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Moin zusammen,
hab kein passendes Thema gefunden deswg ein Neues.
Folgendes Szenario:
Mal angenommen ich bekomme einen tollen Rahmen der etwas restaurationsbedürftig is.
Da es was sehr feines seltenes aus JP is würde ich es gern in JP beim Hersteller machen lassen - is soweit schon abgeklärt.
Da ich ja jetzt etwas zur Rep nach JP sende und des wieder zu mir zurück kommt:
Wie verhält sich des mit Zill und Steuern?
Gibt es da bestimmte Formulare für, oder muss ich irgendwas vorher anmelden, oder...?
Will ja net die volle Zoll, Steuer und bla zahlen...
Danke für eure Infos!
Du mußt eine vorübergehende Ausfuhr anmelden. Du mußt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen, welches Merkmale zur Identifizierung des Rahmens (Seriennr. bspw.) aufführt. Das ABD wird an der EU-Außengrenze (bspw. Flughafen in DE) abgefertigt und Du bekommst dann einen Ausgangsvermerk (AgV). Beim Import dient dann der AgV als Nachweis, daß es sich um den gleichen resp. denselben Rahmen handelt.
Soweit waren wir im Beitrag # 20 schon
Mehr als die naive Terminologie zu ergänzen wollte ich ja auch nicht.
Ich habs um 1970 schon praktizier tu muste nur die rep.Rechnung verzollen
@Olddutsch, ich toleriere viele Deiner Beiträge und habe Dir auch schon einmal etwas geschenkt, aber was Du nun per UH losläßt, habe ich nun einfach mal gemeldet. M.E. ist es auch etwas feige, bei Gegenwind auf eine UH auszuweichen...
Das hat aber jetzt nichts mit Zollformalitäten zu tun
Das wird sicherlich einer derer können - aber möchte man wirklich einen japanischen Rahmen dadurch entweihen?Bei dem Aufwand aber frage ich mal anders herum: Bisst Du Dir wirklich sicher, daß die Reparatur am Rahmen kein deutscher oder wenigstens europäischer Rahmenbauer erledigen kann?
Du mußt eine vorübergehende Ausfuhr anmelden. Du mußt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen, welches Merkmale zur Identifizierung des Rahmens (Seriennr. bspw.) aufführt. Das ABD wird an der EU-Außengrenze (bspw. Flughafen in DE) abgefertigt und Du bekommst dann einen Ausgangsvermerk (AgV). Beim Import dient dann der AgV als Nachweis, daß es sich um den gleichen resp. denselben Rahmen handelt.
Er nun wiederWar das jetzt ein auszug aus dem dicken Ordner mit 1000 Seiten
Gordon, das Thema welches Du hier hast, ist doch, daß Du nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für den Reparaturbetrag, nicht aber den aktuellen Marktwert entrichten möchtest. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist das für Gewerbetreibende die nervenaufreibendste Form der Zollabwicklung - sowohl bei uns als auch im ausländischen Bestimmungs- oder Reparatur-Ort.
Deshalb lassen sich da die Profis nicht nur vom Zoll beraten sondern übergeben die Abwicklung auch meist einem Profi wie Schenker, weil nur so auch für alle Seiten gewährleistet ist, daß die Dokumente wirklich zusammenpassen und der Reparateur keine Einfuhrabgaben hat und der Besitzer am Schluß auch nur die Reparaturkosten verzollen und ggf. versteuern muß.
Bei dem Aufwand aber frage ich mal anders herum: Bist Du Dir wirklich sicher, daß die Reparatur am Rahmen kein deutscher oder wenigstens europäischer Rahmenbauer erledigen kann?
+1 Den Spruch mit rosa/pink mach ich auch gern, bei mir ist da erst was in der Planung...
Farbtechnisch bin ich aktuell stark bei dem Nakagawa Racing Team Kleid - ein rosa/pinkes Rad sollte jeder im Stall haben.
Was würdet ihr sonst farblich nehmen?
Was würdet ihr vom Baujahr schätzen?
Schon Ende 70er, oder?
Abhängig vom BJ, werde ich ihn mit der Suntour Superbe 1.Gen oder der ersten Superbe Pro aufbauen - was anderes gehört da net dran.
Farbtechnisch bin ich aktuell stark bei dem Nakagawa Racing Team Kleid - ein rosa/pinkes Rad sollte jeder im Stall haben.
Was würdet ihr sonst farblich nehmen?