Nein, es gibt absolut kein Recht Kompensation zu verschaffen, vor allem bei nem Gebrauchtrad, dass man nicht zufällig zwei Mal identisch da stehen hat.
Ausschließlich aus Kulanz vom Verkäufer und das nur wenn man sich mit dem Käufer einig wird ist eine Kompensation möglich.
Das einzige Recht...