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Schlagloch vs. Räder

MSPD

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Hallo,
hätte hier eine Frage bezüglich Schlaglöchern und Verkehrsicherungspflicht. Mit hat nämlich eben ein Schlagloch beiden Räder zerhauen.
Ich fuhr auf einer vielbefahrenen Straße mit ca. 30 kmh bei Sonneneinstrahlung.
Plötzlich Schatten durch einen Baum und ausgebsserte rauhe Straße, auf einem kleinen Stück, obwohl die Straße sonst sehr gut ist. Da kein Schlagloch zu sehen war, konnt ich drüber fahren. Doch plötzlich hinter einer "Ausbesserung": Peng! Schlagloch ungefähr in Form und Größe eines Fußabdrucks, durch die Ausbesserung vorher nicht zu erkennen. Natürlich alles was rund ist am Fahrrad zerschossen: Reifen und Räder.

Weiß jetzt einer von euch, wie das mit der Verkehrsicherungspflicht des Kreises aussieht? (Für diese Straße ist der Kreis zuständig) Durch die Ausberssung davor konnte man ja nicht damit rechnen, dass das Schlagloch plötzlich auftaucht, zumal es noch verdeckt wurde und vielmehr wie eine Art Fräßkante aussieht wie gesagt in Form eines Fußabdrucks. Wie nicht richtig geteert.
Meint ihr ich hab Chancen auf Ersatz durch den Kreis?
 
AW: Schlagloch vs. Räder

Wenn du ne Rechtschutz hast probier es, mach aber zuerst mehrere Fotos davon, denn aus Erfahrung weiss ich, dass nach Anschreiben des Kreises solche Stellen auf einmal ausgebessert sind, und es auch schon immer waren........
 
AW: Schlagloch vs. Räder

Achte bei dem Foto auch darauf, daß es einen Teil der Umgebung erkennbar macht, damit es in seiner Beweisfunktion des Zustandes des Unfallortes unangreifbar ist, ansonsten würde man Dir vielleicht entgegnen, Du hättest das Bild auch irgendwo aufgenommen haben können. Lege am besten sogar eine aktuelle Tageszeitung daneben, so hättest Du nicht nur das Datum erkennbar wiedergegeben, sondern auch einen Maßstab, der Auskunft über die Größe des Schlagloches gibt. Fotografiere auch die Umgebung, um klar herauszustellen, daß zum Zeitpunkt des Unfalles keine Achtungsschiilder am Ort waren (die nach Deiner Schadensmeldung gewiß umgehend nachgerüstet werden :rolleyes: ).

Gruß
Peter
 
AW: Schlagloch vs. Räder

Ich fürchte, da hast du Pech gehabt. Auch wenn eine Verkehrssicherungspflicht besteht, müsstest du wohl nachweisen, dass diese schuldhaft verletzt wurde. Dazu reicht es nicht aus, nachzuweisen, dass dort ein Schlagloch existiert und nicht darauf hingewiesen wurde – das würde dir wohl noch gelingen -, sondern auch, dass nicht regelmäßig der Straßenzustand kontrolliert wurde. Denn es ist wohl unzumutbar, dies ständig zu tun – das Schlagloch aber kann theoretisch auch durch einen kurz vorher über die Stelle gefahrenen Lkw entstanden sein.
 
AW: Schlagloch vs. Räder

Vor allem stehst du dumm da, wenn neben der Straße ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft.
Ansonsten: Ein fußabdruckgroßes Schlagloch stellt für Autos ja nicht unbedingt ein Problem dar, daher denke ich nicht, dass man da jemandem Nachlässigkeit vorwerfen kann.
 
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