Ich habe in letzter Zeit oft gehört, dass die Prüfer noch gesondert Recherche berechnen - und nicht zu knapp.Ein Wertgutachten kann man freiwillig durchführen und das wird dann von Versicherungen für spezielle Oldtimertarife gefordert.
Bei der Zulassung mit H-Kennzeichen ist eine Begutachtung durch die jeweilige Prüforganisation nötig.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Im Grunde ist das soetwas wie eine gründliche, erweiterte HU.
Anhang: TÜV Anforderungskatalog.