Moin,
der gemeine Rennradler wird vielleicht sagen, geht mich doch nix an. ist hier völlig off Topic. Bedenkt bitte dreieierlei:
Soweit ich es bisher gesehen habe, steht im Gesetz nichts über den Fahrbahnbelag, es betrifft also auch geteerte Waldwege (die hier sicher keiner verschmäht)
Evtl. fahr Ihr ja nicht ausschliesslich mit dem Rennrad, bzw. gehört zu denjenigen, die für eine insgesamt schöne Streckenführung auch mal einen Waldweg zur Umgehung lästiger und überfüllter Bundesstrassen nutzt.
Am wichtigsten: Radfahrer an sich werden hierzulande immer noch als Minderheit gehandelt (obwohl sie es, je nach Auslegung gar nicht sind). Wenn sich alle Mountainbiker, Crosser, ADFC-Reiseradler und sonstiges mit zwei Rädern nicht betroffen/angesprochen fühlen, wenn einer auf die Idee kommt, (Renn-)Radfahren z.B. auf Landstrassen zu verbieten werden alle, die es jetzt hier nicht kümmert wissen, warum es sie hätte kümmern sollen.