Wer von eucht hat es in den Spiegel geschafft? Glückwunsch! 
https://www.spiegel.de/panorama/jus...ren-30-a-a1130f98-2357-4766-9ae8-bfdf19cc5ace

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Ein Aero Kennzeichen aus Carbon lässt sich sicher gut vermarkten.Ich fordere hiermit die Kennzeichnungspflicht an Rädern, aber ausschließlich für Triathleten.
Ich habe es schon geschafft.Mit Lichtschranke, ok. Da müsste man nur immer wissen, wo sie stehen…
Bei unseren stationären Blitzsäulen hier hab ich mir schon einen abgesprintet, bis das Laktat aus den Ohren kam und die Dreckdinger lösen net aus.![]()
Dein Klarname ist sichtbar, falls nicht gewünschtIch habe es schon geschafft.
...
Mit Induktionsschleife.
Nicht so schlimm den gab es schon an anderer Stelle. Das hat natürlich ein Freund gefilmt.Dein Klarname ist sichtbar, falls nicht gewünscht![]()
Das wird der Fall mit der Ortsgeschwindigkeit sein.Die Bildzeitung ist der Meinung, das Geschwindigkeitsbegrenzungen für nicht Kraftfahrzeuge nicht gelten.
https://www.bild.de/regional/koeln/...m-h-geblitzt-kein-bussgeld-80552928.bild.html
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
Wer von eucht hat es in den Spiegel geschafft? Glückwunsch!![]()
bringt nix, die können eh nur geradeausIch fordere hiermit die Kennzeichnungspflicht an Rädern, aber ausschließlich für Triathleten.
Die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts) gelten nur für Kraftfahrzeuge. Die durch Verkehrszeichen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder oder Bobbycars. Am Ortsschiild brauchst Du also nicht bremsen, am Beginn einer Tempo 30-Zone allerdings schon. Wenn aber irgendwann innerorts generell Tempo 30 anstelle von Tempo 50 eingeführt wird, betrifft Dich das als Radfahrer nicht.... Was stimmt nun eigentlich, droht ein hohes Bußgeld oder gilt das nicht wie von der Bild geschrieben?
Was stimmt nun eigentlich, droht ein hohes Bußgeld oder gilt das nicht wie von der Bild geschrieben?
BILD. Hass und Fehlinformationen seit 1952.Dort toben sich dann die üblichen Deppen aus und kombinieren diese Fehlinformation mit ihrem üblichen Hass auf Radfahrer.
Wahrscheinlich sind aber die Einschätzungen in beiden Presseberichten richtig.
und das stimmt eben nicht.Mit einem Bußgeld muss der Rennrad-Raser aber nicht rechnen. Grund: Bei Geschwindigkeitsverstößen können nur Fahrer von Kraftfahrzeugen sanktioniert werden. Fahrräder fallen nicht darunter.
Doch, schon - nämlich insoweit, als dass es da immer Spaßvögel gibt, die dann gerne mal auf 23 - 25km/h runterbremsen, und/oder an Einmündungen von rechts eine Vollbremsung bis zum Stillstand hinlegen - da könnte ja eine/r kommen. Ach nee, is' frei, na dann fahren wir mal weiterWenn aber irgendwann innerorts generell Tempo 30 anstelle von Tempo 50 eingeführt wird, betrifft Dich das als Radfahrer nicht.
Naja, um das Bild des rebellischen Radfahrers zu pflegen, für den keine Regeln gelten. Nicht wie die armen Autofahrer, die durch die moderne Wegelagerei mittels Radarkontrollen ausgeplündert werden, nur diesen Verkehrsrowdies auf zwei Rädern wird man einfach nicht habhaft.Die Bild schreibt aber in dem verlinkten Bericht:
und das stimmt eben nicht.
Bei Rennrädern gibt es eine freiwillige Tachopflicht.Bräuchten wir nicht erstmal eine Tachopflicht, bevor Radfahrer für Tempoverstöße bestraft werden können?