Beim TdF-Prolog heute sind mir die Basebars der Zeitfahrmaschinen aufgefallen.
Aus aktuellem Anlass muss ich mich gerade mit den UCI-Rules beschäftigen. Für die Basebars gilt ja auch die 3:1-Regel: max. Verhältnis der Rohrquerschnitte von Rahmen, Sattelstütze und Lenker 3:1, Maße mind. 2.5cm und max. 8cm, Ausnahmen nur für Sitz- und Kettenstreben (dürfen minimal 1cm haben).
Sehr viele Basebars beim Prolog kamen mir sehr, sehr dünn vor. Ob damit 3:1 überschritten wurde ist schwer zu sagen, aber sie kamen mir auf jeden Fall dünner als 2.5cm vor. Damit verletzen sie doch die UCI-Regel...
Was meint ihr? Oder kapiere ich die UCI-Regel nicht?
axti
Aus aktuellem Anlass muss ich mich gerade mit den UCI-Rules beschäftigen. Für die Basebars gilt ja auch die 3:1-Regel: max. Verhältnis der Rohrquerschnitte von Rahmen, Sattelstütze und Lenker 3:1, Maße mind. 2.5cm und max. 8cm, Ausnahmen nur für Sitz- und Kettenstreben (dürfen minimal 1cm haben).
Sehr viele Basebars beim Prolog kamen mir sehr, sehr dünn vor. Ob damit 3:1 überschritten wurde ist schwer zu sagen, aber sie kamen mir auf jeden Fall dünner als 2.5cm vor. Damit verletzen sie doch die UCI-Regel...
Was meint ihr? Oder kapiere ich die UCI-Regel nicht?
axti