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gewichtsangaben bei laufrädern

feelthesteel

kompetetiver Genussradler
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hallo freunde,

ich bin ein mensch, der nicht gerade zierlich ist. meine LRS sind prinzipiell und immer handeingespeicht mit 32 speichen. ich - im wahrsten sinne des wortes - fahre damit ganz gut.

ich stelle aber immer wieder fest, dass im zusammenhang mit lrs gewichts- sprich systemangaben gemacht werden.

wie wichtig ist das wirklich?

wenn ein 113kg-mensch wie ich ein 9kg-bike bewegt, mit dem crosser und gepäck eine radreise plant und mit einem lrs unterwegs ist, dessen felgen für max. 120kg empfohlen sind - habe ich dann ein problem?

es sei nochmal gesagt - generell 32speichen, handeingespeicht, immer alu, im falle des crossers mit 160er scheiben unterwegs

wie sind eure erfahrungen?

gruß,

robert
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ein 113kg-mensch wie ich ein 9kg-bike bewegt, mit dem crosser und gepäck eine radreise plant und mit einem lrs unterwegs ist, dessen felgen für max. 120kg empfohlen sind - habe ich dann ein problem?
Ja. Denn diese Angaben sind Beschränkungen, keine Freigabe und keine Angabe zur Dauerbelastbarkeit. Wie lange so ein LRS hält bis Dir durch den Lastwechsel die Speichen brechen oder die Felgen Risse bekommen kann Dir keiner sagen. Bleib besser bei Deinen handgespeichten 32L LRS.
 
einmal Hop Alufelge bis 80 kg Fahrer Freigegeben 28 Loch Sun Ringel Felge hat es bei 85 kg Fahrer ohne Rucksack dann Zerlegt am Renner,
zweimal Top 90kg Systemgewicht Freigegeben 32 Loch am 26" Zoll MTB ohne Probleme bei 85kg Fahrer + Rucksack 3-4kg und 11kg Hardtail
Spank Oozy Evo und 2mal Mavic Open Pro 32 Loch am Renner 9kg + Rucksack 3-4 kg und Fahrer 85kg.
Der erste LRS max 80kg Speichenspannung Freigegeben ohne Tensio aufgebaut die anderen Spank Speichenspannung max 110 kg bzw Mavic max 90 kg mit Tensio und die halten.
 
die felge ist freigegeben für 120kg
Nochmal. Das ist ein immer wiederkehrendes Missverständniss. Diese Angaben geben die Maximalbelastung an und sind KEINE Freigabe. Wenn Du Zweifel hast, dann geh besser zum Laufradbauer und lass was für Deine Zwecke maßschneidern. Der baut dann, wenns muss, auch wasmit ner stabileren Felge, etwa die R511 und 36L.
 
Mann kann aber belastungsgerecht, mit dickeren Speichen, einspeichen. ...
"Belastungsgerecht" wären im Mittelteil dünnere Speichen, weil sie viel höhere Zugkräfte aufnehmen können (z.B. Sapim CX-Ray).
Dazu sollte idealerweise ein möglichst breiter Nabenflansch vorhanden sein, was die Belastungen des bruchgefährdeten Speichenbogens beim konventionell gespeichten Laufrad minimiert.
Sehr richtig hier der von mir sehr geschätzte Herr Smolik:
http://www.smolik-velotech.de/laufrad/05speich.htm
 
... Das ist ein immer wiederkehrendes Missverständniss. Diese Angaben geben die Maximalbelastung an und sind KEINE Freigabe....
Ich glaube, das Missverständnis liegt eher bei Dir vor. Was soll denn der Unterschied zwischen einer zulässigen Maximalbelastung und einer "Freigabe" sein? Wenn ein Hersteller Räder mit Angabe eines bestimmten maximal zulässigen Fahrer- oder Systemgewicht vertreibt, dann haftet der Hersteller (und auch der Händler, der sie verkauft) natürlich dafür, dass die Räder auch tatsächlich mit diesem Gewicht in üblicher Weise schadlos verwendet werden können. Und selbstverständlich ist das als Dauerbelastbarkeit zu verstehen, als was denn sonst? Einmal benutzen erlaubt, dreimal benutzen nicht mehr erlaubt? Wenn nichts speziell angegeben wird, muss das Rad übrigens mit 100kg Systemgewicht belastbar sein, denn das ist die Belastung, mit der die Testverfahren nach der für Rennräder einschlägigen Norm EN 14781 durchzuführen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, das Missverständnis liegt eher bei Dir vor. Was soll denn der Unterschied zwischen einer zulässigen Maximalbelastung und einer "Freigabe" sein? Wenn ein Hersteller Räder mit einem bestimmten maximal zulässigen Fahrer- oder Systemgewicht bewirbt, dann haftet der Hersteller (und auch der Händler, der sie verkauft) dafür, dass die Räder auch tatsächlich mit diesem Gewicht in üblicher Weise schadlos verwendet werden können. Und selbstverständlich ist das als Dauerbelastbarkeit zu verstehen, was denn sonst? Wenn nichts speziell angegeben wird, muss das Rad übrigens mit 100kg Systemgewicht belastbar sein, denn das ist die Belastung, mit der die Testverfahren nach der für Rennräder einschlägigen Norm EN 14781:2005 durchzuführen.

Diese Diskussion wird hier doch ständig geführt. Ließ einfach mal genauer, im "kleingedruckten". Da steht dann oft das ab einem Gewicht von Beispielsweise 85kg regelmäßig kontrolliert werden soll. Wer meint, dass das Angaben zur Dauerbelastbarkeit sind soll das halt so fahren und damit glücklich werden.
 
ich frage, weil ich die möglichkeit hätte, im aus-/umtausch ein nagelneues laufrad zurückzugeben und das gleiche mit einer für 130kg angegebenen felge zu bekommen (mit aufpreisregulierung)

noch ist das rad nicht gefahren, und der aufwand soll sich auch lohnen (wartezeit, alles wieder einpacken, zur post wetzen ... etc. pp.)
 
Ich glaube, das Missverständnis liegt eher bei Dir vor. Was soll denn der Unterschied zwischen einer zulässigen Maximalbelastung und einer "Freigabe" sein? Wenn ein Hersteller Räder mit Angabe eines bestimmten maximal zulässigen Fahrer- oder Systemgewicht vertreibt, dann haftet der Hersteller (und auch der Händler, der sie verkauft) natürlich dafür, dass die Räder auch tatsächlich mit diesem Gewicht in üblicher Weise schadlos verwendet werden können. Und selbstverständlich ist das als Dauerbelastbarkeit zu verstehen, als was denn sonst? Einmal benutzen erlaubt, dreimal benutzen nicht mehr erlaubt? Wenn nichts speziell angegeben wird, muss das Rad übrigens mit 100kg Systemgewicht belastbar sein, denn das ist die Belastung, mit der die Testverfahren nach der für Rennräder einschlägigen Norm EN 14781 durchzuführen sind.
Nein, phono hat da schon recht: alle diese Gewichtsangaben sind Begrenzungen, keine "Freigaben". Alles was schwerer ist, wird von der "Benutzung ausgeschlossen". Das ist die Aussage. Es heißt keinesfalls, dass Fahrer, erst recht nicht, im Grenzbereich der Belastungsgrenze, die Dinge dauerhaft benutzen können, im Sinne, die gehen nie kaputt. Und es gibt bei vielen genau das "Kleingedruckte" zu beachten und da liegt die effektive Grenze oft schon bei 85kg.
Das ist schon rein physikalisch nicht möglich "leicht" und / oder "aerodynaimsch optimiert" und dauerhaft zu bauen.
Aber nahezu alle Rennrad-Laufräder sind im Prinzip Teile von "Sportgeräten", deren "üblicher" Einsatz eben der Wettkampf ist.
Dafür reicht es im Grunde völlig, dass die Dinger eine Rennsaison durchhalten oder auch nur ein Rennen.

Das ist im Grunde die Quintessenz aus Gesprächen mit ein paar Herstellern. Leider hat die Angabe der Gewichts-Grenze den ( vermutlich gewollten) Nebeneffekt eine ziemlich hohe Erwartungshaltung zu wecken, die schlimmstenfalls prompt enttäuscht wird.
 
ich frage, weil ich die möglichkeit hätte, im aus-/umtausch ein nagelneues laufrad zurückzugeben und das gleiche mit einer für 130kg angegebenen felge zu bekommen (mit aufpreisregulierung)

noch ist das rad nicht gefahren, und der aufwand soll sich auch lohnen (wartezeit, alles wieder einpacken, zur post wetzen ... etc. pp.)
Woraus besteht denn die aufpreispflichtige Option?
 
Zum Thema "Belastbarkeit von Fahrradspeichenrädern" habe ich noch eine ausführliche Arbeit der TU Hamburg-Harburg gefunden,
die hier vielleicht Interesse finden wird.
 

Anhänge

  • studienarbeit_schulz.pdf
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Woraus besteht denn die aufpreispflichtige Option?

ganz einfach: die andere felge wäre ein wenig teurer und kann nur mit bestimmten nippeln verwendet werden, kostenpunkt ca. 15-20 euro mehr

vielleicht kann man das im direkten umtausch erledigen

ich finde es sowieso sehr kulant, dass man ein so individuelles produkt wie ein wunschlaufrad zurückgeben darf
 
ganz einfach: die andere felge wäre ein wenig teurer und kann nur mit bestimmten nippeln verwendet werden, kostenpunkt ca. 15-20 euro mehr

vielleicht kann man das im direkten umtausch erledigen

ich finde es sowieso sehr kulant, dass man ein so individuelles produkt wie ein wunschlaufrad zurückgeben darf
So speziell ist das bestehende Laufrad nicht. Gute Felge, gute Nabe und ordentliche Speichen...das bekommt der Händler problemlos wieder raus aus dem Lager. Das Laufrad würde ich ihm fast ungesehen abkaufen, da kann man nicht viel verkehrt machen. Er wird vermutlich das Laufrad auch nicht umspeichen sondern ein Neues bauen. Sauberes Ausspeichen ist viel zu aufwändig. Würde es sich um eine Carbonlaufrad handeln, dann sähe die Sache anders aus.
Andere Nippel sind es bestimmt nur, weil er dickere Speichen verwenden wird.
 
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