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Unfall mit Fahrerflucht in Venlo, vermutlich Deutsches Auto.

Ivo

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Gerade sah ich auf den Seiten vom Limburgischen Fernsehen L1 die Mitteilung das Heute"um 14u30 eine Radfahrerin oder Fussgängerin tötlich verunglückt ist in der Grenzstadt Venlo. Einen Unfall mit Fahrerflucht. Laut dem Bericht betrift es wahrscheinlich ein Auto mit Deutsches Nummerschild. Also wer in der Nähe von Kaldenkirchen/Venlo unterwegs ist und ein Auto sieht mit frische Schaden wegen Unfall mit Fussgänger oder Radfahrerin bitte die Polizei benachrichtigen

Die Pressemitteilungen: http://www.l1.nl/nieuws/237777-automobilist-rijdt-door-na-dodelijk-ongeluk
http://www.omroepvenlo.nl/nieuws/artikel/23404/dodelijk-ongeval-op-kaldenkerkerweg-venlo/
 

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Re: Unfall mit Fahrerflucht in Venlo, vermutlich Deutsches Auto.
Fahrerflucht scheint ja grad ne neue Modeerscheinung zu werden... :(
ich kann ja noch zumindest nachvollziehen, dass man in den ersten Sekunden einfach wegfährt aus Schock. Aber spätestens nach 2 Minuten sollte man diesen doch unter Kontrolle haben und Hilfe holen??? Ich würde mir jedenfalls selbst nie verzeihen können und wollen, wenn ich wüsste, dass ich einen Menschen angefahren habe und ihn dann hilflos hab sterben lassen, nur weil ich keinen Mumm in der Hose hatte :confused:
 
Unter normale Bedingungen gilt wenigstens in den Niederlanden eine Frist von 12 Stunden wo man sich noch freiwillig stellen kann. Aber das Auto hinterlassen mit klare Schaden, da wird diese Frist wahrscheinlich nicht mehr gelten. Laut www.verkeersstrafrecht.nl gilt für Fahrerflucht maximal 3 Monate Haft, 4500 Euro Bussgeld und 5 Jahre Führerscheinentzug. Ob dies letzte auch gilt bei ein ausländischer Führerschein weiss ich nicht. Dazu kommt natürlich noch die eventuelle Verurteilung für den Unfall selbst und die eventuell während der Fahrerflucht begangene Straftaten.
 
Bei tödlichem Ausgang ist das ja nicht nur Fahrerflucht, sondern auch unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Tötung.
Vielleicht wird das in NL anders gehandhabt, aber hierzulande...
 
Der Täter hat sich mitlerweile bei der Polizei gemeldet. Obwohl ein Auto mit Deutsche Nummernschilder gemeldet wurde schreibt L1 jetzt dass der Täter ein 24 järiger Mann aus Venlo ist.
 
Der Täter hat sich mitlerweile bei der Polizei gemeldet. Obwohl ein Auto mit Deutsche Nummernschilder gemeldet wurde schreibt L1 jetzt dass der Täter ein 24 järiger Mann aus Venlo ist.
Um diese Jahreszeit ist das sowieso schwierig, in Venlo und Roermond sind mehr deutsche als gelbe Nummernschilder unterwegs, und in der Düsseldorfer Innenstadt wird mehr Nederlands als deutsch gesprochen. Alle Jahre wieder in der Vorweihnachtszeit...

Schlimm genug, dass ein Mensch sterben musste. Mein Mitgefühl für die Angehörigen.
 
Schlimm sowas. Hoffentlich lernt der Verursacher daraus.
Das ist sicher eine Streßsituation, wenn man jemanden umfährt.
Das kann nicht jeder sofort verarbeiten. Schwache Gemüter suchen dann erstmal das Weite.

Unterlassene Hilfeleistung kommt indertat auch noch dazu.

Nö, hierzulande jedenfalls nicht: Körperverletzung mit Todesfolge (227 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).
Die ggf. zusätzlich verwirklichte unterlassene Hilfeleistung gem. § 323 c StGB würde im Wege der Konkurrenzlehre
"unter den Tisch fallen". Das ist so ähnlich, als würdest Du jemanden erschießen und hinterher noch zusätzlich
wegen Sachbeschädigung angeklagt, weil ja durch die Tat auch die Kleidung des Opfers beschädigt wurde.
Da wird dann nur das rechtlich "schlimmste" Delikt angeklagt, und der Rest wird sofort eingestellt.
Ich habe das - nicht nur in der juristischen Ausbildung - sondern auch mal "am eigenen Leib" mitbekommen:
In meinem Fall führte das zu dem - unbefriedigenden - Ergebnis, daß der Täter gar nicht bestraft wurde,
weil er schon wegen anderer, noch schlimmerer Dinge, einsaß.
 
Nö, noch nicht. :D
Aber einer meiner Verwandten hatte damals meine Daten benutzt und etwas gekauft,
ohne zu bezahlen. Das hatte zunächst sehr unangenehme Folgen für mich, und es war
nicht einfach, das aufzuklären.
Der Täter wurde wegen dieser Tat nicht bestraft, weil er noch andere Dinger gedreht hatte.
Hierzulande muß man sich also nur ordentlich durchs Strafgesetzbuch arbeiten:
Angeklagt wird dann nur ein Bruchteil. Insoweit wird der Täter noch "belohnt",
wenn er möglichst viel Schaden angerichtet hat.
Für das geschädigte Opfer ist das sehr unbefriedigend.
 
Das hört sich aber etwas anders an. Bei Deiner Erfahrung, als ob unabhängige Taten "voneinander überdeckt würden" ??
Beim ursprünglichen sind es mehrere strafrechtliche Aspekte einer Tat. (Da ist das mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar, auch wenn ich dem in Rechtsfragen erstmal misstraue;))
Wobei...aus strafrechtlicher Verfolgung hat ja das Opfer, ausser der Genugtuung erstmal nix, das muss dann zivilrechtlich versuchen seinen Schaden rauszubekommen.
 
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