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User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Thomas

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Bad Kreuznach
In einigen Themen haben sich mehrere User negativ über die Räder eines Online-Händlers geäussert - dieser reagierte mit einer kostenpflichtigen Abmahnng gegen Rennrad-News.de. Zusätzlich soll von mir eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Ich habe Anwalt Dr. Bahr (www.dr-bahr.com) eingeschaltet - sein Antwortschreiben findet Ihr ganz unten.

Er ist bereits in mehreren ähnlichen Fällen tätig geworden und erfolgreich gegen solche unberechtigten Abmahnungen vorgegangen - aktuell läuft z.B. hier ( http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/) eine negative Feststellungsklage - das ist im Prinzip eine Abmahnung gegen den ursprünglich Abmahnenden.

Aktuell kann ich Euch leider keine weiteren Infos liefern - sobald es Neuigkeiten gibt werdet Ihr sie hier in den News finden.

Bitte stellt auf Rennrad-News oder MTB-News keine Mutmassungen an, welcher Händler es gewesen sein könnte - entsprechende Beiträge müssen wir entfernen.

Viele Grüße
Thomas

Der bisherige Schriftverkehr:
Abmahnung:






Unsere Antwort:








Update 1: Nein, die Betreiber vergeben nicht alle Thementitel...
Update 2: Abmahner gibt Unterlassungserklärung ab
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Hach... wahre Schriftsteller, diese Anwälte. Da wir mir ja ganz warm ums Herz. :rolleyes:

Kannst Du nicht wenigstens den Anfangsbuchstaben sagen? :lol:

Alex
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Super, der Anwälte neues dickes Zubrot -> Abmahnungen.

Es gibt sogar schon Anwälte, die sich für solche Zwecke zu Vereinen zusammengetan haben - um den Bürgern ohne Gerichtsverfahren erstmal das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Abmahnvereine nennt man diese neuen Raubritter Verbünde.
Und der Gesetzgeber schaut dieser halblegalen Sache untätig zu ... naja, man kennt sich ja auch von Golfclub und so.. :cool:

Traurig, traurig ...
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Das zu dem Thema Demokratie und Meinungsfreiheit
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

ich finde das verhalten der "onlinehändler" aber ebenso zweifelhaft. mit kritik, in welcher form auch immer, nicht umgehen zu können zeigt schon eine gewisse schwäche. und sollte durch boykott eben dieser händler beantwortet werden..

(hoffe ich verstosse damit nicht gegen § ?? )

gruesse condal
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Das zu dem Thema Demokratie und Meinungsfreiheit​

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AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Hatten wir ja schon mal. Fällt mir nixx mehr zu ein. Allein die Art und Weise kotzt mich an. Jut, das mein Magen noch leer ist.
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Mal ne generelle Frage, die mich zu dem Thema interessiert:
Um eben solchen Abmahnungen entgegenzuwirken, ist es eventuell kein
Problem, wenn man schreibt: "Ich bin der Meinung, daß Händler xy Schrott ist...", da man nur seine Meinung kundtut, und keine Tatsachenbehauptung tätigt.
Im Gegensatz dazu, ist:"Händler xy ist/produziert Schrott" wohl ein Problem.

Gibt es dazu schon einschlägige Rechtsprechung? Ich denke nämlich die erste Feststellung fällt weder unter üble Nachrede/Rufschädigung, sondern unter Meinungsfreiheit.

RAe unter uns??
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Absolut abstoßend. Der Versuch, sich die usernamen aneignen zu wollen, ist ja besonders widerlich. Diesen Herstellerheinis sollte man heimlich die Schnellspanner lockern!

Tröstlich aber die Replik: "Sie können dies anschaulich unter ... nachlesen".
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Ich finde offenen juristischen Streit immer noch besser, als verdeckte Manipulation durch Inkognito-Schreiber.

Zur Abmahnung: Meinungsäußerungen sind bis zur Grenze der Schmähkritik stets zulässig. Mit anderen Worten: "Sowienoch-Räder von www.renner-ganz-billig.de sind doof/uncool/hässlich usw." ist nix einzuwenden. Das ist Meinungsfreiheit. Klar ist aber auch: Kein Unternehmen muss es sich gefallen lassen, wenn falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die geeignet sind, es in schlechtem Licht erscheinen zu lassen. Klar ist auch: Wer solche Behauptungen aufstellt, kann persönlich auf Unterlassung und womöglich auch Schadenssatz in Anspruch genommen werden. Außerdem macht er sich strafbar. Unklar ist allerdings, inwieweit ein Forenbetreiber in Anspruch genommen werden kann. Ziemlich klar ist juristisch allerdings: Er muss falsche Tatsachenbehauptungen löschen, soweit sie nicht bewiesen sind. Die Frage ist, wie schnell das gehen muss.

Selbstverständlich: Die Darstellung wahrer Tatsachen ist zulässig. Wenn bei einem Rad nach 500 Kilometern das Unterrohr bricht & sich der Verkäufer und/oder Hersteller auch noch weigert, ein neues Rad zu liefern, darf das im Forum so dargestellt werden. Rechtlich in solchen Fällen sehr ärgerlich: Unzulässig ist die Tatsachenbehauptung schon dann, wenn die Tatsache nicht beweisbar ist. Bei Behauptung ehrenrühriger Tatsachen muss derjenige, der sie aufgestellt, den Nachweis führen. Ob das gelingt, kann ein Forenbetreiber kaum abschätzen. Es besteht daher indirekt doch wieder die Gefahr, dass auch wahre Tatsachen auf der Strecke bleiben, weil der Forenbetreiber sie wegen des Risikos rechtlicher Auseinandersetzungen löscht.
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Das heißt, ich mache mich eventuell selbst strafbar, wenn ich schreibe, die Laufräder soundso des Herstellers XY sind meiner Meinung nach viel zu weich und hatten bei mir schon nach 500km nen Seiten/Höhenschlag??

Dann stellt sich schon langsam die Sinnfrage nach einem Forum... :ka:
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Das heißt, ich mache mich eventuell selbst strafbar, wenn ich schreibe, die Laufräder soundso des Herstellers XY sind meiner Meinung nach viel zu weich und hatten bei mir schon nach 500km nen Seiten/Höhenschlag??

Dann stellt sich schon langsam die Sinnfrage nach einem Forum... :ka:


;) ich weiss welche du meinst... he he... :lol:
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Das heißt, ich mache mich eventuell selbst strafbar, wenn ich schreibe, die Laufräder soundso des Herstellers XY sind meiner Meinung nach viel zu weich und hatten bei mir schon nach 500km nen Seiten/Höhenschlag?

Ersteres ist eher eine Meinungsäußerung und damit wohl zulässig und zweiteres ist in Ordnung, wenn's denn stimmt. Dann sollte es sich nämlich auch beweisen lassen.
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Thomas, wir stehen hinter Dir.

Das Schreiben von Deinem Anwalt sieht sehr vielversprechend aus, und ich hoffe, damit wird die andere Partei schnell ins Bockshorn gejagt.

Unglaublich zu welchem Verhalten einige "Advokaten" fähig sind..diese Abmahnwelle hat man ja schon einmal peripher mitbekommen, wenn jedoch die Einschläge so dicht sind, wird einem schon mulmig..

erm..haben wir auch ein Paypal Spenden Konto ??

axo eins noch...die betroffenen User, sind die eigentlich zum Zeitpunkt der Aussge schon strafmündig gewesen, oder hat das damit garnichts zu tun ??

Daten herausgeben...ich glaube ich höre nicht richtig....
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Sowas ist wirklich das allerletzte.
Kommen eigentlich die Beitraege wieder online, wenn die Sache erledigt ist?

LG ... Wolfi :)
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Eigentlich schießen sich diese Händler doch ein Eigentor, zumindest hier.
Ich werde mal versuchen, Onlinehändler zu meiden...mal sehen, ob das klappt :)

@Radmän: stell Dich lieber VOR ihn. Immer, wenn es auf die Nase gibt, stehen die Weicheier hinten.
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

Hi,

mein heißgeliebtes Verbraucherschutzforum zu Online-Shops wurde auch mit Abmahnungen, Prozessen etc. überhäuft. Ging sogar soweit, dass die sich über die denic die Domain haben sperren, über den Webhoster den Zugang sperren und die Domain dann auf sich übertragen lassen haben!
War übrigens ein billiger und allseits bekannter Elektroartikelversender!

Jetzt läuft alles wie gehabt, unter einer neuen Domain und auch auf ausländischen Servern.

Trotzdem war der Server wochenlang abgeschnitten.:mad:

Viel Erfolg Euch und Eurem Anwalt,
viele Grüße
tester

__________________
Winterpokal Team Rennrad-Treff Euskirchen - RheinErft


Von mich überholenden Frauen in meiner Männlichkeit beschnittener Egoist und alter Rotzlöffel! ;)
Guckste hier:
Beschnittene Männlichkeit, Egoisten und weitere Rotzlöffel
Was ist ein Rotzlöffel?
 
AW: User kritisieren Räder von Onlinehändler - Abmahnung gegen Rennrad-News.de

problem der abmahnung ist doch nicht (nur) die meinungsfreiheit.

auf die kann sich nur der ersteller des posts berufen, und hier ist wie oben schon erwähnt nur eine meinung, keine vermeintliche tatsachenbehauptung geschützt. meinung ist weit zu fassen, endet aber, wie auch oben geschrieben bei schmähkritik.
auf die äußerung einer meinung hat man ein recht.
aber nicht auf die veröffentlichung, wie zB in der zeitung, in foren usw.
soll heißen, der betreiber des forums ist nicht verpflichtet, eine meinung zu veröffentlichen.
er kann aber verpflichtet sein, meinung die rechte dritter einschränken und nicht seine eigene meinung sind (kein forumsbetreiber wird sich ernsthaft gedanken machen, pauschal die posts als seine meinung zu bezeichnen) zu unterbinden, da er die plattform zur verfügung stellt.
dieser ansatz ist natürlich aus sicht von forenbetreibern und forenusern sehr kritisch und fraglich.

grundsätzlich sollte man also zwei ebenen unterscheiden:
1. "beschimpfter" - forenuser/meinungsäußerer -> hier greift wohl meinungsfreiheit. ein post, der keine schmähkritik ist, ist nicht rechtswidrig.
2. "beschimpfter" - forenbetreiber -> hier kann keine meinungsfreiheit greifen. aber durch die zur-verfügung-stellung der plattform kann das recht am eingerichteten und ausgübten gewerbebetrieb (lt. BGH aus §§ 823 I, 1004 BGB, i.Lit. str., BVerfG hält sich bedeckt) betroffen sein. hier fährt der forumsbetreiber mit der schiene "kenntnis" wohl auch richtig. fraglich ist eben, ob sich hieraus eine pflicht zum löschen (rechtmäßiger) meinungsäußerungen ergeben kann. auch scheint fraglich, ob diese indirekte beeinträchtigung als unmittelbarer (wie gefordert) eingriff zu werten ist.
von obergerichten gibts ja hierzu noch keine rsprg, aber für sinn, zweck und funktionalität von foren im internet wäre es sicher fatal, dies anzunehmen.
mM: wenn ein post rechtmäßig ist, kann auch keine pflicht zum löschen bestehen und eine unterlassungsklage wäre unbegründet.

warten wir ab.

ps: habe die urteile noch nicht gelesen, werde das aber wohl noch tun ;) sozusagen nur der erste gedanke zu dem thema.
 
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