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Guter Servicepartner im Raum Köln gesucht-

Phoenix666

aus der Asche
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Hallo Zusammen,

ich suche im Raum Köln eine gute Adresse zur Inspektion bzw. Reperaturservice für meine Endurace CF SLX.

Ursprünglich bin ich davon ausgegangen das ich bei Canyon einen termin machen kann und dann auf mein Rad warten könnte, dem ist aber nicht so. Ich könnte es zu einem festen Termin bringen und dann wäre esbis 18:00 Uhr fertig. Dafür müsste ich 400 km fahren, bei aller Liebe das ist mir dann doch zu viel.


Vielen Dank
 
Solange keine Canyon spezifischen Teile getauscht / repariert werden müssen, sollte das jeder Radladen gegen Berechnung machen können.
Ich habe noch eine altes Canyon MTB Nerve XC und lasse das bei einem kleinen Radladen im Ort machen.

So rcht verstehe ich Dein Problem aber nicht. Du würdest 400km fahren, wenn Du warten kannst, aber bis 18.00 Uhr ist Dir zu lang?
Koblenz ist ein schöner Ort, da kann man durchaus mal einen Tag verbringen... ;)
 
Von Köln bis zu Canyon sind es aber auch nur ca. 120km... und man kann, wenn es zu lange dauert das Bike wieder zu gesendet bekommen. Ein Bekannter hat sein MTB dort abgegeben und es kam (kostenlos) per Versand zurück. War im Preis wohl mit drin.
 
Solange auf dem Rad noch Garantie ist, dürfte jede Werkstatt einen Service ablehnen, da sie sonst nämlich die Garantie übernehmen muss. Mit dieser Begründung hat mich einmal eine Werkstatt abgewiesen und da ging es nicht einmal um ein “Versender-Rad“.
 
Solange auf dem Rad noch Garantie ist, dürfte jede Werkstatt einen Service ablehnen, da sie sonst nämlich die Garantie übernehmen muss. Mit dieser Begründung hat mich einmal eine Werkstatt abgewiesen und da ging es nicht einmal um ein “Versender-Rad“.

Sorry, aber das stimmt nicht.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, in dem Falle Canyon.
Natürlich muss kein Händler die Garantie von Canyon übernehmen. Aber er kann natürlich selber entscheiden welche Marken er repariert und welche nicht.

Auf seine Arbeit muss er dann die gesetzliche Gewährleistung geben.
 
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers
Sorry, aber das stimmt nicht.
Ich zitiere mal von folgender Seite: http://www.it-recht-kanzlei.de/garantie-gewaehrleistung-unterschiede.html
"Im Gegensatz zu den gesetzlichen Mängelrechten versteht man unter einer Garantie eine vertraglich eingeräumte freiwillige Leistung des Garantiegebers gegenüber dem Käufer. Garantiegeber können

  • der Hersteller (Herstellergarantie)
  • der Verkäufer (Händlergarantie) oder
  • weitere Personen sein, die am Vertrieb der Sache beteiligt oder interessiert sind.
Dabei kann sich der Garantiegeber insbesondere zu einer der folgenden Leistungen verpflichten:

  • Erstattung des Kaufpreises
  • Austausch oder Nachbesserung der Sache oder
  • Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache.
Ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht kein Garantieanspruch. Außerdem werden die gesetzlichen Mängelansprüche durch die Garantie nicht berührt (§ 443 Abs. 1 BGB) . Der Kunde kann also sowohl die normalen Mängelansprüche als auch die (erweiterten) Garantieansprüche geltend machen."

Ich hatte mein Trek bei einem großen Fahrradladen gekauft, welcher etwa 60km von mir entfernt ist. Um mir im Fall der Fälle die weite Fahrt dorthin sparen zu können, hatte ich bei nahegelegenen Radladen (welcher Trek nicht im Programm hat) nachgefragt, ob man dort auch Wartungsarbeiten an meinem Rad übernehmen würde. Die Antwort war: "Grundsätzlich kein Problem, allerdings müssen Sie Verständnis haben, dass eigene Kunden Vorrang haben und Sie somit eventuell längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Und so lange noch Garantie auf dem Rad ist, machen wir da nichts dran, weil wir sonst die Garantie übernehmen müssen..."
Für Teil eins dieser Aussage habe ich nur bedingt Verständnis, denn sobald die einen Auftrag von mir annehmen, bin ich genauso zahlender Kunde, wie jeder andere auch. (Nur angemerkt, tut hier aber auch nichts zur Sache ;) )
Und warum sollte man mir Teil 2 so sagen, wenn es nicht stimmt?
 
Und warum sollte man mir Teil 2 so sagen, wenn es nicht stimmt?

Vielelicht einfach nur als Schutzbehauptung, um nicht in eine Diskussion mit dem Kunden verwickelt zu werden. In deinem zitierten Text steht nichts davon, dass ein Händler die Garantie vom Hersteller übernehmen muss wenn er an dem Rad was macht.
Der Text sagt ja nur richtigerweise, dass die Garantie eine freiwillige Leidtung ist, die kann vom Händler kommen oder auch vom Hersteller. Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, kann er das an Bedingungen knüpfen. Wenn ein nicht zugelassener Händler was an deinem Rad macht, kannst du unter Umständen den Garantieanspruch verlieren, aber die Garantie geht nicht auf den Händler über.
 
Sorry, aber das stimmt nicht.
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Ich hatte mein Trek bei einem großen Fahrradladen gekauft, welcher etwa 60km von mir entfernt ist. Um mir im Fall der Fälle die weite Fahrt dorthin sparen zu können, hatte ich bei nahegelegenen Radladen (welcher Trek nicht im Programm hat) nachgefragt, ob man dort auch Wartungsarbeiten an meinem Rad übernehmen würde. Die Antwort war: "Grundsätzlich kein Problem, allerdings müssen Sie Verständnis haben, dass eigene Kunden Vorrang haben und Sie somit eventuell längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Und so lange noch Garantie auf dem Rad ist, machen wir da nichts dran, weil wir sonst die Garantie übernehmen müssen..."
Für Teil eins dieser Aussage habe ich nur bedingt Verständnis, denn sobald die einen Auftrag von mir annehmen, bin ich genauso zahlender Kunde, wie jeder andere auch. (Nur angemerkt, tut hier aber auch nichts zur Sache ;) )
Und warum sollte man mir Teil 2 so sagen, wenn es nicht stimmt?

Hi,
ist ja wirklich Off-Topic, kommt aber so immer wieder vor. Deswegen auch interessant.
Dein Artikel bestätigt doch nur meine Aussage !
In dem von Dir genannten Artikel steht: "Kann eine Garantie vom Verkäufer sein (Händlergarantie)"
Und genau das ist ja Dein Radladen nicht, da Du das Rad nicht bei Ihm gekauft hast und er auch kein Trek Händler ist.
Erst wenn er Dir dein Rad gegen Berechnung repariert hat, muss er für SEINE ARBEIT / TEILE die GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG übernehmen. Ob er Dir darauf eine freiwillige Garantie gibt, ist seine Sache.
Auf keinen Fall muss er aber die Garantie für TREK (z.B defekter Rahmen) übernehmen.
Ob er Dich an der Stelle einfach nur abwimmeln wollte, oder einfach nur Diskussionen vermeiden -Garantie / Gewährleistung und Co. werden oft durcheinander gebracht- kann ich Dir auch nicht sagen.
 
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