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Zeitfahrtraining am Kölner Flughafen

AW: Zeitfahrtraining am Kölner Flughafen

gibt es sowas wie eine Faustregel wie man sich 16 Kilometer als absoluter Zeitfahranfänger und Gelegenheitsradfahrer einteilen sollte. X% vom Maximalpuls oder auf Schmerz im Oberschenkel achten...?

Habe die Flughafenstrecke am Sonntag mal angetestet...musste nach 4 Kilometern dann abbrechen:eek:
 
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Vielleicht steckt sie da sogar dahinter? Hatte nur "einen Verein suchen", "com*sport" und ähnliches zuletzt vernommen ...
 
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Dann würd da aber nicht brother Zeitfahrcup sondern klausis Zeitfahrcup stehen.
 
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Vielleicht steckt sie da sogar dahinter? Hatte nur "einen Verein suchen", "com*sport" und ähnliches zuletzt vernommen ...

Nee, das ist nicht ihrs. Ich weiß, wer dahinter steckt.

Ganz ehrlich - find ich nicht gut. Überall wird da herumkommerzialisiert. Ich mag da eher solche eigendynamischen kleinen 'Happenings'. Aber sowas utnerstütz ich nicht.
 
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DAS ist ja dann auch nicht mehr nur für Spaß...

Nix für mich...
 
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Für mich zumindest ohne Siegerehrung und ohne Preise. Über die Startgebühr kann man sicherlich diskutieren, jedoch finde ich persönlich 5 Euro für stoppen plus Aufschreiben übertrieben.

Aber ich bin ja eh kein Dauergast und war erst einmal da.
 
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Aeh, doch ist ihr Baby - sie wollte das doch immer schon auf eine andere Stufe heben - sie ist ja selber Mitglied im Verein seit Dezember - da waren Leute welche ihr dabei helfen wollten - so muesste es sein - glaube ich.
 
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Dann schaut doch einfach auf die Seite des RC Durch und klickt auf Lizenzfahrer ;), da findet man die Lösung des Rätsels.:D
 
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Nachdem Rolf mir gestern erzählt hat, dass hier so lebhaft diskutiert wird. Es ist tatsächlich meins und das ganze hatte viel weniger mit Wollen als mit Legalität und Haftung zu tun. Unter der Obhut des Vereins haben wir jetzt die Möglichkeit das ganze legal und versichert durchzuführen und das ist für mich deutlich entspannter als wenn sich jemand auf eine Motorhaube wirft bleibende Schäden davonträgt und dann mit mir als "quasi" Veranstalterin vor Gericht zieht. Auf eigener Kappe wurde mir das ganze zu heiß, denn im Zweifelsfall hätte ich doch die Verantwortung gehabt. Ich würde mich aber sehr freuen Euch dieses Jahr trotzdem wiederzusehen, weil wir uns sehr viel Mühe gegeben haben das Ganze nicht nur sicherer sondern auch schöner zu verpacken. Und wer keinen Pokal will, kann ja was langsamer fahren.;)
 
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So wie der Wunsch um rechtliche Absicherung verständlich ist, halte ich den Bestand eines Haftungsausschlusses

Zitat aus Abschnitt "3. Straßenverkehrsordnung / Sicherheitshinweis"
http://www.rc-durch.de/19.html

"Jeder Fahrer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr."

bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung für wenig aussichtsreich, denn sobald ein Veranstalter zu einem Rennen (hier einem gegen die Uhr) aufruft, für das er eine Organisation in Form von Startgeldern und Gewinnen bereitstellt, gibt er durch den Wettbewebscharakter den Teilnehmern den Anreiz zu einem Fahrstil, der mit der Straßenverkehrsordnung nicht in Übereinstimmung steht, denn diese verlangt von jedem Verkehrsteilnehmer ein umsichtiges und Gefahren vermeidendes Verhalten, zu dem eine bedächtige Fahrweise gehört, die immer rennuntypisch ist. Ruft nun ein Veranstalter zu Rennen oder rennähnlichen Veranstaltungen auf, die üblicherweise in einem abgesperrten Bereich unter Außerkraftsetzung der Straßenverkehrsordnung abgehalten werden (Zeitfahren der Berufsfahrer), diese Sperrung hier aber nicht sicherstellt, so setzt er die Teilnehmer durch diese Animation zu einer Wettbewerbsfahrt duldend einer besonderen Gefahr aus und kann seine Verantwortung dafür auch durch einen ausdrücklichen Haftungsausschluß nicht abwehren. Er nimmt ihre Selbstgefährdung in Kauf, jedoch aus der Warte eines Sportvereines, dem eine besondere Verantwortung gegenüber dem gesundheitlichen Wohl der an seinen Veranstaltungen Teilnehmenden obliegt. Ein solcher Haftungsausschluß erscheint mir angesichts des höheren Ranges der Straßenverkehrsordnung sittenwidrig, denn hier wird zu einem Verhalten aufgerufen, daß typischerweise immer in Konflikt zur Straßenverkehrsordnung steht, zumindest aber würde der Haftungsausschluß bei einer gerichtlichen Auseinandersetung fallen, denn ein Verein, der die Strukturen für eine solche, rennähnliche Veranstaltung zur Verfügung stellt, kann nicht den Folgen eines Unfalles entfliehen, den der eine oder andere Fahrer durch Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung erleidet, denn es ist einem Verein nicht gegeben, sich auf die Belehrung der Teilnehmer zurückzuziehen, von jegliche Regressansprüchen gegenüber einer Veranstaltung zurückzutreten, die im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung von ihrer Natur her daplaziert ist. Die Deklaration eines Zeitfahren zu einer Trainingsfahrt wird durch die Auslobung von Sachpreisen wiederum nichtig; davon abgesehen würde jedes Gericht den anderslautenden Charakter einer Zeitfahrveranstaltung gegenüber einer RTF auch ohne Preisauslobung erkennen.

Ein Haftungsausschluß bei einer RTF mag rechtlich sicher sein, bei einem Zeitfahren mit Wettbewerbs/Renncharakter jedoch nicht. Ob die Versicherung der BDR für alle Schäden ausgleichen würde, scheint mir mehr als fraglich. Ein Zeitfahren im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung scheint mir nur unauffällig und unorganisiert möglich, nicht aber legal und damit fähig, offen angekündigt zu werden.
 
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Erstmal WOW!!!
Um diese Uhrzeit so einen Beitrag zu posten, das ist Spitze.
Du hast hiermit ein Thema angesprochen, wo ich auch so meine Zweifel hatte. Ob Du Recht hast, weiß ich nicht, auf jeden Fall sollte der Veranstalter sich nochmal rückversichern.
 
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Ja.. da sieht man wer um die uhrzeit langweile hat:D

Sagen wir, es zeigt, wer um diese Zeit nach zwei Kannen schwarzem Tee und einer Häuserbreite Schnee bereits hellwach war, während andere wohl noch in ihren Bettchen gelegen und von fallenden Flocken geträumt, die ich dann habe geräumt :D
Ernsthaft: für mich hat heute die Fahrt zur Arbeit wirklich nicht stattgefunden; stattdessen habe ich mein Pensum von zu Hause aus arbeiten können, worüber ich sehr froh war, denn wir sind hier völlig eingeschneit. Für IT-Dinge muß man schließlich nicht vor Ort sein, wenn man zu Hause alles zur Verfügung hat. Ich wohne auf 354 Meter Höhe über Null und schneit es, dann hier ganz besonders. Bis 1959 hatten wir sogar eine Zahnradbahn, die den Weg bergauf über eine 18,5 prozentige Steigung zurücklegte. Das gute Bähnchen wurde dann teilweise nach Österreich verkauft, wo man die Wagen gewiß hat gebrauchen können.

So sah sie aus:

http://de.wikipedia.org/wiki/Barmer_Bergbahn

Barmer_Bergbahn.jpg
 
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So wie der Wunsch um rechtliche Absicherung verständlich ist, halte ich den Bestand eines Haftungsausschlusses

Zitat aus Abschnitt "3. Straßenverkehrsordnung / Sicherheitshinweis"
http://www.rc-durch.de/19.html

"Jeder Fahrer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr."

bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung für wenig aussichtsreich, denn sobald ein Veranstalter zu einem Rennen (hier einem gegen die Uhr) aufruft, für das er eine Organisation in Form von Startgeldern und Gewinnen bereitstellt, gibt er durch den Wettbewebscharakter den Teilnehmern den Anreiz zu einem Fahrstil, der mit der Straßenverkehrsordnung nicht in Übereinstimmung steht, denn diese verlangt von jedem Verkehrsteilnehmer ein umsichtiges und Gefahren vermeidendes Verhalten, zu dem eine bedächtige Fahrweise gehört, die immer rennuntypisch ist. Ruft nun ein Veranstalter zu Rennen oder rennähnlichen Veranstaltungen auf, die üblicherweise in einem abgesperrten Bereich unter Außerkraftsetzung der Straßenverkehrsordnung abgehalten werden (Zeitfahren der Berufsfahrer), diese Sperrung hier aber nicht sicherstellt, so setzt er die Teilnehmer durch diese Animation zu einer Wettbewerbsfahrt duldend einer besonderen Gefahr aus und kann seine Verantwortung dafür auch durch einen ausdrücklichen Haftungsausschluß nicht abwehren. Er nimmt ihre Selbstgefährdung in Kauf, jedoch aus der Warte eines Sportvereines, dem eine besondere Verantwortung gegenüber dem gesundheitlichen Wohl der an seinen Veranstaltungen Teilnehmenden obliegt. Ein solcher Haftungsausschluß erscheint mir angesichts des höheren Ranges der Straßenverkehrsordnung sittenwidrig, denn hier wird zu einem Verhalten aufgerufen, daß typischerweise immer in Konflikt zur Straßenverkehrsordnung steht, zumindest aber würde der Haftungsausschluß bei einer gerichtlichen Auseinandersetung fallen, denn ein Verein, der die Strukturen für eine solche, rennähnliche Veranstaltung zur Verfügung stellt, kann nicht den Folgen eines Unfalles entfliehen, den der eine oder andere Fahrer durch Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung erleidet, denn es ist einem Verein nicht gegeben, sich auf die Belehrung der Teilnehmer zurückzuziehen, von jegliche Regressansprüchen gegenüber einer Veranstaltung zurückzutreten, die im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung von ihrer Natur her daplaziert ist. Die Deklaration eines Zeitfahren zu einer Trainingsfahrt wird durch die Auslobung von Sachpreisen wiederum nichtig; davon abgesehen würde jedes Gericht den anderslautenden Charakter einer Zeitfahrveranstaltung gegenüber einer RTF auch ohne Preisauslobung erkennen.

Ein Haftungsausschluß bei einer RTF mag rechtlich sicher sein, bei einem Zeitfahren mit Wettbewerbs/Renncharakter jedoch nicht. Ob die Versicherung der BDR für alle Schäden ausgleichen würde, scheint mir mehr als fraglich. Ein Zeitfahren im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung scheint mir nur unauffällig und unorganisiert möglich, nicht aber legal und damit fähig, offen angekündigt zu werden.


Weis denn der BDR von der Serie und man sollte die Kommunen mit ihrem Genehmigungswahn nicht aus den Augen verlieren!
 
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