Nein, aber man könnte den Gesetzestext so formulieren, daß abgedeckt wird, was erreicht werden soll. Hier wäre das z.B.:
Wer bei Dunkelheit mim Fahrrad ohne Licht, Reflektoren, etc. rumfährt, wird soundso bestraft.
Punkt, Aus, Ende.
Das hätte den Vorteil, daß es leicht überprüfbar ist (ob einer nachts oder im Tunnel ohne Licht fährt ist leicht zu erkennen) und die Rennleitung müsste nicht ständig ein Auge zu drücken. Gleichzeitig wäre es völlig wurscht, ob dem Radfahrer nur gerade die Batterie alle oder sonstwie etwas kaputt gegangen ist. Wer nachts kein Licht an und keine Reflektoren hat, der spürt die ganze Härte des Gesetzes. Ausreden gelten keine. Dazu müsste man aber das Gesetz so formulieren, daß es das vorschreibt, was man erreichen will. Nämlich, daß die Leute im Dunkeln mit Licht fahren.
Ausserdem müsste man das dann auch, zumindest eine Zeitlang, konsequent verfolgen.