Schaumburger
Initiative Cycleride
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Nein, für einen Radweg braucht es kein blaues Verkehrszeichen. Das blaue Verkehrszeichen begründet nur seine Benutzungspflicht bzw. sperrt bei separat geführten Wegen andere Verkehrsteilnehmer aus. Vgl. § 2 (4) , Sätze 2 bis 4 StVO:Und ein Radweg nach StVO ist es NUR mit dem blauen Verkehrszeichen.
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.