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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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mal wieder schön dicht (15cm) unter durchgehender Hupe innerstädtisch überholt worden...ärgert man sich da einfach drüber oder geht man bei sowas auch mal einen Schritt weiter? Kennzeichen, Fabrikat, Ort, Uhrzeit habe ich alles...
 
oder geht man bei sowas auch mal einen Schritt weiter?

Schritte im Rahmen der gültigen Rechtsordnung? Wegen welcher nachweisbaren Ordnungswidrigkeit sollte Deiner Meinung nach der Staatsapparat tätig werden?

Gut gewesen wäre, wenn Du während des Überholvorgangs gefahrlos den Außenspiegel hättest anklappen können. Auf die Anzeige des KFZ-Führers wegen "Sachbeschädigung" wäre ich in dem Fall gespannt.
 
Ich ärgere mich für 2 Sekunden und stelle mich danach provokativ vor das Auto, falls ich es an der nächsten Ampel erwische. Ich brauche dann immer total lange, um von der Stelle zu kommen. Muss wohl der vorherige Schock durch das dichte Überholen sein.
 
Wenn ich so etwas bei anderen sehe biete ich mich immer als Zeuge an. Bisher hatte ich selber leider noch nie jemanden, der das für mich getan hätte und auch noch niemanden, der mein Angebot angenommen hat. Selbst wenn es dann geahndet wird, meistens ist es dann nur eine sehr günstige Ordnungswidrigkeit.

In der vorletzten Radwelt gab es dazu einen Artikel. Zusammengefasst kann man sagen, man hat legal kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
 
Wenn ich so etwas bei anderen sehe biete ich mich immer als Zeuge an. Bisher hatte ich selber leider noch nie jemanden, der das für mich getan hätte und auch noch niemanden, der mein Angebot angenommen hat. Selbst wenn es dann geahndet wird, meistens ist es dann nur eine sehr günstige Ordnungswidrigkeit.

In der vorletzten Radwelt gab es dazu einen Artikel. Zusammengefasst kann man sagen, man hat legal kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
Das würde ich so aber nicht unterschreiben ;)
Es gibt genug Möglichkeiten. Erst recht, wenn man Zeugen hat.
 
Es gibt genug Möglichkeiten. Erst recht, wenn man Zeugen hat.

Was sollte denn im Falle des von @Lartbar geschilderten Vorfalls passieren?
Sicherheitsabstand beim Überholen nicht eingehalten und innerorts gehupt. Hat wirklich der Überholende KFZ-Lenker gehupt oder jemand anderes? Ist ein Irrtum der Zeugen ausgeschlossen? Und wenn dann das innerörtliche grundlose Hupen wirklich festgestellt werden sollte, wird das mit einem Verwarngeld von 10 (in Worten zehn) € belegt.
Sicherheitsabstand? Stand der Zeuge überhaupt in einem Winkel zum Vorfall, aus dem heraus der den Abstand sicher abschätzen konnte? Selbst wenn es so wäre, wäre auch das nur eine OWI.
Den Nachweis einer Gefährdung des überholten Radfahrers wird wohl kaum jemand führen können, solange der nicht gestürzt ist.

Sorry, aber unsere StVO gibt für solche Fälle kaum was her. Die aus Radfahrersicht gefühlte Bedrohung durch das Hupen und objektiv vorhandene Gefährdung durch den ungenügenden Abstand ist unserem Gesetzgeber offensichtlich keine Sanktion der KFZ-Lenker wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dachte da wäre der Tatbestand der Nötigung schon erfüllt. Aber ohne Videobeweiß wohl schwierig zu beweisen.
Nächstes Mal vielleicht reflexartig links ausklinken und zutreten und auf Schock plädieren
 
Würde auch sagen: typische lose/lose Situation. Entweder man liegt auf der Nase, oder man hat eine Strafanzeige an der Hacke.
 
geht man bei sowas auch mal einen Schritt weiter?

IMO ja, das ist einfach nur ein aggressiv durchgeführter Denkzettelversuch. Ob's und was es bringt, kann dir hier aber wohl keiner mit Gewissheit voraus sagen (außer der kichernde Typ mit dem Aluhut und der Kristallkugel da hinten in der Ecke).
 
Nächstes Mal vielleicht reflexartig links ausklinken und zutreten und auf Schock plädieren

Mit so einer Aktion gewinnst du rein gar nichts. Damit verringerst du dir nur deine eigenen juristischen Möglichkeiten.
Mich hat mal ein Autofahrer knapp überholt und hat gehupt. Ich habe ihm dann den Vogel gezeigt. Daraufhin ist er ganz rechts gefahren und hat gebremst. Ich will ihn links überholen, er zieht nach links. Ich gehe rechts rüber, er zieht nach rechts und drängt mich in eine Bushaltestelle. Das ganze wird für mich vom Freiraum her wirklich knapp. Ich will ihm das deutlich machen und schmeiße ihm eine Radflasche in die Seite von seinem Auto. Er hält, ich halte und das Auto hinter uns hält als Zeuge. Wir rufen natürlich beide die Polizei.
Das Ende vom Lied: Ja, der Autofahrer hat mich genötigt und ja, ich könnte ihn anzeigen, da der Zeuge meine Geschichte bestätigt. Da ich dem Autofahrer den Vogel gezeigt habe und die Flasche in die Seite geworfen habe, würde auch auf mich was zukommen. Am Ende haben wir beide auf eine Anzeige verzichtet und haben uns jeweils entschuldigt und die Hand gereicht.
 
Ich ärgere mich für 2 Sekunden und stelle mich danach provokativ vor das Auto, falls ich es an der nächsten Ampel erwische. Ich brauche dann immer total lange, um von der Stelle zu kommen. Muss wohl der vorherige Schock durch das dichte Überholen sein.
Man kann die Ampelphase auch noch für ein Handyphoto von Fahrzeug und Fahrer nutzen. Man muss da ja nicht verwerten, aber alleine der Vorgang wirkt bei vielen Autofahrern schon Wunder!
Dachte da wäre der Tatbestand der Nötigung schon erfüllt. Aber ohne Videobeweiß wohl schwierig zu beweisen.
Nächstes Mal vielleicht reflexartig links ausklinken und zutreten und auf Schock plädieren
Da Du in so einer Situation die Hand nicht gefahrlos vom Lenker nehmen kannst, kann der "abstandhaltende" Fuß durchaus ein legitimes Mittel sein, um den Autofahrer auf Abstand zu halten. Da Du wahrscheinlich nicht Rudolf Nurejew bist, dürfte ein Fußabruck am KFZ eher der Beweis für einen Überholabstand <0,5 m sein als eine Sachbeschädigung...
 
...Ich habe ihm dann den Vogel gezeigt... Ich will ihm das deutlich machen und schmeiße ihm eine Radflasche in die Seite von seinem Auto...
Vogel zeigen geht gar nicht, das ist Beleidigung. Flasche werfen geht theoretisch auch auf > 10 m, also eher nachteilig.
Jemandem, der vorsätzlich solche nötigenden Aktionen unternimmt, hätte ich bestimmt nicht die Hand gereicht.
Vogel zeigen und Trinkflasche werfen ist beleidigend und Unfug, aber Schneiden und Abdrängen ist Nötigung und kann extrem gefährlich sein und mit Verletzung und im Extremfall Tod enden. Das sind alles andere als gleichwertige Aktionen!
 
Nächstes Mal vielleicht reflexartig links ausklinken und zutreten und auf Schock plädieren

Abgesehen davon, dass diese Aktion mit einem Sturz enden kann, wäre das gar keine schlechte Idee.
Der Fahrer des dadurch beschädigten KFZ wird wohl kaum erfolgreich auf Schadenersatz klagen können. Als Radfahrer würde man sich in so einer Situation immer auf die Aussage "KFZ-Lenker hat mich angefahren" zurückziehen können.

Wegen der damit aber immer verbundenen Eigengefährdung würde ich davon aber dringend abraten.
 
Jemandem, der vorsätzlich solche nötigenden Aktionen unternimmt, hätte ich bestimmt nicht die Hand gereicht

Na ja, nachdem wir etwas länger miteinander diskutiert hatten und ich denn Eindruck hatte das er seinen Fehler wirklich eingesehen hatte und er wusste das er wirklich Sch***e gebaut hatte, schien es mir nur normal seine Entschuldigung mit Handschlag entgegen zu nehmen.
Spricht doch auch nichts dagegen von jemandem eine aufrichtige Entschuldigung anzunehmen!
 
Vogel zeigen geht gar nicht, das ist Beleidigung. Flasche werfen geht theoretisch auch auf > 10 m, also eher nachteilig.
Jemandem, der vorsätzlich solche nötigenden Aktionen unternimmt, hätte ich bestimmt nicht die Hand gereicht.
Vogel zeigen und Trinkflasche werfen ist beleidigend und Unfug, aber Schneiden und Abdrängen ist Nötigung und kann extrem gefährlich sein und mit Verletzung und im Extremfall Tod enden. Das sind alles andere als gleichwertige Aktionen!

Nur dummerweise hat sich unsere Rechtspraxis anscheinend so entwickelt, dass bei irgendwelchen Gesten hart durchgegriffen wird, während bei Gefährdung oder Bedrohung kaum etwas zu machen ist, solange nicht mindestens ein Sachschaden dabei herausgekommen ist. Kurioserweise hat das Beleidigungsding ausschließlich im Straßenverkehr so eine bemerkenswerte juristische Eigendynamik entwickelt, oder?
 
Nur dummerweise hat sich unsere Rechtspraxis anscheinend so entwickelt, dass bei irgendwelchen Gesten hart durchgegriffen wird, während bei Gefährdung oder Bedrohung kaum etwas zu machen ist, solange nicht mindestens ein Sachschaden dabei herausgekommen ist. Kurioserweise hat das Beleidigungsding ausschließlich im Straßenverkehr so eine bemerkenswerte juristische Eigendynamik entwickelt, oder?

Nein.
Beleidigungen werden öfter vorkommen, weil es eben einfacher ist, eine beleidigende Geste zu machen als
jemanden umzufahren. Die einschlägigen Straftatbestände (z.B. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
§ 315 b StGB) sind mit relativ hohen Strafandrohungen versehen. Und ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen:
Wenn das beweisbar ist und zur Anzeige gelangt, verstehen Gerichte da überhaupt keinen Spaß.
Die Frage ist, ob man damit beim Täter etwas erreicht.
Ich bin mir übrigens auch nicht sicher, ob es sinnvoll ist, jede "beleidigende" Handlung anzuzeigen.
Polizei und Gerichte haben auch Wichtigeres zu tun.
Wenn mir der Finger gezeigt wird, atme ich auch schon mal tief durch und fahre einfach weiter.
 
Wenn es nur um die "öffentliche Wahrnehmung" ginge, dann hätten wir z.B. massenhafte Zuwanderung aus
anderen EU-Staaten, die hierherkommen, um Hartz IV zu kassieren. Ein Blick auf die wirklichen Zahlen zeigt,
daß das Quatsch ist. Genau so gibt es sicher ein Mißverhältnis bei Konfliktsituationen im Straßenverkehr und deren gerichtlicher Aufarbeitung:
Die eine Seite ist die öffentliche Berichterstattung bzw. die eigene Wahrnehmung;
die andere Seite ist die Realität... . Man muß da manchmal etwas vorsichtig sein.
 
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Frage: Wenn ich auf dem Radweg bin, über eine Strasse gerade aus will, die Radampel grün anzeigt und ein rechtsabiegender Autofahrer mich beim abbiegen übersieht und mich an/umfährt, trage ich da Mitschuld, weil er rechts geblinkt hat?
Das wollte mir auf jeden Fall einer letztens erzählen.
 
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