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Polizei kontrolliert verstärkt Fahrräder

An Rennrädern unter 11 kg muss schon die ganze Zeit kein fest montiertes Licht sein, es reicht wenn man Lampen mitführt
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Wem es zuviel ist, zwei Akkulampen in die Trikotasche zu stecken......

MfG
Frank



war da aber nich auch was mit "nur beiTrainingsfahrten, und Mitgliedschaft im Radsportklub"?
 
war da aber nich auch was mit "nur beiTrainingsfahrten, und Mitgliedschaft im Radsportklub"?

67 Absatz 12 StVZO: Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1-11 befreit.

Heißt: Am Rennrad müssen alle Reflektoren angebracht sein, solange man nicht an Rennen teilnimmt.

Die Klingel müsste eigentlich auch bei Rennen dran sein, da im 64a StVZO keine analoge Regelung ist :eek: :D
 
Auf meinen 57.500 Radkilometer seit 1999 bin ich ebenfalls noch nie kontrolliert, jedoch einmal von einem Polizeifahrzeug am Ausgang eines Kreisverkehrs abgedrängt worden. Ich habe mir dann erlaubt, der Fahrzeugbesatzung meine Meinung zu sagen, die gleich darauf sehr kleInlaut rechts abgebogen sind.
Übrigens habe ich das Rücklicht immer am Rennrad und wenn ich eine Feierabendrunde fahre ist in der Trikotasche immer eine kleine 10/20 Lux-Lampe dabei und an den Hochprofilfelgen habe ich auf jeder Seite jeweils zwei kleine Reflexionssticker aufgeklebt.
 
Meine Tochter ist vor vier Wochen in Bankfurt in eine massive Polizeimassnahme geraten, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten war.
An einer Ampelanlage Ecke Grosse Eschenheimer Str/Ecke Bleichstrasse wurde ein Videoaufzeichnungswagen halb auf dem Fahrradweg geparkt, und ausnahmslos alle Radfahrer, die wie sonst meistens auch zu hunderten täglich die völlig unsinnige Rotphasenregeleung dort missachten und vorsichtig über die im Berufsverkehr zugestaute Kreuzung fuhren, rausgewunken und angezeigt. Flankierende Massnahmen mit Elektrobikeeinsatztruppen eingeschlossen. Das brachte dem jüngsten Familienmitglied, an diesem Tage freizeitmässig ins Kino unterwegs, ein OW Mandat von € 200.- wegen gleichzeitig unterstelltem Vorsatz, 1 Punkt in Flensburg und eine verlängerte Probezeit für den gerade bestandenen Führerschein ein.
Auf meine Nachfrage bei radfahren.ffm, ob denn diese Massnahmen dazu angedacht seinen, um in dieser am Autoverkehr zeitweise schon erstickenden Stadt mehr Leute auf das umweltfreundliche Fahrrad zu bringen, wurde meine Anfrage kommentarlos zur Polizeidienststelle weitergeleitet. Von dort erhielt ich eine email, dass ich mich doch bitte telefonisch dort melden sollte dass man mir den Sachverhalt auseinandersetzen möge.
Darauf habe ich dankend verzeichtet, sonst wäre ich auch noch wegen Beamtenbeleidigung zu belangen gewesen.
 
Schon echt fies wenn sie plötzlich anfangen die StVO durchzusetzen!

Das stimmt wohl. Ich frage mich nur immer wo die Kerle sind, wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg angehupt, besprüht, geschnitten, abgedrängt oder sonstwie drangsaliert werde. Komischwerwiese ist dann nie einer zu sehen. Sind wahrscheinlich alle bei Verkehrskontrollen. Die StVO durchsetzen.
 
Ich würde mal nachfragen, erstens mal nachfragen, wie die Gefährdung anderer zustande gekommen sein soll (ohne wären es ja nur 45 € + Vorsatz) und zweitens ggf. juristisch dagegen vorgehen, da aufgrund der unübersichtlichen Verkehrssituation die rote Ampel "übersehen" wurde, also kein Vorsatz bestand.
 
Bei Rot fährt man nicht. Punkt. Ich könnte regelmäßig über die Radkollegen den Kopf schütteln, die nicht schnallen, dass solche groben und für alle gut sichtbaren Regelverstöße vor allem eine Wirkung haben: Andere Verkehrsteilnehmer verlieren noch mehr ihre Hemmungen, uns Radfahrern gegenüber Regeln zu ignorieren (wobei die konkrete Situation das durchaus rechtfertigen kann, die kenne ich nicht. Ich kenne nur die Kollegen, die hier Rot an ganz gewöhnlichen Kreuzungen unter den Augen der Autofahrer mit hohem Tempo ignorieren).

Gegen unsinniges Handeln der Verwaltung muss man anders vorgehen.
 
Meine Tochter ist vor vier Wochen in Bankfurt in eine massive Polizeimassnahme geraten, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten war.
An einer Ampelanlage Ecke Grosse Eschenheimer Str/Ecke Bleichstrasse wurde ein Videoaufzeichnungswagen halb auf dem Fahrradweg geparkt, und ausnahmslos alle Radfahrer, die wie sonst meistens auch zu hunderten täglich die völlig unsinnige Rotphasenregeleung dort missachten und vorsichtig über die im Berufsverkehr zugestaute Kreuzung fuhren, rausgewunken und angezeigt. Flankierende Massnahmen mit Elektrobikeeinsatztruppen eingeschlossen. Das brachte dem jüngsten Familienmitglied, an diesem Tage freizeitmässig ins Kino unterwegs, ein OW Mandat von € 200.- wegen gleichzeitig unterstelltem Vorsatz, 1 Punkt in Flensburg und eine verlängerte Probezeit für den gerade bestandenen Führerschein ein.
Auf meine Nachfrage bei radfahren.ffm, ob denn diese Massnahmen dazu angedacht seinen, um in dieser am Autoverkehr zeitweise schon erstickenden Stadt mehr Leute auf das umweltfreundliche Fahrrad zu bringen, wurde meine Anfrage kommentarlos zur Polizeidienststelle weitergeleitet. Von dort erhielt ich eine email, dass ich mich doch bitte telefonisch dort melden sollte dass man mir den Sachverhalt auseinandersetzen möge.
Darauf habe ich dankend verzeichtet, sonst wäre ich auch noch wegen Beamtenbeleidigung zu belangen gewesen.


Einen derart gefärbten Bericht habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Der komplette staatliche Repressionsapparat hatte nur das Ziel umweltfreundliche Teenies zu schikanieren. Oder ist da ein Forentroll unterwegs?
 
Ich würde mal nachfragen, erstens mal nachfragen, wie die Gefährdung anderer zustande gekommen sein soll (ohne wären es ja nur 45 € + Vorsatz) und zweitens ggf. juristisch dagegen vorgehen, da aufgrund der unübersichtlichen Verkehrssituation die rote Ampel "übersehen" wurde, also kein Vorsatz bestand.

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde.
Para. 37 Abs. 2, Para. 49 StVO i.V.m. Para. 24 StVG; 132.3 BKat; Para. 3 Abs. 6 BKatV
Bußgeld 100.-
Gefährdung 160.-
Unfall 180.-

Bei Kraftfahrzeugen:
Bußgeld 200.-
Gefährdung 320.-
Unfall 360.-

Missachtung Rotlicht BIS 1 Sek. als Fahrradfahrer
Bußgeld 45.-
Gefährdung 100.-
Unfall 120.-

Trotzdem falscher Vorwurf, also ab zum Anwalt.

Abgesehen davon ist es leider wirklich so, dass, wie in Post 27 und 29 vortrefflich dargestellt, der eigene (hier Tochter) Verstoß heruntergespielt und sofort das Fehlverhalten anderer VT angeprangert wird.


MfG
Frank
 
manche sind schon krass drauf, wie Kleinstkinder null Unrechtsbewusstsein. Meinen Kindern habe ich schon frühzeitig beibringen können zu dem Mist den sie machen auch zu stehen.
Wer nun bei Rot vorsätzlich über eine Ampel fährt und sich dann aufregt, dass er zahlen muss und sich dann hier auch noch öffentlich darüber aufregt erwischt worden zu sein, dem ist absolut nicht mehr zu helfen.
 
An Rennrädern unter 11 kg muss schon die ganze Zeit kein fest montiertes Licht sein, es reicht wenn man Lampen mitführt.

Warum den ganzen Tag? Der Gesetzestext gilt für die Allgemeinheit, also auch für die, bei denen es Tunnel gibt oder kleine Strassen durch Waldgebiete, auf denen es auch mal im Sommer bei Regen zur schlechten Sicht führen kann. Er gilt auch für die, die Mittags weg fahren und nach Einbruch der Dunkelheit nach Hause kommen.
Woher soll der Polizeibeamte bei der Kontrolle um 16:00 Uhr wissen, wie lange Du fährst????
Soll da für jede Eventualität ein extra Absatz verfasst werden?

Nein, aber man könnte den Gesetzestext so formulieren, daß abgedeckt wird, was erreicht werden soll. Hier wäre das z.B.:

Wer bei Dunkelheit mim Fahrrad ohne Licht, Reflektoren, etc. rumfährt, wird soundso bestraft.

Punkt, Aus, Ende.
Das hätte den Vorteil, daß es leicht überprüfbar ist (ob einer nachts oder im Tunnel ohne Licht fährt ist leicht zu erkennen) und die Rennleitung müsste nicht ständig ein Auge zu drücken. Gleichzeitig wäre es völlig wurscht, ob dem Radfahrer nur gerade die Batterie alle oder sonstwie etwas kaputt gegangen ist. Wer nachts kein Licht an und keine Reflektoren hat, der spürt die ganze Härte des Gesetzes. Ausreden gelten keine. Dazu müsste man aber das Gesetz so formulieren, daß es das vorschreibt, was man erreichen will. Nämlich, daß die Leute im Dunkeln mit Licht fahren.

Ausserdem müsste man das dann auch, zumindest eine Zeitlang, konsequent verfolgen.
 
Nein, aber man könnte den Gesetzestext so formulieren, daß abgedeckt wird, was erreicht werden soll. Hier wäre das z.B.:

Wer bei Dunkelheit mim Fahrrad ohne Licht, Reflektoren, etc. rumfährt, wird soundso bestraft.

Punkt, Aus, Ende.
Das hätte den Vorteil, daß es leicht überprüfbar ist (ob einer nachts oder im Tunnel ohne Licht fährt ist leicht zu erkennen) und die Rennleitung müsste nicht ständig ein Auge zu drücken. Gleichzeitig wäre es völlig wurscht, ob dem Radfahrer nur gerade die Batterie alle oder sonstwie etwas kaputt gegangen ist. Wer nachts kein Licht an und keine Reflektoren hat, der spürt die ganze Härte des Gesetzes. Ausreden gelten keine. Dazu müsste man aber das Gesetz so formulieren, daß es das vorschreibt, was man erreichen will. Nämlich, daß die Leute im Dunkeln mit Licht fahren.

Ausserdem müsste man das dann auch, zumindest eine Zeitlang, konsequent verfolgen.

Es geht nicht nur um die Fahrt bei Dunkelheit, sondern auch um die Fahrt bei schlechter Sicht, was auch tagsüber sein kann (Nebel, starker Regen).
 
Der "ruhende Verkehr" ist Zuständigkeit des Ordnungsamts. Da können die Damen und Herren von der blauen/grünen Rennleitung recht wenig tun. Viel witzloser ist es, wenn sie bei KfZ-Kontrollen mit ihren Einsatzfahrzeugen, Blitzgeräten oder in Person benutzungspflichtige Radwege zustellen :rolleyes:

Ich hätte ja zu gerne Lust, die Damen und Herrn in Momenten wie diesen auf ihren Mißstand hinzuweisen. Wohl wissend, dass ich dann in der unter Umständen folgenden Fahrradkontrolle den kürzeren ziehen würde, lass ich es aber doch jedes Mal sein :oops:
 
Lass sie mal machen und die Radwege zustellen. Wenn sich das Bewusstsein allgemein durchsetzt, dass Radwege wurscht sind (aber die Fahrbahn allen gehört!) wäre für Rennradfahrer viel gewonnen.
 
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