Andererseits ist es in deinem Beispiel doppelt gemoppelt da das Zeichen für den Fußweg ja eh schon bedeutet, dass du dort dein Rad höchtens schieben darfst.
Das Schild "Radfahrer absteigen" hat erstmal überhaupt keine rechtliche Bedeutung und kann bedenkenlos ignoriert werden.
Sorry, aber du übertreibst. Wenn es irgendein nicht weiter beschilderter Weg wäre, magst du vielleicht Recht haben. Aber durch den blauen Lolli ist doch längst alles geklärt. Auch Rechtsfragen im Falle des von dir beschriebenen Unfalls. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Das ist ein Fußweg. Ob mit oder ohne Zusatzschild.cmus schrieb:Das Schild ist ein echtes Verkehrsschild, keine Attrappe. Da seine Bedeutung aber in keinem Gesetz definiert wird, kann niemand vorhersagen, welche Konsequenzen eine Missachtung hat. Das macht das Ding brandgefährlich!
... ausdrücklich als Autostrasse (wie heißt das doch gleich richtig?) ausgewiesen.
Ganz lustig ist es, wenn man sich (in Berlin) beim zuständigen Amt beschwert wegen der falschen Baustellen-Beschilderung. Was da für gequirlte XXXX rausgehauen wird als sogenannte "Erklärung", lässt einen sprachlos zurückGenerell ist die Beschilderung an Baustellen oft ziemlich unsinnig. Angeblich müssen die von der Verkehrsbehörde genehmigt werden, aber entweder haben die keine Ahnung oder die Bauleute machen was sie wollen. Es könnte aber auch eine Kombi aus beidem sein.
Klassisch, hier in Berlin, ist folgender Fall: Straße ohne Beschränkung für Fahrräder [ich merke an: aber mit freiwilligem Radweg]. Eine Baustelle nimmt etwa die halbe Breite des Gehweges ein. Um den Fußverkehr um diese Baustelle herumzuleiten wird dann dort dieses Schild aufgestellt.
Das besagt: Radfahrer dürfen hier nicht auf der Fahrbahn fahren und es gibt eine Spur für Fußgänger und Radfahrer. Beides ist falsch [...]
[Zeichen 241-30]
Du sprichst mir aus der SeeleDas Problem ist IMO nicht, daß das Schild jemand falsch verstehen könnte, sondern daß je häufiger man die falsche Verwendung von Schildern sieht, die Leute vergessen, was sie wirklich bedeuten sollen.
Die haben leider häufig absolut keine Ahnung und geben nur ihre Weltanschauung zum Besten. Alternativ: Beschwerde beim zuständigen Amt (nachdem man rausgefunden hat, welches das sein könnte) - und die Antwort genießenMach'n Foto, geh zur nächsten Wache, und bitte um Aufklärung.
Ganz lustig ist es, wenn man sich (in Berlin) beim zuständigen Amt beschwert wegen der falschen Baustellen-Beschilderung. Was da für gequirlte XXXX rausgehauen wird als sogenannte "Erklärung", lässt einen sprachlos zurück.
Das Problem ist IMO nicht, daß das Schild jemand falsch verstehen könnte, sondern daß je häufiger man die falsche Verwendung von Schildern sieht, die Leute vergessen, was sie wirklich bedeuten sollen.
Vorspann:Hast du Beispiele?
Also, ich weiß wirklich nicht, was die Diskussion soll....Da ist eine Fahrbahn und ein Fußweg...und ein Schild das für den Fußweg als Zusatzinfo angeschlagen ist (hatte ich richtig verstanden?).
Hört sich logisch an.Ja, genauso.
Na ja, es gibt tatsächlich eine Situation, in welcher das Schild "sinnvoll" ist - rein verkehrsrechtlich. Kinder bis zum Alter von 12(?) müssen ja auf den Gehweg fahren, wenn vorhanden. Und genau diese müssten dann an dieser Stelle anhalten, absteigen, das Rad auf den Gehweg heben, 50m schieben, am Ende das Rad wieder runter, aufsteigen und weiterfahren.
Mfg
Conny
Echt jetzt? Auch als kleiner Stöpsel? Wieder was gelernt...Bis dahin gibt es ja ausschließlich die Fahrbahn, natürlich darf es diese benutzen, nicht nur zum schieben, auch zum Fahren.