Was ich jetzt schreibe, gilt für dt. Recht. Wie das bei Dir lokal aussieht weiß ich nicht.
Du musst gar nichts wegschicken.
Du must aber einen Schaden gegenüber der Versicherung geltend machen. Prinzipiell steht Dir im Falle eines Totalschadens der Wiederbeschaffungswert zu - nicht der Neupreis.
Prinzipiell kann jeder Radladen einen Kostenvoranschlag erstellen - es muss ja nicht Canyon sein. Auch die dadurch entstehenden Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Wenn die gegenerische Versicherung das nicht will, dann übergib es einem Anwalt, denn dann wird es komplizierter.
1) Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter. Kann sie machen, aber Du musst dem sein Gutachten nicht anerkennen, wenn es Dir nicht passt.
2) Du bestellst einen Gutachter, den Du auch zahlen musst. Das Gutachten kann die Versicherung ebenfalls ablehnen.
3) Du gibst es einem Anwalt und er regelt den Rest. Kann dann sein, das es (wie bei mir) bis vors Gericht geht. Dort bestellt dann das Gericht einen Gutachter und wird dieses für die Bestimmung des Schadens ranziehen. Hat bei mir ca. 1 Jahr gedauert.