[...]kann im nordwesten (eigentlich ist es der südwesten) [...] empfehlen [...]
Dies mußt du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen - eine direkte Verrechnung im Schadensfall wird aber kein Verleiher machen, da mußt du in Vorleistung gehen und dann mit deiner Versicherung abrechnen.Ich glaube aber zu wissen, daß in diesem Fall die Haftpflicht gegenüber dem Verleiher einspringt.
Wo sollen die Verleiher sie versichern?O.K. trotzdem wird es bezahlt. Nur auf Umwegen. Vorrausgesetzt das es im Vertrag nicht ausgenommen wird.
Nur ,ich frage mich warum die Verleiher die Räder nicht selber versichern gegen Diebstahl um dem ganzen Theater aus dem Wege zu gehen. Das dürfte doch nicht soviel kosten.
gruss
In den Hotels(Radkeller) ist der Diebstahl doch durch die Hausrat abgesichert.
gruss
In den Mietverträgen der Verleiher ist genau deklariert, daß Diebstahl des Rades das Problem des Mieters ist - da springt keine Versicherung vom Vermieter ein.@vanillefresser: Um es richtig zu verstehen. Ich meinte die Hausrat des Hotels oder des Verleihers. Deine Eigene Hausrat wird Dir was husten.
@vanillefresser: Um es richtig zu verstehen. Ich meinte die Hausrat des Hotels oder des Verleihers. Deine Eigene Hausrat wird Dir was husten.