Für wen gilt dann das Vorfahrtsschild von der Vorfahrtsstraße?Der, der zuerst da ist natürlich. Und ansonsten der, der innerhalb der Spur fährt, also der rechte. Denn vom linken Radfahrer endet ja die Spur.
Blöd ists nur, wenn man da stehen müsste und warten, bis eine Kolonne durch ist. ?
Ah,..... gut . ?Für wen gilt dann das Vorfahrtsschild von der Vorfahrtsstraße?
?
Sehe ich das richtig, dass der "alte" Radweg über den Zebrastreifen geführt wird?
Mit dieser neuen Infrastruktur ist mein Arbeitsweg ein kleines bisschen stressiger geworden.
Und langsamer, wenn ich keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte.
Streiche "Vielleicht" - wobei eben in Diskussion mit vielen potentiellen Radfahrenden das "uns" eben nicht auf alle zutrifft. Es gibt Menschen die wünschen sich eine "geschützte Umgebung" zum Radeln - und ich kann es nachvollziehen.Das kenne ich auch. Vielleicht MEINT man sogar, uns Radfahrern etwas Gutes zu tun?
Ich auch. Und mich stört tatsächlich nicht der Radweg, sondern die Schilder, die ihn verpflichtend machen. Warum kann man nicht darauf vertrauen, dass die Leute die ihn brauchen, auch nutzen.Streiche "Vielleicht" - wobei eben in Diskussion mit vielen potentiellen Radfahrenden das "uns" eben nicht auf alle zutrifft. Es gibt Menschen die wünschen sich eine "geschützte Umgebung" zum Radeln - und ich kann es nachvollziehen.
Dann möchte ich Dich bitten, falls noch nicht getan, Deinen Unmut darüber auch lokal bekannt zu machen. Muß ja nicht gleich der große juristischt Hammer ausgepackt werden, aber so eine kleine Anfrage bei der Behörde, warum das sein muss mit der Benutzungspflicht oder ein Leserbrief an die Lokalpresse, allein damit erkannt wird, dass sowas nicht von allen Radfahrern befürwortet wird. Ein Hinweis darauf, dass Benutzungspflichten ohne entsprechende Querungshilfen rechtswidrig sind, kann natürlich nicht schaden.Ich auch. Und mich stört tatsächlich nicht der Radweg, sondern die Schilder, die ihn verpflichtend machen. Warum kann man nicht darauf vertrauen, dass die Leute die ihn brauchen, auch nutzen.
Die erste Mail habe ich schon geschrieben, Briefe noch keine.Aber von einem mußt Du Dich verabschieden: Daß diese Radwege für die Radfahrer gebaut worden sind. Denn dann bräuchte es ja keine Benutzungspflicht.
Gut so. Das Problem ist, dass viele ihr Fahrzeug dazu einsetzen, um anderen einen Schreck als Maßregelung zu erteilen, dabei aber völlig übersehen, welche Folgen daraus entstehen können. Wie man die Allgemeinheit dazu bringt, darüber mal nachzudenken, und dass das kein Kavaliersdelikt ist, weiß ich aber auch nicht. Die Allgemeinheit in Autodeutschland sieht halt alles aus Sicht der Autofahrer und will gefälligst nicht wegen anderer irgendwo mal zurückstecken.Rentner bremmste Rennradfahrer aus. Nun gabs das Urteil.
Ich kann mich einer gewissen Freude darüber, dass die Richterin die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe verdoppelte, nicht erwehren.
Habs aus dem Artikel auszugsweise rauskopiert:
An einem schönen Frühlingstag letzten Jahres ärgerte sich Steffen B. in seinem Auto sehr über nebeneinander fahrende Fahrradfahrer. Vielleicht um sie zu disziplinieren, überholte er sie erst sehr eng und bremste sie schließlich zweimal hart aus.
[...]
Das ist zwar nicht passiert. Dennoch wollten die Betroffenen die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Das Nummernschild des Autos hat sich einer der Radfahrer schnell in sein Handy getippt. Tatsächlich wurde der Autofahrer nach Ermittlungen der Polizei angeklagt. Die Radfahrer sagten schließlich vor Gericht als Zeugen aus.
Der 60-jährige Fahrzeughalter ließ seinen Anwalt Jörg Dänzer sprechen. Der legt den Finger auf die Schwachstelle des Verfahrens: die Personenbeschreibung der Zeugen. „Älterer, grauhaariger Mann – das ist ein bisschen ungenau“, weist er die Richterin Daniela Höllrich-Wirth darauf hin. Und er streut Zweifel, ob B. überhaupt gefahren ist. Die Frage der Richterin, wer denn noch Zugriff auf den Wagen hatte, lassen B. und auch sein Anwalt jedoch unbeantwortet.
Die Staatsanwaltschaft beauftragte daher die Polizei mit Nachermittlungen. Konnte noch jemand anderes mit dem Auto unterwegs gewesen sein? Möglicherweise ein ähnlich aussehender Mann, zum Beispiel ein Bruder, mit dem der Angeklagte verwechselt worden sein könnte? Das musste der Freitaler Polizeibeamte schließlich am zweiten Verhandlungstag Ende Oktober verneinen: „Einen Bruder gibt es nicht.“ Vom Verteidiger gefragt, wie denn der Angeklagte bei der Vernehmung auf ihn gewirkt habe, antwortet der Polizist: „Herr B. wirkte ruhig, normal. Er gab an, dass er das Fahrzeug überwiegend fährt. Er könnte an dem Tag auf Arbeit gefahren sein, aber er erinnert sich an keinen derartigen Vorfall.“
Der Angeklagte Steffen B. beharrte auch bei der zweiten Verhandlung darauf, sich nicht an solch einen Vorgang erinnern zu können und bestritt, diese Tat selbst begangen zu haben: „Wenn ich etwas verzapfe, dann stehe ich dafür grade!“
Sein Verteidiger Jörg Dänzer führte in seinem Schlussplädoyer folgendes aus: Der Vorfall sei harter Tobak. Ein solches Vorgehen müsse bestraft werden. Nur sei absolut nicht glaubhaft, warum dass sein Mandant gewesen sein soll. Nur einer der vier Radfahrer habe den Fahrer beschreiben können und das nur äußerst vage.
Die Beschreibung bärtiger grauhaariger alter Mann treffe auf viele Fahrer zu. Bei der Notierung des Nummernschildes könnte sich der Rennradfahrer vertippt haben. Der Rechtsanwalt findet, alles in allem sei das eine sehr dünne Beweislage. Er plädiert für einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Meinung nicht an. Im Gegenteil, für den Juristen stand fest, dass der Freitaler als Fahrer eindeutig identifiziert worden sei. Steffen B. fährt seinen Pkw im Wesentlichen selbst; auch die Nachermittlungen konnten keine neuen Erkenntnisse bringen. Für den Angeklagten spreche lediglich, dass er nicht vorbestraft sei und schließlich durften die Radfahrer auch nicht nebeneinander fahren. Eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen á 60 Euro - also 1.200 Euro - sei in diesem Fall gerechtfertigt.
Wie sich zeigen sollte, war die Richterin einer Meinung mit dem Verteidiger, aber nur in dem Punkt, dass das starke Ausbremsen kein Kavaliersdelikt ist. In diesem Verhalten könne man auch schon einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehen, und das kann mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Gewalt habe er vier Radfahrer zur Vollbremsung genötigt ohne verkehrsbedingten Grund. Dabei habe er folgenschwere Stürze und Verletzungen in Kauf genommen. Das ganze Manöver habe er noch ein zweites Mal wiederholt.
Für Richterin Daniela Höllrich-Wirth ist unzweifelhaft Herr B. der Fahrer des Pkws gewesen. Auch die Nachermittlungen hätten ergeben, dass es keine Familienmitglieder gibt, mit denen er verwechselt werden könne. „Sie haben sich über die Radfahrer geärgert, weil sie nebeneinander gefahren sind. Die Zeugen waren glaubhaft, sie haben nicht dramatisiert und Sie kennen sich nicht. Warum sollten sie Ihnen schaden wollen?“. Ihr Urteil schließlich geht über die vorgeschlagene Strafe der Staatsanwaltschaft noch hinaus. Der Verurteilte muss 40 Tagessätze á 60 € zahlen, einen Monat muss er seinen Führerschein abgeben und die Kosten des Verfahrens in Gänze übernehmen. Der Angeklagte kann nun nur noch gegen das Urteil Berufung einlegen. (Anne Schicht)
Quelle: Sächs. Zeitung
Ich auch. Und mich stört tatsächlich nicht der Radweg, sondern die Schilder, die ihn verpflichtend machen. Warum kann man nicht darauf vertrauen, dass die Leute die ihn brauchen, auch nutzen.
Für die hupenden Autofahrer kann der Radweg ja erstmal nichts, das liegt in der Psyche der jeweiligen Personen. Vielleicht ist es auch immer derselbe, der zur selben Tageszeit zur Arbeit fährt.
Das Problem ist, dass viele Radwege einfach nicht radgerecht angelegt sind. Somit ist die Sicherheit (zumindest für Radfahrer, und ich rede nicht nur von RR) keineswegs höher. Zu schmal, 2-Richtungs-Radwege, versteckt hinter Grünzeug oder Parkstreifen, Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher, schwachsinnige Linienführung, Poller mitten im Weg - soll ich weitermachen?Aus diesem Grund werden nun Radwege gebaut. Beide "Verkehrsteilnehmerarten" werden getrennt geführt. Der Verkehrsfluss und die Sicherheit sind höher.
Wo liegt das Problem?
Gibt es hier wirklich einen, dem die vermehrten Gefahren auf dem Radweg im Vergleich zur Straße nicht bewusst sind? Da Du das ja für sinnvoll hältst, wirst Du ja Radwege benutzen? Hast Du noch nicht bemerkt, dass Du auf Radwegen nur Nachteile und oft auch mehr Gefahren als auf der Straße hast?Überlege mal:
Da gibt es eine Strasse, auf welcher üblicherweise Autofahrer unterwegs sind. Sie fahren dort mit Geschwindigkeiten die derjenigen von gut trainierten Rennradfahrern deutlich überlegen sind.
Fährt ein Fahrradfahrer auf einer Fahrspur, muss der PKW-Fahrer diese Fahrspur wohl oder übel verlassen um korrekt zu überholen.
Das behindert den Verkehrsfluss und kann in Folge auch zu heiklen Situation oder gar Unfällen führen.
Aus diesem Grund werden nun Radwege gebaut. Beide "Verkehrsteilnehmerarten" werden getrennt geführt. Der Verkehrsfluss und die Sicherheit sind höher.
Wo liegt das Problem?
Gibt es hier wirklich einen, dem die vermehrten Gefahren auf dem Radweg im Vergleich zur Straße nicht bewusst sind? Da Du das ja für sinnvoll hältst, wirst Du ja Radwege benutzen? Hast Du noch nicht bemerkt, dass Du auf Radwegen nur Nachteile und oft auch mehr Gefahren als auf der Straße hast?
Das Problem ist, dass viele Radwege einfach nicht radgerecht angelegt sind. Somit ist die Sicherheit (zumindest für Radfahrer, und ich rede nicht nur von RR) keineswegs höher. Zu schmal, 2-Richtungs-Radwege, versteckt hinter Grünzeug oder Parkstreifen, Wurzelaufbrüche, Schlaglöcher, schwachsinnige Linienführung, Poller mitten im Weg - soll ich weitermachen?
Bei uns (Raum Karlsruhe) gibt's beides (die guten Radwege sind mittlerweile in der Überzahl). Die guten Radwege nutze ich, die schlechten und in meinen Augen gefährlichen nicht. Für die guten Wege braucht es keine Benutzungspflicht, die nutze ich (und die allermeisten der RR, die ich treffe) freiwillig. Auf die schlechten bringt mich kein noch so verpflichtendes Schild.Da muss man differenzieren. Hier in Dortmund sind die Radwege fast sämtlich wie von euch beschrieben, schlicht lebensgefährlich. In einigen anderen Regionen (Die Ecke Lüdinghausen - Coesfeld - Gronau ist mir da z.B. sehr positiv aufgefallen) hingegen sind die Randwege teilweise gut ausgebaut, übersichtlich und ein deutlicher Gewinn für den Radfahrer.
Genau das ist meine Meinung. Diese Benutzungspflicht gehört abgeschafft. Bauen die sichere Wege, nutzt die freiwillig jeder, die schlechten meidet man, und wenn die wollen, dass man sie nutzt, sollen sie die Wege so bauen, dass man sich nicht zusätzlichen Gefahren aussetzen muss.Bei uns (Raum Karlsruhe) gibt's beides (die guten Radwege sind mittlerweile in der Überzahl). Die guten Radwege nutze ich, die schlechten und in meinen Augen gefährlichen nicht. Für die guten Wege braucht es keine Benutzungspflicht, die nutze ich (und die allermeisten der RR, die ich treffe) freiwillig. Auf die schlechten bringt mich kein noch so verpflichtendes Schild.