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User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

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In einem gewissen Rahmen müssen Gewerbetreibende natürlich vor ungerechtfertigter Kritik geschützt werden, man muß sich ja nur vorstellen, man hätte selbst einen Versand, und dann werden Lügen verbreitet...also kann das nicht grenzenlos sein...Gut, aber der Fall hier scheint ja klar zu sein, da dürfte der Versender eigentlich nicht mit durchkommen. Schlimm finde ich auch, dass man für so einen Sch... gleich einen Rechtsanwalt braucht und ohne möglicherweise auf irgendwelche Klippen laufen würde!
 
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aber durch die zur-verfügung-stellung der plattform kann das recht am eingerichteten und ausgübten gewerbebetrieb (lt. BGH aus §§ 823 I, 1004 BGB, i.ü. str., BVerfG hält sich bedeckt) betroffen sein. hier fährt der forumsbetreiber mit der schiene "kenntnis" wohl auch richtig. fraglich ist eben, ob sich hieraus eine pflicht zum löschen (rechtmäßiger) meinungsäußerungen ergeben kann. von obergerichten gibts ja hierzu noch keine rsprg, aber für sinn, zweck und funktionalität von foren im internet wäre es sicher fatal, dies anzunehmen.
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Das war eben auch mein Gedanke.
Auf der anderen Seite kann jedermann durch einen Disclaimer jeglichen Schadenersatz ablehnen, der durch "schlechte" Links auf seiner Seite entstehen könnte.
Wird der Vermieter eines Autos der Beihilfe schuldig, wenn er Bankräubern ein Auto vermietet?
Ich hab wenig mit Jura am Hut (nur periphär... :eek: ), aber eine weitere Frage in diesem Zusammenhang: Wie macht man sich zum "Erfüllungsgehilfen"?
Ist dazu nicht die Kenntnis der Unrechtmäßigkeit erforderlich?
Dann wäre nur noch der Nachweis zu führen, daß sich technisch kein Forenbetreiber jederzeit und unmittelbar Kenntnis von strafbewehrten Äußerungen verschaffen kann.
Folge: Alle Foren sind auf Grund dessen unrechtmäßig, oder das zur Verfügung stellen einer Plattform begründet keine Haftung des Betreibers, wohl aber dem, der postet.
 
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Ich wiederhole und ergänze mal meinen Beitrag aus dem Tourforum

"Wuhaha... wenn ich den ersten Brief der Abmahner richtig deute, sind nach deren Auffassung Beiträge, in denen Produkte kritisiert werden, rechtswidrig? Leider unterbleibt die Feststellung, gegen welche Paragraphen da verstoßen worden sein soll. Welcher Paragraph betrifft denn das "Herabsetzen und Verunglimpfen" von Rennrädern?
Interessante Rechtsauffassung, da stecken im Galerie-Forum einige Jahre Zuchthaus

Auffallend auch das sinnentstellende schlechte Deutsch..
"Dass Sie in Ihrem im Betreff genannten Forum Beiträge von Usern aufgenommen haben, die sie unter Rubriken wie...zusammengefasst haben"

Wer jetzt, "Sie" (der Abgemahnte Forenbetreiber) oder "sie", die User?
Das eine impliziert ja, dass der Forenbetreiber das gemacht hat, das heisst, er hat die Beiträge zur Kenntnis genommen... ein nicht ganz unwesentlicher Unterschied, denn für das Löschen rechtswidriger Inhalte in Foren gibt es gewöhnlich Fristen ab Kenntnisnahme, es kann ja nicht erwartet werden, dass der Forenbetreiber jeden Beitrag sofort nach Eingang prüft (24/7).

Was für Pappnasen..."

Zusatz: nach meiner laienhaften Recherche mußt Du als Forenbetreiber rechtswidrige, beleidigende, volksverhetzende etc. Beiträge nach Kenntnisnahme entfernen. Das heißt, Du mußt nicht 24/7 Dein Forum monitoren, ob da was Böses steht, Du mußt nur in angemessener Zeit (man hört von 8-24h) nach Kenntnisnahme reagieren.
Ob die Beiträge offensichtlich rechtsverletzend waren, kann ich jetzt nicht beurteilen. Denke aber mal, eher nicht :D

Mir scheint aber, Dein Anwalt hat das ganz gut im Griff.

Ob der bewußte Händler bedacht hat, dass seine Handlung im Internet nicht unbekannt bleiben *kann*, und dass die negative Wirkung die von ein paar negativen Kommentaren im Forum bei weitem übersteigen kann? Mir scheint, es wäre besser gewesen, di Unzufriedenen offen anzusprechen, und ggf die eigenen Produkte zu verbesssern. Aber ich bin natürlich naiv.

Alles Gute,
Martin
 
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Das war eben auch mein Gedanke.
Auf der anderen Seite kann jedermann durch einen Disclaimer jeglichen Schadenersatz ablehnen, der durch "schlechte" Links auf seiner Seite entstehen könnte.

Kann er nicht...

Um den Kern der Abmahnung bzw. des Aufhaengers (-> Heise-Urteil) nicht aus den Augen zu verlieren: Es geht hier (vor allem) auch um die Frage, ob ein Forenbetreiber verpflichtet ist, auch ohne konkrete Kenntnis solcher Beitraege regelmaessig das Forum abzusuchen/zu moderieren/etc., ibs. auch, ob "eine Unterlassungserklaereung fuer zukuenftige Zuwiderhandlungen" abgegeben werden kann. Wird der Betreiber dagegen (z.B. vom Betroffenen) auf einen solchen Beitrag hingewiesen, sieht die Sache schon anders aus, bei Heise (und wohl auch hier) geht es aber eben darum, ob vorbeugend schon was getan werden muss.

Gruss

JM
 
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Unschöne Angelegenheit. Ich hoffe, die Sache lässt sich gütlich bereinigen.

Vielleicht sollte man dazu übergehen, für Händler oder Hersteller weniger schmeichelhafte Äußerungen analog des Arbeitszeugniscodes abzufassen, etwa so:

Händler XY versucht stets, den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.

Die Räder von Hersteller A sind im Allgemeinen sorgfältig und genau eingestellt und mit weitgehend praxistauglichen Komponenten ausgestattet.

Im Kundenkontakt wird die verbindliche Verhaltensweise von Versender XY allseits anerkannt und geschätzt.

You get the picture.
 
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Unschöne Angelegenheit. Ich hoffe, die Sache lässt sich gütlich bereinigen.

Vielleicht sollte man dazu übergehen, für Händler oder Hersteller weniger schmeichelhafte Äußerungen analog des Arbeitszeugniscodes abzufassen, etwa so:

Händler XY versucht stets, den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.

Die Räder von Hersteller A sind im Allgemeinen sorgfältig und genau eingestellt und mit weitgehend praxistauglichen Komponenten ausgestattet.

Im Kundenkontakt wird die verbindliche Verhaltensweise von Versender XY allseits anerkannt und geschätzt.

You get the picture.
:D :daumen:
Händler XY war stets bemüht, den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden
 
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Unschöne Angelegenheit. Ich hoffe, die Sache lässt sich gütlich bereinigen.

Vielleicht sollte man dazu übergehen, für Händler oder Hersteller weniger schmeichelhafte Äußerungen analog des Arbeitszeugniscodes abzufassen, etwa so:

Händler XY versucht stets, den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.

Die Räder von Hersteller A sind im Allgemeinen sorgfältig und genau eingestellt und mit weitgehend praxistauglichen Komponenten ausgestattet.

Im Kundenkontakt wird die verbindliche Verhaltensweise von Versender XY allseits anerkannt und geschätzt.

You get the picture.
Händler XY verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen, auch in juristischen Dingen. Der gesellige Radhändler liefert Räder, die im Rahmen seiner Fähigkeiten gewissenhaft gearbeitet sind" oder so.

[Disclaimer]damit meine ich natürlich keinen real existierenden Radhändler[/Disclaimer]
 
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... aber eine weitere Frage in diesem Zusammenhang: Wie macht man sich zum "Erfüllungsgehilfen"?
Ist dazu nicht die Kenntnis der Unrechtmäßigkeit erforderlich?
Dann wäre nur noch der Nachweis zu führen, daß sich technisch kein Forenbetreiber jederzeit und unmittelbar Kenntnis von strafbewehrten Äußerungen verschaffen kann.
Folge: Alle Foren sind auf Grund dessen unrechtmäßig, oder das zur Verfügung stellen einer Plattform begründet keine Haftung des Betreibers, wohl aber dem, der postet.

oh.
erfüllungsgehilfe spielt hier keine rolle.
erfüllungsgehilfe (iSd § 278 BGB) ist, wer nach den tatsächlichen verhältnissen mit willen und wissen des schuldners in dessen pflichtenkreis tätig wird (erfüllung dessen schuldverhältnisses). eigenes verschulden ist nicht nötig.
da wir hier aber keinerlei schuldverhältnisse haben, die irgendwie erfüllt werden, auch keine vorvertraglichen, scheidet das aus.
das gegenstück: weisungsgebundener verrichtungsgehilfe (eigenes verschulden des schuldners, exculpationsmgl., § 831 BGB).

verstehst du unter erfüllungsgehilfe vllt etwas anderes?

problem hier ist wohl wirklich, wie schon erwähnt, die pflicht der forenbetreiber bzw. eine "prävention" gegen (rechtswidrige! mM unbedingt nötig) beiträge.
und deshalb sollte man sich schon fragen ob die zur-verfügung-stellung der plattform überhaupt einen rw eingriff in den eingerichteten und ausgeüben gewerbebetrieb darstellt.

im heise-urteil geben die richter im übrigen eine aussicht auf rsprg bzgl beiträgen innerhalb der meinungsfreiheit.

harren wir der dinge, der anwalt scheint in dem thema ja fit und engangiert zu sein.
 
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sollte nicht all zu schwer zu erraten sein wer das war

aber was mich daran stört ist
a) die Hersteller können dadurch Kritiken durch Anwälte rückgängig machen und verschaffen sich dadurch wettbewerbsvorteile
b) es ist für Forenbetreiber unmöglich sowas zu überwachen, muss man wohl zukünftig die Herstellernamen etwas umschreiben ;)
c) ich lasse mir durch niemanden den Mund verbieten

Tip: Wortfilter setzen, bei erneuter Klage kanns teuer werden
 
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b) es ist für Forenbetreiber unmöglich sowas zu überwachen, muss man wohl zukünftig die Herstellernamen etwas umschreiben ;)

Jo, dann reden wir halt vom Hose-Versand oder den Bügelfrauen, das wird lustig... Obwohl diese beiden wohl kaum von dem ganzen Brimborium hier betroffen sein dürften.
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Falls es irgendwann mal soweit kommen sollte, dass ihr durch solche Spaten in finanzielle Schwierigkeiten geratet, ich würde was spenden.
 
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Falls es irgendwann mal soweit kommen sollte, dass ihr durch solche Spaten in finanzielle Schwierigkeiten geratet, ich würde was spenden.

mich würde auch mal interessieren, wie die erste Abmahnung gegen mtb-news ausgegangen ist und auch auf welchen kosten Thomas letztlich sitzen geblieben ist.

Die finanziellen Kosten sind aber nur die eine Seite. Letztlich kostet diese Schei?e unendlich Nerven und kostbare Zeit. Ich könnte es keinem verübeln, wenn man da irgendwann die Schnauze voll hat und hinwirft. Und vielleicht spekulieren diese Abmahner genau darauf ...
 
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Irgendwie kommt mir das vor wie ein dejavu. Gab es nicht schoneinmal eine Abmahnung, eine Anwort von RA Dr. Bahr und alles hier eingescannt?
Ist dies ein neuer Fall und wenn ja, wie ist es damals ausgegangen?

Um welche Firma handelt es sich hier? Warum sollte die nicht genannt werden dürfen? Die Tatsache, dass sie eine Abmahnung in Auftrag gegeben hat, kann ja wohl kaum bestritten werden.

Außerdem finde ich nicht gut, dass die beanstandeten Passagen bzw. Threads gelöscht wurden, wobei ich natürlich nicht weiß, was darin stand.
Es ist eine elementare Frage, inwieweit man in unserem Land Unternehmen und Produkte kritisieren darf, ohne sich in irgendeiner Art strafbar oder schadensersatzpflichtig zu machen. Das ist ja ein sehr wichtiger Teil von Foren wie diesem.
Im Lichte der Meinungsfreiheit sollte diese Grenze sehr hoch gesetzt sein, so dass nur wirkliche extreme Fälle von Herabsetzung Rechtsfolgen auslösen können.
Was sagt den der RA Dr. Bahr dazu?
 
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jetzt steht schon wieder was drin ...
 
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Also ich find das von dem betreffenden Hersteller eigentlich nur peinlich. Statt sich in die Diskussion zu schalten und mal genauer nachzufragen wird sofort die juristische Keule geschwungen und alles mundtot gemacht.
Auch wenn nicht alles an den geäußerten Meinungen stimmen mag, so ist doch evtl. ein Körnchen Wahrheit dabei - gerade wenn mehrere User die gleichen Symptome berichten.
Ich kenne leider die Threads nicht, aber diese ganze Aktion diskreditiert den Hersteller m.E. viel mehr als wenn er sich im Dialog mit den Usern und evtl. Forumsbetreiber auseinander gesetzt hätte.
 
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...Auch wenn nicht alles an den geäußerten Meinungen stimmen mag, so ist doch evtl. ein Körnchen Wahrheit dabei - gerade wenn mehrere User die gleichen Symptome berichten...

So sehe ich das auch...ich kann mich noch an die Abmahnung von MTB-News.de erinnern...da hat der kritisierte Händler auch erreicht, dass man nichts mehr negatives über ihn lesen konnte...und was ist mir dann passiert...ich bin diesem Händler voll auf den Leim gegangen...ich musste mittlerweile das Vollstreckungsverfahren beantragen!!! Ein Schaden von mittlerweile 178 Euro...

Das Problem ist leider aber hausgemacht...wir Menschen lassen uns zu leicht von Emotionen leiten...und da werden dann Sachen niedergeschrieben die nun mal nicht mit unseren Gesetzen vereinbar sind...und da setzten diese Herrschaften an...wenn man sachlich und korrekt sein Problem mit einem Händler/Hersteller schildert...kann kein Anwalt der Welt etwas dagegen machen...die Wahrheit darf man sagen...und wenn mir das passieren sollte, dass mein Thread über einen Hersteller/Händler gezwungener Maßen gelöscht wird...werde ich im Gegenzug Klage gegen den Veranlasser einreichen...denn mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wurde dann verletzt!!! Aber immer daran denken...sachlich und korrekt bleiben...!!!
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

glaubt ihr denn überhaupt noch an Recht in diesem Land (dieser Welt). Recht wird von denen gemacht die die besten Anwälte haben und entsprechend die meiste Knete- leider...aber ich glaube in diesem Land an alles. Amerika willkommen!!!! :mad: :(

Gruß
Cruiser
 
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