU Sportordnung sind u.a. die Technischen Regeln fürs Rad zu finden.
Diese sind schon sehr liberal gegenüber den UCI Richtlinien, bezüglich der Windabweiser aber doch recht eindeutig.
Nach dem Motto, ist es ein Fahrrad und sind Vr/Hr gleich groß ist das prima
Naja nicht ganz:
23.1 Das verwendete Fahrrad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärtsbewegt
werden.
23.2 Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad
(ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind
nicht erlaubt. Laufräder in Speichenkonstruktion können speichenarm sein (so genannte Tri- und Fourspokes)
sofern diese keine „messerartigen Speichen besitzen. Vorderräder müssen gespeicht
(konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein
23.3 Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen
vermieden werden.
23.4 Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Bremshebel dürfen nicht
nach vorne ragen.
23.5 Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen; nicht jedoch das Mitführen
oder Auswechseln von Laufrädern und Rahmen. Bei Rennen mit Windschattenfreigabe
ist das Wechseln von Laufrädern in Pit-Stopps erlaubt.
23.6 Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem
Material sein.
23.7 Die Nutzung einer Helmkamera oder einer am Fahrrad angebrachten Kamera ist
ausschließlich nach Genehmigung durch den Einsatzleiter erlaubt.
23.8 Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese
Nummer soll deutlich von links lesbar sein.
23.9 Armauflagen und Auflieger sind als Teil des Lenkers erlaubt.
23.10 Rohrenden am Lenker müssen verschlossen sein.
23.11 Kein Laufrad darf mit einem Mechanismus versehen sein, der es beschleunigen kann.
23.12 TD/Einsatzleiter können bei extremen Witterungsbedingungen das Verwenden von
Scheibenrädern aus Sicherheitsgründen untersagen.
23.13 Scheibenbremsen sind erlaubt.
23.14 Spiegel sind verboten.