Bleibt immer noch die Frage offen über den Verbot dafür, lt. StvZo am Rad, die Erlaubnis aber am Mann, Sattaltasche, Rucksack, Helm usw.
Verstehe die Differenzierung nicht. Im Endeffekt habe ich für mich, als Radfahrer, mit einem blinkenden Rücklicht das erreicht was ich erreichen wollte.