Sorry, das ist Blödsinn. Die Reaktionszeit ist vom Fahrzeug unabhängig. Die Reaktionszeit ist einfach die menschliche Komponente im gesamten Anhalteweg - der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt. Die Reaktionszeit ist einfach jene Zeit, die ein Mensch braucht, um vom Erkennen der Gefahr bis zum Beginn der Abwehrreaktion (Bremsen, Ausweichen, etc.). Der Reaktionsweg ist dann jener Weg, der in dieser Zeit zurück gelegt wird und auch vom Fahrzeug unabhängig, sondern von der jeweiligen Geschwindigkeit. Der Unterschied zwischen den Fahrzeugarten ist rein der Bremsweg (Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg).
Sorry fürs Klugschei...., aber trotz dem, dass meine Führerscheinausbildung über 30 Jahre her ist, kann ich so etwas wie oben im Zitat nicht einfach stehen lassen, es ist nämlich einfach falsch. Siehe auch hierzu: https://de.wikipedia.org/wiki/Reaktion_(Verkehrsgeschehen)
Dann ist es kein Kreisel (mit Schild 215) sondern eigentlich nur eine Verkehrsinsel.Was übrigens auch nur einer Minderheit weiß, ist dass im Kreisel erstmal rechts-vor-links herrscht, d.h. der im Kreisel fahrende muss dem Einfahrenden Vorfahrt gewähren!
Wenn das Schild 215 "Kreisel" da steht ist eigentlich die Vorfahrt geregelt. Wer im Kreisel fährt hat Vorfahrt. Darum stehen auch in Kreisel selten Vorfahrtsschilder.Praktisch wird das aber an fast allen Kreiseln per Verkehrsschilder so geregelt, dass der Einfahrende Vorfahrt achten muss.
Sorry, aber das ist kein Blödsinn.
Du vergisst dabei nämlich eine ABSOLUT entscheidende Komponente!!!
Und zwar die Übersicht. Als Radfahrer hinter einem anderen Radfahrer hat man das Geschehen davor WESENTLICH besser im Blick, als wenn man mit dem Auto dicht hinter einem anderen Auto fährt. Vor allem dann, wenn man leicht versetzt fährt.
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Kurze Anmerkung: im Kreisel gilt rechts vor links, auch mit kreiselzeichen. Daher ist an jedem Kreisel ein Vorfahrt gewähren Dreieck. Einfach mal drauf achten.Dann ist es kein Kreisel (mit Schild 215) sondern eigentlich nur eine Verkehrsinsel.
Wenn das Schild 215 "Kreisel" da steht ist eigentlich die Vorfahrt geregelt. Wer im Kreisel fährt hat Vorfahrt. Darum stehen auch in Kreisel selten Vorfahrtsschilder.
Bei Radwegen und deren Vorfahrt im Kreisel kommen aber oft noch so Sonderregeln ins Spiel, wie "Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, muss blablabla". oder der Abstand des Radweges zum Kreisel.
Aber meist werden da dann zusätzlich Schilder aufgestellt, um das eindeutig zu regeln, aber nicht immer.
Junge, Junge, Junge, was ist denn hier los?
Erst nicht verstehen, was ich schreibe, und dann auch noch persönlich und beleidigend werden.
Wie wäre es, wenn du dir meinen Post noch mal genau durchliest und zumindest versuchst zu verstehen, was ich damit ausdrücken wollte.
Oder noch besser:
Leute, geht Radfahren, macht eure eigenen Erfahrungen, dann genau überlegen und DANN ERST schreiben.
Wenn man glaubt die Welt zu machen wie man will und dann noch vorsorglich behauptet man rede keinen Blödsinn, dann darf man sich natürlich beleidigt fühlen, wenn man auf die Tatsachen hingewiesen wird. Wie ein anderer auch anmerkte ist die Reaktionszeit nun mal nicht vom benutzten Fahrzeug abhängig.
Aber das praktizieren ja scheinbar Autofahrer auch gerne und meinen weil sie ein teureres Vehikel kutschieren, dass sie sich nicht an die Physik halten müssen und dann schon mal (trotz ABS, Spurkontrolle, etc.) aus der Kurve fliegen oder sogar auf fast gerader Straße vom Weg abkommen. (Ich darf regelmäßig an einer "Gedenkstelle" vorbeifahren, weil da die Lichter, Blumen etc. direkt am Radwegrand liegen und da geht es nicht um einen Radfahrer oder Fußgänger, sondern um einen BMW-Fahrer, der von der fast geraden Straße dort abgekommen ist, über den Radweg hinweg und am Baum dahinter dann die Schutzfunktion des BMW als unzureichend bemerken musste.)
Nicht ganz. Ein Kreisverkehr wird durch Zeichen 215 angezeigt. Der ist per se erstmal ganz normal mit rechts-vor links geregelt. Die im Kreisel fahrenden haben nur dann Vorfahrt wenn an den Zufahrten zusätzlich zur 215 auch Zeichen 205 steht (Vorfahrt gewähren). Ist aber fast immer so geregelt. Ich wüsste aus dem Stand keinen Kreisverkehr der nur mit Zeichen 215 beschildert ist.In einem Kreisverkehr(ist mit Schild) hat man im Kreisverkehr Vorfahrt. Ohne Schild ist es kein Kreisverkehr, wird bei uns Rondell genannt, da ist rechts vor links. Ohne Schild ist aber sehr selten geworden.
https://www.avd.de/regeln-kreisverkehr/Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden.
Das bedeutet:Die im Kreisel fahrenden haben nur dann Vorfahrt wenn an den Zufahrten zusätzlich zur 215 auch Zeichen 205 steht (Vorfahrt gewähren). Ist aber fast immer so geregelt. Ich wüsste aus dem Stand keinen Kreisverkehr der nur mit Zeichen 215 beschildert ist.
Na wie gut das Zeichen 205 durch seine spezielle Form auch von hinten erkennbar istDas bedeutet:
Der im Kreisverkehr Fahrende muss immer in die Seitenstrassen schauen ob er da irgendwelche dreieckigen Schilder sieht.
Davon sieht er dann nur die Rückseite und muss hoffen, dass es Vorfahrt achten Schilder sind.
Ansonsten hat er Pech wenn es knallt, weil er gar keine Vorfahrt hatte.
Darum geht es nicht.Na wie gut das Zeichen 205 durch seine spezielle Form auch von hinten erkennbar ist
Richtig, und da er auch davon ausgehen darf, das ein Kreisverkehr konsistent beschildert ist, darf er auch davon ausgehen, das er drinnen Vorfahrt hat, wenn er beim Einfahren in den Selben Vorfahrt gewähren musste.Der im Kreisverkehr Fahrende hat aus seiner Sicht Vorfahrt - Punkt.
Du willst als allen Ernstes immer noch behaupten, dass Fahrzeugführer verpflichtet sind die Rückseiten von Verkehrsschildern der Querstrassen zu beachten.Und ich denke den Fall das jemand seine Fahrt im Kreisverkehr beginnt, die Schilder an den Zufahrten also nicht gesehen hat, kann man getrost vernachlässigen.
Du willst als allen Ernstes immer noch behaupten, dass Fahrzeugführer verpflichtet sind die Rückseiten von Verkehrsschildern der Querstrassen zu beachten.
In welcher StVO soll das stehen?
Sollten die Nebenstrassen falsch beschildert sein hat die Behörde einen Fehler gemacht.
Genau so wenn sie alle Ampeln auf Grün schaltet.
Sprich um einen Kreisverkehr im Sinne der StVO zu kennzeichnen brauchst du die Kombination aus 205 und 215. Das siehst du an deiner Zufahrt und du darfst dann auch davon ausgehen, dass alle Zufahrten so gekennzeichnet sind. Ohne schauen zu müssen. Genau so wie du bei Zeichen 306 nicht schauen musst ob die Querstraßen tatsächlich Zeichen 205 oder Stopschild haben. Will heißen, steht an deiner Zufahrt die Kombi aus Zeichen 205 und 215 hast du im Kreisverkehr Vorfahrt.Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden
Ein Kreisverkehr wird dem Fahrzeugführer durch das Kreisverkehr Zeichen angezeigt.Sprich um einen Kreisverkehr im Sinne der StVO zu kennzeichnen brauchst du die Kombination aus 205 und 215.
Mir schon. Musst mir nicht erklären was ich dir die ganze Zeit erklären möchte.Ist das so klarer?
Das gilt aber nur für die Fahrzeugführer in deren Strasse dieses Schild steht.Mal ganz davon abgesehen sind die Formen von Zeichen 205 und dem Stopschild tatsächlich so unverkennbar gewählt, dass sie aus fast jeder Lage erkennbar sind. Die jeweilige Form gibt es im gesamten Schilderkatalog tatsächlich nur jeweils einmal. Der Fall der Erkennens von hinten dürfte rechtlich nicht relevant sein. Aber z.B. ein zugeschneites Stopschild bleibt durch seine spezielle Form immer erkennbar. Im Falle eines Vorfahrtverstoßes könntest du dich hier nicht rausreden, dass das Schild nicht erkennbar war.
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/2/gelten-verschneite-verkehrsschilder.aspx