Das ist richtig, ist kein blauer Lolli vorhanden musst du dort nicht fahren.Da die Polizei mir leider immer mehr auf die Nerven geht, habe ich mich gefragt, wie man als Radfahrer an einer Ampel ohne Gelbphase halten soll. Schließlich kann man nicht ohne Reaktionszeit und Bremsweg von 40kmh auf 0 bremsen... Ich meine die Ampeln, die für den Radweg und Füßgängerweg gelten. Sofern ich weiß, muss ein Radweg ohne das blaue Schild ohnehin nicht benutzt werden? Habe ich hier in der Stadt jedenfalls auch noch nie gesehen.
(...)
Schon Tempo 15, was angeblich das Tempo ist, mit dem Verkehrsplaner beim Radler rechnen (wozu steigt man dafür überhaupt aufs Rad?)...
Genauso mache ich das auch. Zumal die "Radwege" ja meist noch andere tolle Schikanen eingebaut haben.Ich löse das Problem für mich inzwischen so, dass ich Strecken mit so geführten Radwegen meide, wo ich nur kann.
Klar ist das absurd, aber laut den Buchstaben des Gesetzes ist es tatsächlich so, das gilt: Angepasste Geschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit."Angepasste Geschwindigkeit" kann dann nur noch Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Das ist doch absurd.
Selbst wenn Fußgänger Grün haben, wird gerne "einfach abgebogen"; gerne noch mit entsprechender Gestik zum Kopf, bleibt der Fußgänger mal nicht stehen. So 'ne Kreuzung hatte ich an meinem früheren Wohnort - da gab's im Ampelphasenrythmus immer denselben Konflikt Fußgänger <->abbiegender Autoverkehr.... Aber auch ohne Pfeil gibt es noch oft die Unsitte, das wenn Fußgänger Rot haben viele einfach ab biegen weil sie glauben Radfahrer müssten dann auch warten.
Immerhin beträgt der Anhalteweg (Reaktion+Brems) da bereits runde sieben Meter, bei Tempo 25 sind es bereits tunde 14 Meter.
"Angepasste Geschwindigkeit" kann dann nur noch Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Das ist doch absurd.
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Da wo ich aufgewachsen bin, heisst gelb:Man lese mal was Gelb denn laut STVO bedeutet:
Das heißt eigentlich, hätten das Problem auch PKW Fahrer. Nur da wird es einfach ignoriert und auch nie bestraft. Es ist ja sogar allgemein üblich bei Gelb nochmal kräftig Gas zu geben um noch drüber zu kommen. Wenn man es ganz genau nimmt müsste man auch mit dem Auto mit Schritttempo an die Haltelinie fahren und erst wenn man da bei grün drüber ist wieder schneller fahren.
Zuerst einmal sollte man unterscheiden wann überhaupt welche Ampel gilt. Nach STVO ist das gar nicht so leicht. Es gilt grundsätzlich erst einmal die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Davon gibt es aber Ausnahmen:
1) Ampel mit Symbol für Radfahrer (egal ob einzeln oder in Kombination mit dem Symbol für Fußgänger): Diese gelten für Radfahrer auf Radverkehrsanlagen. Besteht für diese keine Benutzungspflicht kann man also auf der Fahrbahn evt. eine längere Grünphase haben, aber springt diese Ampel etwas früher auf Grün, hat man da dann nichts von auf der Fahrbahn.
2) Damit das ganze nicht zu einfach zu durchschauen ist kommt jetzt noch eine Ausnahme, die aber zeitlich befristet ist: Wenn es keine Ampel für Radfahrer gibt UND die Furten aneinander grenzen, dann gilt ausnahmsweise die Fußgängerampel für Radfahrer. Ein Trick um sich das ganze wenigstens etwas zu vereinfachen: gibt es drei gestichelte Linien, grenzen die Furten aneinander. Bei zwei oder vier Linien grenzen sie nicht aneinander (zwei: nur eine Furt, vier: Raum zwischen den Furten). Diese Ausnahme gilt aber auch nur wenn Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Also kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht (Radweg mit 240 oder 241 zu Gehweg + Radfahrer frei) das ganze ändern. Das richtig böse an dieser "Übergangsregelung" (Ablaufdatum wurde schon aufgeschoben) ist aber, es macht im Gegensatz zu 1) egal wo ein Radfahrer fährt. Bei einem nicht nutzungspflichtigen oder gerade nicht nutzbarem Weg (Baustelle, Falschparker) müsste man also auf der Fahrbahn anhalten, wenn Fußgänger: Rot, Fahrverkehr: grün. Das könnte schnell gefährlich werden.
Also meine persönliche Statistik meint, diese Diskussion käme ca. 3 Monate zu spät (da war das Sommerloch).
Ich sage ja immer: "Über den nicht-motorisierten Verkehr machen sich die Verantwortlichen nur am Rande Gedanken. Wenn die beim motorisierten Verkehr so schlampig wären wie bei Fußgängern und Radfahrern, dann gäbe es ständig Unfälle. Als Radfahrer ist man ständig darauf angewiesen, seinen Verstand einzuschalten und zu überlegen, was ist sicher. Ein besonderes Beispiel bietet die verlinkte StVO Nr. 5:Zuerst einmal sollte man unterscheiden wann überhaupt welche Ampel gilt. Nach STVO ist das gar nicht so leicht. Es gilt grundsätzlich erst einmal die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Davon gibt es aber Ausnahmen:
1) Ampel mit Symbol für Radfahrer (egal ob einzeln oder in Kombination mit dem Symbol für Fußgänger): Diese gelten für Radfahrer auf Radverkehrsanlagen. Besteht für diese keine Benutzungspflicht kann man also auf der Fahrbahn evt. eine längere Grünphase haben, aber springt diese Ampel etwas früher auf Grün, hat man da dann nichts von auf der Fahrbahn.
2) Damit das ganze nicht zu einfach zu durchschauen ist kommt jetzt noch eine Ausnahme, die aber zeitlich befristet ist: Wenn es keine Ampel für Radfahrer gibt UND die Furten aneinander grenzen, dann gilt ausnahmsweise die Fußgängerampel für Radfahrer. Ein Trick um sich das ganze wenigstens etwas zu vereinfachen: gibt es drei gestichelte Linien, grenzen die Furten aneinander. Bei zwei oder vier Linien grenzen sie nicht aneinander (zwei: nur eine Furt, vier: Raum zwischen den Furten). Diese Ausnahme gilt aber auch nur wenn Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Also kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht (Radweg mit 240 oder 241 zu Gehweg + Radfahrer frei) das ganze ändern. Das richtig böse an dieser "Übergangsregelung" (Ablaufdatum wurde schon aufgeschoben) ist aber, es macht im Gegensatz zu 1) egal wo ein Radfahrer fährt. Bei einem nicht nutzungspflichtigen oder gerade nicht nutzbarem Weg (Baustelle, Falschparker) müsste man also auf der Fahrbahn anhalten, wenn Fußgänger: Rot, Fahrverkehr: grün. Das könnte schnell gefährlich werden.
Wer die Regeln im Original nach lesen will: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html
An vielen Stellen (zumindest hier am Niederrhein) hat man als Radfahrer jetzt plötzlich doch Gelb, weil eben die Fahrzeugampel gilt und nicht mehr die Fußgängerampel. Doch man muss sehr aufpassen, viele wissen das nicht dazu gehören auch Verwaltungen. Ich habe schon Ampeln gesehen, wo man als Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad/Gehweg eigentlich Grün hat (nur Fußgänger hätten Rot) und gleichzeitig eine Pfeilampel das abbiegen darüber erlaubt hat. Aber auch ohne Pfeil gibt es noch oft die Unsitte, das wenn Fußgänger Rot haben viele einfach ab biegen weil sie glauben Radfahrer müssten dann auch warten.
Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Man beachte den letzten Satz! Was ist, wenn Grün auf Rot wechselt, während Rad Fahrende die Fahrbahn überfahren? Weil es hier nicht erwähnt ist, darf ich davon ausgehen, dass der Rad Fahrende stehen zu bleiben hat!?