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Lockdown schränkt Bewegung ein: Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt

Lockdown schränkt Bewegung ein: Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt

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Bund und Länder in Deutschland haben sich auf eine Verlängerung des geltenden Lockdowns bis mindestens zum 31. Januar 2021 geeinigt. Dazu kommt auch eine Verschärfung, die auch beim Rennradfahren Folgen hat. In Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 gilt nun ein maximaler Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort. Wir zeigen euch, wie ihr diesen bestimmen könnt!

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Lockdown schränkt Bewegung ein: Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt
 
Hirn einschalten scheint gerade nicht en vogue zu sein.
Erst etwas von offiziellen Medienberichterstattungen schwafeln, dann eine abenteuerliche Eigeninterpretation ohne bestätigende Quelle als "Hirn einschalten" bezeichnen?

Nur weil du meinst dass es so ist, du etwas als reines Vergnügen für dich persönlich definierst, heißt es nicht dass es keine anderen Perspektiven gibt die deiner Ansicht entgegen sind.
 
Woher nimmst du das?
Aus der von Dir zitierten Ordnung entnehme ich, dass für Radfahren die 15-km-Leine eben doch gilt.

Es gilt (das ist übrigens analog zu Berlin), eine generelle Ausgangsbeschränkung. Man darf, auch ohne Corona-Leine, die Wohnung überhaupt nur aus triftigem Grund verlassen. Diese Gründe sind (edenfalls für Berlin) aufgezählt, es sind 14 Stück und Sport gehört dazu.

Dass aber Sport von der generellen Ausgangsbeschränkung ausgenommen ist, heißt noch lange nicht, dass die Corona-Leine hier nicht gilt. Vielmehr ist die Ausnahme eben weiterhin auf genau diesen Radius beschränkt:
16. Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder der Unterkunft
 
Aus der von Dir zitierten Ordnung entnehme ich, dass für Radfahren die 15-km-Leine eben doch gilt.
Sachsen - da ist es immerhin definiert, wertfrei festgestellt. Andere Länder die es umsetzen wollen eben noch nicht. Ausprägungen der Regeln können und werden sich immer Länderspezifisch unterscheiden.
Es gilt (das ist übrigens analog zu Berlin), eine generelle Ausgangsbeschränkung. Man darf, auch ohne Corona-Leine, die Wohnung überhaupt nur aus triftigem Grund verlassen. Diese Gründe sind (edenfalls für Berlin) aufgezählt, es sind 14 Stück und Sport gehört dazu.
Genau, auch hier wieder die Bestätigung für Berlin das Sport eben allgemein ein triftiger Grund ist, was festzuhalten ist.
 
Aus der von Dir zitierten Ordnung entnehme ich, dass für Radfahren die 15-km-Leine eben doch gilt.

Es gilt (das ist übrigens analog zu Berlin), eine generelle Ausgangsbeschränkung. Man darf, auch ohne Corona-Leine, die Wohnung überhaupt nur aus triftigem Grund verlassen. Diese Gründe sind (edenfalls für Berlin) aufgezählt, es sind 14 Stück und Sport gehört dazu.

Dass aber Sport von der generellen Ausgangsbeschränkung ausgenommen ist, heißt noch lange nicht, dass die Corona-Leine hier nicht gilt. Vielmehr ist die Ausnahme eben weiterhin auf genau diesen Radius beschränkt:
Ich habe auch nirgends behauptet, dass die 15 Km Regel nicht fürs Radfahren gilt.

Im Gegenteil.

Nur wurde von einem User behauptet, dass man gar nicht Radfahren darf.
 
Meine Güte, bleibt doch mal locker. Als ginge es hier tatsächlich darum, jemandem das Radfahren zu verbieten. Oder uns alle einzusperren für den Rest unserer Tage.

Das Problem ist doch einfach, dass ne Menge Menschen absolut jedes Schlupfloch in den Regelungen nutzen, das sie finden. Und dann ballen sich an den entsprechenden Orten wieder die Tagesausflügler. Denn auch, wenn wir uns alle für wahnsinnig individuell halten, haben andere Leute eben häufig die selbe Idee.

Die 15 Km Regelung ist natürlich zum Eindämmen des Tagestourismus gedacht. Also eine repressive Maßnahme für Menschen, die bisher eben weniger ihr Hirn eingeschaltet haben.
Ausgangspunkt waren doch die Szenen in Skigebieten im Dezember. Die wollte man vermeiden. Der Trick war die 15-km-Coronaleine. Dass die nun auch Radsportler erfasst, ist halt ein Kollateralschaden (...)
Danke.
 
Also in laut Rosenheim24 ist es in Bayern wie folgt:

Bewegungsradius (15-Kilometer-Regel):​

In Hotspots - also in Städten/Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 200 übersteigt - wird die Bewegungsfreiheit der Menschen auf einen Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort herum eingeschränkt (Umgangsbeschränkung). Das bedeutet, dass ohne triftigen Grund dieser Radius nicht mehr verlassen werden darf. Ausdrücklich kein triftiger Grund sind laut Söder „touristische Tagesausflüge“ und „bestimmte Sportarten“. Einkaufen, berufliche Belange und Familienbesuche sind jedoch von dem Verbot ausgenommen. Mit der Maßnahme soll die Mobilität der Menschen und damit die Ausbreitung des Virus eingeschränkt werden.

Was das nun fürs Radeln bedeutet, weiß ich nicht. Es ist wohl wie schon zuvor: Man wird wohl damit durchkommen, wenn man trotzdem fährt wie man will. Ob man damit mit sich selbst im Reinen ist, muss jeder für sich selbst beantworten.

Edit: Noch mal Söder:
"Dies gilt ausdrücklich nicht für das Thema Einkaufen, Beruf und Familie, es gilt nur für diese touristische Tagesausflüge oder entsprechende Aktivitäten, die damit in Zusammenhang spielen, bestimmte Sportarten", betonte Söder.

Für mich heißt das: Radeln ist auch außerhalb des Radiusses erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was das nun fürs Radeln bedeutet, weiß ich nicht. Es ist wohl wie schon zuvor: Man wird wohl damit durchkommen, wenn man trotzdem fährt wie man will. Ob man damit mit sich selbst im Reinen ist, muss jeder für sich selbst beantworten.
Ein Ordnungshüter muss schon eine verdammt miese Laune haben wenn er tatsächlich Radfahrer die alleine und in offensichtlich sportlicher Absicht unterwegs sind kontrolliert.

In der Regel sollten sie besseres zu tun haben als die Reichweite von einzelnen Radfahrern die keine Pandemiegefahr bieten zu überprüfen.

Mit dieser Regelung haben sie nun natürlich eine Möglichkeit um die Menschenansammlungen in Skigebieten besser zu kontrollieren. Ob es evidenzbasiertes handeln ist, darüber könnte man streiten, insbesondere wenn man nach Sachsen schaut.
 
Nach der Formel U=2⋅r⋅π ergibt sich für mich für eine Hausrunde ungefähr strassenverlaufsberechtigt immer noch eine Strecke von ca 100 km.
Bei der derzeitigen Wettersituation ist das okay.
 
Das Problem an der Geschichte ist das immer mehr zumacht und die Leute sich dann halt auf diese wenigen Alternativen ballen. Kommt diese 15 km Regel in einer Großstadt sind dann halt die Parks und die nahe gelegenen waldgebiete überlaufen. Also muss man ja weiter verschärfen und immer weiter einschränken

Es wäre besser gewesen wie im Sommer das ganze über zugewiesene Zeitfenster zu regeln. Anmelden und die Zeit buchen, dann hätte man sogar die Daten für eine Kontaknachverfolgung.
 
Muss wenigstens versuchen Ruhe in die (Gnu-) Herde zu bringen.
Bitte nicht so verbal auf einander einschlagen.

Abstand und Ruhe sind jetzt erste Bürgerpflicht!

Gut, als Franke tue ich mir mit den Abstandsregeln natürlich leichter.
Unter 1,50 m Abstand hatte ich schon vor Corona ein ungutes Gefühl unerwünschter Nähe.
Vier Franken haben schon früher immer mehr einen Achtpersonentisch benötigt.
Schon ein einziger Brunzkatler hat hier schon gestört.

Also einfach weiter Abstand halten (=raus aus dem Windschatten!).
Beim Radfahren die 15 km Regel getrost vergessen (gilt ja auch nur in ein paar Gebieten), aber im fremden Land immer Druck auf die Pedale (keine Schwächerast einlegen) um schnell wieder den Heimweg anzutreten. Als Franke natürlich kein Problem, weil spätestens nach 15km der Wein oder das Bier dort nicht mehr nach Heimat schmeckt und daher sowieso nur kurzweilig besucht wird (und jetzt ist ja eh jede Wirtschaft zu).

Wünsche allen Gesundheit und ein gutes neues Jahr!

Jockel
 
Eine Regelung, die an der Praxis scheitert. Wie soll das kontrolliert werden, solange sich nicht jemand deutlich von zuhause entfernt.
 
Nun ja, wenn man den Behörden Pragmatismus zubilligt, könnte man sagen: Die Regel bietet eine Handhabe, um die Tagesausflügler an touristischen Hotspots wie Skigebieten nach Hause zu schicken und kann ansonsten ignoriert werden.

Allerdings hat man keine Rechtssicherheit. Man stelle sich vor, man stürzt mit dem Rennrad 30km von zu Hause entfernt. Keine Garantie, dass nicht irgendein übereifriger Ordnungshüter ein Bußgeld verhängt.
 
Schafe passen sich ihrer abgesteckten Weide an.

Bei mir sind die Inzidenzen niedrig. Drum herum herrscht die Seuche. Soll ich Wolf sein und zu den Aussätzigen fahren, nur weil ich es darf und kann? Fragen des mündigen Bürgers im Jahr 2021 ...
 
Also für NRW wird wohl lt. derzeitigen Berichten die 15km Regel überhaupt nicht umgesetzt. Was mich jetzt im Rahmen der Winterberg Aktion schon etwas verwundert.
 
Diese Regelung scheitert leider an der Praxis. Von werden die 15 km gemessen. Meldeadresse wäre klar definiert und nachprüfbar. Stattdessen soll der Ortsrand geltern. Den zu definieren ist eher schwer.
Dann die 7-Tages-Inzidenz, gerade aktuell schwankt diese sehr stark und je nach Quelle (RKI, Bundesland, Landkreis) sind die Zahlen gänzlich unterschiedlich.
Wie soll eine Polizeistreife, das alles nachprüfen wenn sie mich mit dem Rennrad an meinem Hausberg anhält (übrigens auf der Straße genau 16 km von meinem Haus entfernt, Luftlinie natürlich weniger).
Bei den Winterausflüglern wird das natürlich einfacher, da reicht meist schon das Kennzeichen am Auto um die von weiter angereisten zu identifizieren.
 
Also für NRW wird wohl lt. derzeitigen Berichten die 15km Regel überhaupt nicht umgesetzt. Was mich jetzt im Rahmen der Winterberg Aktion schon etwas verwundert.
Weil dort für spezifische Plätze es nicht unbedingt Vorteilhaft sein muss wenn man versucht indirekt so ein akutes Problem zu lösen.
Bei größeren Ansammlungen sollte man eher die Zufahrtsstraßen zu dieser Region sperren, die Parkplätze und notfalls auch die Wege - wie es teils im Sommer bei manchen Badeseen gemacht wurde.

Ob die 5000 Leute aus dem direktem Umkreis kommen, oder von auch verschiedenen Orten ( aber auch die Leute mehr potenzielle Ziele ansteuern können es sich so mehr verläuft ... ). Wenn man dies als zuviel empfindet, sollte man das Problem an den Orten direkt angehen.

Alles andere funktioniert nicht.
 
In Berlin gibts jetzt auch die Corona-Leine. Hab nicht exakt die Verordnung gelesen, aber sie scheint wohl ab Stadtgrenze zu gelten, wenn die Inzidenz über 200 steigt. Allerdings weiß ich mal wieder nicht, ob das je Stadtbezirk gilt oder für ganz Berlin. Lichtenberg war zuletzt bei 199,9...

Der Effekt ist natürlich, dass sich die frischluftsuchenden Berliner am Wochenende eben nicht mehr im Briesetal, der Schorfheide oder der Buckower Schweiz zerstreuen, sondern sich in der Wuhlheide, auf dem Tempelhofer Feld und im Grunewald auf den Füßen rumstehen. Dort geht es jetzt schon zu wie normalerweise am Adventssonntag auf'm Kudamm.

Naja, auf dem Tempelhofer Feld ist wenigstens in aller Regel ordentlich Wind...
 
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