Die geschilderte Prämisse ist falsch, da stimme ich zu: Behindern des Verkehrs heißt nicht, dass jemand generell überholen muss, dann wäre ja EIN Fahrradfahrer schon eine Verkehrsbehinderung, was ja offensichtlich unzutreffend ist (verkehrsrechtlich).
Deine Folgerung ist aber auch unzutreffend...