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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das wäre nicht so schlimm, wenn die wenigstens geordnet laufen könnten
Immerhin gibt es ein Gesetz: Fußgänger verhalten sich wie Gase, immer maximal ausbreiten und unkontrolliert umhertingeln. Im Gegensatz zum Fußgänger regt sich das Gas aber nicht auf, wenn es mal angemeckert wird.
Die Moral von der Geschicht’, wer neben Gehwegen fährt, braucht aufzuregen sich nicht.
Ich finde es fatal wenn andere radfahrer sich nicht min. stvzo gerecht ausstatten
Mit solchen Aussagen entlarven sich die Fahrradverbot-Gesinnungen stets selbst.
1: Diese Verordnung schreibt auch offensichtlich sinnlosen Kram vor, sie verhinderte lange Zeit ordentliche Beleuchtung.
2: Vorschriften sind nicht als Argument geeignet, wenn man Ursache und Wirkung behandeln will.
3: Innerstädtisch werden Radfahrer ohne Licht selten unsichtbar, Straßenbeleuchtung.
4: Radfahrer werden innerstädtisch oft, draußen immer, in Randbereiche verwiesen, wo sie erst recht außer Sicht sind.
5: Radfahrer ohne Licht berücksichtigen die schlechtere Sichtbarkeit.
6: Wenn die Unfallursache „Keine ausreichende Beleuchtung“ relevant wäre, hätte sie bei der Aufnahme und in den Statistiken eine eigene Rubrik.
Kleiner Tip: Wenn man schon allein den Radfahrer verpflichten will, sollte man das Auto außen vor lassen, denn dieses stellt, im Gegensatz zum Radfahrer, tatsächlich eine erhebliche Gefahr für andere dar, auch bei ordnungsgemäßer Nutzung.
Wenn du fair wärest, müßtest du im gleichen Atemzug nach einer Höchstgeschwindigkeit von 10km/h für Kfz verlangen. Doch wäre dann die Licht-Geschichte ja entlarvt als das was sie ist.
Stell dir vor ein auto würde ohne licht fahren...
Das brauche ich mir nicht vorzustellen. Nach eigener ausführlicher Zählung auf einer Landesstraße ist bei ungefähr 20% aller Autos und Lkw die Beleuchtung, Scheinwerfer und Rücklicht, defekt oder nicht eingeschaltet. Ein Bezieher der ADAC-Hauspostille bemerkte dazu, das die um 1/3 oder sowas festgestellt hätten. Nebenbei berücksichtigen diese >20% nicht ihre schlechtere Sichtbarkeit, Punkt 5.
Selbstverständlich muß man zum Draufhauen an Radfahrer stets erheblich höhere Ansprüche stellen als an Autofahrer.
Ich finde es nicht fatal, wenn Radfahrer ohne Licht fahren. Ich finde es fatal, wenn sie mir in den Weg torkeln und auch sonst in jeder Hinsicht unberechenbar sind und sich nicht benehmen wollen. Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein. Wenn dein Problem auf dem vorkommt, was man so „Radweg“ nennt, solltest du da das Problem suchen, etwa bei außerörtlichen 1,2 Meter Beidrichtung-240er-Buckelpisten. Ich weiß schon, warum ich Radwege meide.
Natürlich ist es so, daß nahezu alle Radfahrer ordentliches Licht hätten, wenn sie außerhalb ihrer Käfighaltung Fahrbahnen benutzen müßten — und sich dann auch zu benehmen wüßten.
 
Du fährst im Kreuzungsbereich mittig auf der Geradeausspur...
Dadurch hast du Abstand zu den Rechtsabbieger-Autos und die Geradeaus-Autos können sich nicht mehr neben dich quetschen...
Kein (normaler) Radfahrer fährt eine so lange Geradeausspur mittig. Ich habe derlei schon reichlich versucht. Auch wenn kein Platz für legales Überholen war, habe ich damit schon richtig viele Menschen zum Überkochen gebracht. Einmal hat mich (als dann frei war) ein Kombi überholt, angehalten, ausgestiegen sind vier riesige Kerle, die aussahen, als kämen sie direkt vom Handballturnier. Ab die Post.... man haben die geflucht.

Ja, es ist schwierig, v.a. mit unseren laxen Staatsgewalten (allesamt). Wären die effektiver, bräuchte es nahezu keinerlei Sonderwege. Zumindest nicht für die "gefühlte" Sicherheit.
 
Ernst gemeinte Erwiderung: ggf habe ich es in solchen Situationen einfacher als Frau. So unbeherrscht sind ja doch eher Männer und die lassen sich ggf etwas abkühlen, wenn wenigstens mein Hintern vor ihnen hergurkt...
 
Ich möchte mich kurz outen, dass ich schon lange nicht mehr die vollen 100 auf Landstraßen fahre (und schon gar nicht darüber), sondern eher 70 - 80. Und zwar wegen dem Klimawandel UND dem Schutz von Radfahrern (auch wenn keine sichtbar sind)
Dein Engagement in Ehren, aber als Radfahrer habe ich wenn ich das lese deutlich weniger Angst davor von einem 100 fahrenden Don Jusi totgefahren zu werden als von jemandem der sich um an einem 80 fahrenden Don Jusi vorbeizukommen zu einen nicht wirklich sicheren Überholvorgang hinreissen lässt. Also entweder ich auf der Gegenspur oder ich verdeckt vom überholten gerade so weit davor dass ich beim (mitunter hektischen, wegen Gegenverkehr) wiedereinschwenken ganz plötzlich um Weg bin.

Und falls jemand so schlecht gucken können sollte (ich gehe jetzt aber nicht davon aus dass dies bei dir der Fall ist?) dass er glaubt bei 100 gefährlich leicht Radfahrer zu übersehen dann sind auch 80 zu schnell, dann ist jedes Tempo zu hoch um dieser Person die Betriebsgefahr eines Kfz anzuvertrauen.
 
Ich finde es nicht fatal, wenn Radfahrer ohne Licht fahren. Ich finde es fatal, wenn sie mir in den Weg torkeln und auch sonst in jeder Hinsicht unberechenbar sind und sich nicht benehmen wollen. Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein. 

Du findest es nicht fatal wenn Fahrradfahrer im Dunkeln, bei Schneetreiben ohne Licht unterwegs sind?
Beleuchtung ändert nichts…? 🫣
Zudem meinst du, dass für mich eine Brille angebracht ist, weil ich diese Radfahrer als Radfahrer dann schlecht sehe?

Ich denke damit hast du offenbart, wohl des öfteren Pech beim denken zu haben.
An sich nicht schlimm, ich fände es nur fatal, wenn du irgendwas im öffentlichen Straßenverkehr lenken würdest…
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die Abstände angeht ... ehrlich gesagt fühle ich mich subjektiv auf einem Radfahrstreifen relativ wohl, auch wenn er keine 1,85m breit ist. Vorausgesetzt, ich muss rechts nicht mit sich öffnenden Autotüren rechnen. Und ich rede vom Stadtverkehr. Ich weiß, dass die StVO 1,5m Abstand vorschreibt, was ein Widerspruch ist. Aber auf einem Radfahrstreifen (und auch einem Schutzstreifen) kann ich mich einigermaßen drauf verlassen, dass ich den Platz wirklich für mich habe.
Geht mir auch so. Der Streifen sagt den Autofahrern: Der Radfahrer darf da fahren, achte auf ihn. Wenn kein Streifen da ist, denken Autofahrer oftmals, ihnen gehöre die Straße. Daraus resultierte Verärgerung entläd sich dann beim Überholen oder dicht Auffahren. Das passiert mir auf Fahrradstreifen viel seltener. Es ist also weniger eine rechtliche Frage, mehr die Visualisierung was Rechtens ist.
 
Ich beziehe mich jetzt auf das obige Beispiel von @dilettant

Wo siehst du den zusätzlichen Kreuzungspunkt?

Ist das nicht auch ohne roten Streifen so, wenn eine Spur geradeaus führt und eine rechts abgeht? Wenn du geradeaus radeln willst, fahren dir die Autos rechts und links um die Ohren. Ich wüsste jetzt aber keine Option, die das verhindern würde. Außer die beliebte Methode Hochbordradweg, der nach einer Verschwenkung die Rechtsabbiegerspur kreuzt zum Geradeausfahren. Ich dachte, wir seien uns einig, dass wir genau das nicht wollen.

Das sehe ich anders, siehe oben.

Wenn das eine einspurige Strasse ist, die dann im Kreuzungsbereich eine Rechtsabbiegerspur bekommt, dann fahre ich rechtzeitig zum selbstgewählten Zeitpunkt (je nach Verkehrslage) so, dass ich mir die jeweilige Spur "nehme", und zwar so, dass ein Autofahrer nicht auf die Idee kommen kann, mich auf der gleichen Spur noch zu überholen. In diesem Fall gibt es keine Kreuzung meiner Fahrspur mit der anderer Verkehrsteilnehmer.

Wenn die Straße bereits vor der Kreuzung mehrere Spuren hat, wähle ich rechtzeitig die passende Spur, in diesem Fall kommt es ggf. zu einer Kreuzung der Fahrspuren, allerdings (großes "allerdings") kann ich den Zeitpunkt wiederum völlig frei wählen und mich vergewissern, dass Platz ist und ich gesehen werde. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber dem "geleiteten" roten Fahrradweichen, wo mir der Zeitpunkt vorgegeben wird. Letzteres ist gefährlich.

Wenn man sich die Spur "nimmt", verhindert man, dass man links auf der gleichen Spur überholt wird. Wird man dann rechts auf der Abbiegespur eng überholt, hat man die ganze Breite der Geradeausspur, um ggf. seine eigenen Abstand zu erhöhen. In keinem Fall wird man dann zwischen die Autos geklemmt, die dann üblicherweise ohne ausreichenden Abstand überholen.

Es kommt vermutlich darauf an, was man als Vergleich wählt.
Ganz genau, wie ich geschrieben habe, habe ich das zu "keine Infrastruktur", also auf der Straße fahren, verglichen.
Du fährst im Kreuzungsbereich mittig auf der Geradeausspur...
Dadurch hast du Abstand zu den Rechtsabbieger-Autos und die Geradeaus-Autos können sich nicht mehr neben dich quetschen...
Genau so ;)
 
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Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein. 

Unsinnige Aussage. Ich sehe hier leider viele Radfahrer die bei Dunkelheit auf der Straße kein Licht fahren. Selbst ich, im Moment als stehender Fußgänger, habe da Schwierigkeiten den Radfahrer zu erkennen. Als bewegender Autofahrer noch viel Schwieriger. Beleuchtung in der Dunkelheit ist immer ein hilfreiches Identifizierungsmittel. Oder lebst Du etwa gänzlich ohne Licht in der Dunkelheit?
 
Immerhin gibt es ein Gesetz: Fußgänger verhalten sich wie Gase, immer maximal ausbreiten und unkontrolliert umhertingeln. Im Gegensatz zum Fußgänger regt sich das Gas aber nicht auf, wenn es mal angemeckert wird.
Die Moral von der Geschicht’, wer neben Gehwegen fährt, braucht aufzuregen sich nicht.

Mit solchen Aussagen entlarven sich die Fahrradverbot-Gesinnungen stets selbst.
1: Diese Verordnung schreibt auch offensichtlich sinnlosen Kram vor, sie verhinderte lange Zeit ordentliche Beleuchtung.
2: Vorschriften sind nicht als Argument geeignet, wenn man Ursache und Wirkung behandeln will.
3: Innerstädtisch werden Radfahrer ohne Licht selten unsichtbar, Straßenbeleuchtung.
4: Radfahrer werden innerstädtisch oft, draußen immer, in Randbereiche verwiesen, wo sie erst recht außer Sicht sind.
5: Radfahrer ohne Licht berücksichtigen die schlechtere Sichtbarkeit.
6: Wenn die Unfallursache „Keine ausreichende Beleuchtung“ relevant wäre, hätte sie bei der Aufnahme und in den Statistiken eine eigene Rubrik.
Kleiner Tip: Wenn man schon allein den Radfahrer verpflichten will, sollte man das Auto außen vor lassen, denn dieses stellt, im Gegensatz zum Radfahrer, tatsächlich eine erhebliche Gefahr für andere dar, auch bei ordnungsgemäßer Nutzung.
Wenn du fair wärest, müßtest du im gleichen Atemzug nach einer Höchstgeschwindigkeit von 10km/h für Kfz verlangen. Doch wäre dann die Licht-Geschichte ja entlarvt als das was sie ist.

Das brauche ich mir nicht vorzustellen. Nach eigener ausführlicher Zählung auf einer Landesstraße ist bei ungefähr 20% aller Autos und Lkw die Beleuchtung, Scheinwerfer und Rücklicht, defekt oder nicht eingeschaltet. Ein Bezieher der ADAC-Hauspostille bemerkte dazu, das die um 1/3 oder sowas festgestellt hätten. Nebenbei berücksichtigen diese >20% nicht ihre schlechtere Sichtbarkeit, Punkt 5.
Selbstverständlich muß man zum Draufhauen an Radfahrer stets erheblich höhere Ansprüche stellen als an Autofahrer.
Ich finde es nicht fatal, wenn Radfahrer ohne Licht fahren. Ich finde es fatal, wenn sie mir in den Weg torkeln und auch sonst in jeder Hinsicht unberechenbar sind und sich nicht benehmen wollen. Daran ändert Beleuchtung nichts. Wenn du jedoch behauptest, ordentlich fahrende aber unbeleuchtete Radfahrer nicht zu bemerken, dann könnte eine Brille angebracht sein. Wenn dein Problem auf dem vorkommt, was man so „Radweg“ nennt, solltest du da das Problem suchen, etwa bei außerörtlichen 1,2 Meter Beidrichtung-240er-Buckelpisten. Ich weiß schon, warum ich Radwege meide.
Natürlich ist es so, daß nahezu alle Radfahrer ordentliches Licht hätten, wenn sie außerhalb ihrer Käfighaltung Fahrbahnen benutzen müßten — und sich dann auch zu benehmen wüßten.
Sorry, aber das ist (bis auf teilweise Punkt 1 & 4) grober Unfug. Weiss gar nicht, wo man da anfangen soll. Lies Dich mal ein bisschen ins Thema ein, es gibt >30 Jahre Forschung dazu. Das Überschätzen der eigenen Sichtbarkeit bei Fahrradfahrern ist ein Roter Faden in der Unfallforschung.

Und auch ohne Forschung weiss man, zumindest wenn man selber Auto fährt, dass unbeleuchtete Radfahrer nachts nahezu unsichtbar sein können.
 
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Unsinnige Aussage. Ich sehe hier leider viele Radfahrer die bei Dunkelheit auf der Straße kein Licht fahren. Selbst ich, im Moment als stehender Fußgänger, habe da Schwierigkeiten den Radfahrer zu erkennen. Als bewegender Autofahrer noch viel Schwieriger. Beleuchtung in der Dunkelheit ist immer ein hilfreiches Identifizierungsmittel. Oder lebst Du etwa gänzlich ohne Licht in der Dunkelheit?
Das Auge muss den Radfahrer sehen können. Das klappt nur, wenn der Radfahrer überhaupt als solcher sichtbar ist, dunkle Kleidung ohne Licht erschwert es den Augen ungemein, weil sie soviele andere Dinge sehen müssen.

Hat das Auge den Radfahrer gesehen, muss das Gehirn den Vorgang ins Bewusstsein hieven: Achtung Gefahr, eine bewusste Entscheidung ist notwendig. Bleibt der Vorgang im Unterbewusstsein, weil das Gehirn den Radfahrer als unwichtig abtut, passiert gar nichts. Auch hierbei hilft, dass der Radfahrer als solches zu identifizieren ist, weil unser trainiertes Gehirn bspw. ein einzelnes Licht sofort mit einem Radfahrer in Verbindung setzt.

Erst danach folgt die bewusste Entscheidung, wie man als Autofahrer oder Fußgänger auf den Radfahrer reagiert.

Das menschliche Gehirn selektiert quasi von Morgens bis Abends, über was der Mensch überhaupt nachdenken muss. Würde das Gehirn alles ungefiltert ins Bewusstsein hieven, könnte man die Informationen gar nicht verarbeiten. Vll. bekommt ein Lebewesen evolutionär irgendwann ein größeres Gehirn, das dann aber auch mehr Energie verbraucht, also beim Überleben einen Nachteil bedeutet, wenn Nahrung begrenzt ist.
 
Genauso schlimm wie ohne Licht sind aber auch die Spezialisten, die ihr Licht total falsch eingestellt haben (Radfahrer UND Autos. Die bekommen von mir dann halt als "Belohnung" immer das volle Programm ab, Fernlicht und Nebelscheinwerfer.
 
Genauso schlimm wie ohne Licht sind aber auch die Spezialisten, die ihr Licht total falsch eingestellt haben (Radfahrer UND Autos. Die bekommen von mir dann halt als "Belohnung" immer das volle Programm ab, Fernlicht und Nebelscheinwerfer.
Wenn das zum Unfall führt, bekommst Du mindestens eine Mitschuld und die Haftpflicht dürfte nicht zahlen, weil das absichtliche Zurückblenden zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen dürfte (vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln). Verunfallt der andere schwer, wird die Staansanwaltschaft auch ein Verfahren einleiten wegen fahrlässiger/vorsätzlicher Körperverletzung und prüfen, ob der Unfall auf dem Zurückblenden beruht. Geblendet zu werden ist unschön, Zurückblenden nachvollziehbar, aber ebenso gefährlich wie dumm.
 
Ohne Licht?
Montag früh auf dem Weg zu Fuß zur Haltestelle. An der Einmündung in die Hauptstraße wollte ich gerade links rum, als ein Dunkelfahrer ungesehen auf dem Rad von links kam. Der hat mich wohl eher wahrgenommen, erschreckt und sich beinahe hingeworfen, so wie der weiter eierte :D . Schade, hätte er mich doch mit dem Lenker gestreift :rolleyes:, hätte er wenigstens Landen gelernt.
 
Geht mir auch so. Der Streifen sagt den Autofahrern: Der Radfahrer darf da fahren, achte auf ihn. Wenn kein Streifen da ist, denken Autofahrer oftmals, ihnen gehöre die Straße. Daraus resultierte Verärgerung entläd sich dann beim Überholen oder dicht Auffahren. Das passiert mir auf Fahrradstreifen viel seltener. Es ist also weniger eine rechtliche Frage, mehr die Visualisierung was Rechtens ist.
Die meisten real existierenden "Schutzstreifen" führen Radfahrer viel zu nah an den rechten Fahrbahnrand heran (parkende Autos, Fußgänger etc. "Dooring" ist in der Stadt ein Top 3 Unfallgrund).

Abgesehen vom erhöhten Unfallrisiko ist man auch rechtlich gut beraten, ausreichend (min. 80-100cm ab Lenkerkante laut diverser Gerichtsurteile) Abstand nach Rechts zu halten, sonst bekommt man eine Mitschuld im Unfallfall (Fußgänger, Dooring etc.). Nur mal so - es gibt Autos mit 120cm Türöffnungsbreite.

Wenn man aber StVO-gemäß und sicher mit ausreichend Abstand fährt, bedeutet das auf vielen Schuzstreifen, dass man mit dem Reifen Anschlag links fährt und teilweise sogar ausserhalb des Streifens. Das macht Autofahrer meist aggressiver als sicheres Fahren auf Straßen ohne Schutzstreifen, da die Infrastruktur suggeriert, dass sich die Radfahrer dort unerlaubt in "ihrer" Fahrspur befinden würden.

Die meisten Radfahrer fahren in solchen Situationen viel zu weit rechts (mittig Schutzstreifen), weil sie den Schutzstreifen als "ihrer Fahrspur" falsch interpretieren - das verursacht Unfälle. Gleichzeitig denken das die meisten Autofahrer auch, und fühlen sich zum engen Überholen eingeladen, da genau dieses Prinzip (fahren auf mehreren Spuren, ggf. auch eng) eine ganz normale Grundlage für den innerstädtischen KFZ-Verkehr ist. In der Stadt führt das regelmäßig dazu, dass Radfahrer auf einem (zu) engen Streifen zwischen fließendem Autoverkehr und parkenden Autos (oder Rechtsabbiegerspuren) eingeklemmt sind und viel zu eng überholt werden.

Das ist gefährlicher Murks und dient höchstens der "gefühlten Sicherheit"(warum auch immer). Dass das so ist, ist gut untersucht, u.A. von der TU Braunschweig:

Screenshot 2022-11-22 at 03.45.58.jpg

Screenshot 2022-11-22 at 03.46.14.jpg

Screenshot 2022-11-22 at 03.53.36.jpg

Screenshot 2022-11-22 at 03.54.11.jpg


https://www.adfc.de/fileadmin/user_...altung_Vortrag_A.K.Huemer_TU_Braunschweig.pdf
So sieht es in dem von @dilettant gezeigten Beispiel aus (Johannesstrasse Erfurt). Nun muss man sich nur einen (oder im unteren Bild zwei, links und rechts) Laster dazudenken, mit entsprechender Breite. Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass diese dort auf ein Überholen verzichten?
Screenshot 2022-11-22 at 04.14.20.jpg

Screenshot 2022-11-22 at 04.15.09.jpg


Antwort: unwahrscheinlich. In der Realität sieht es regelmäßig so aus:
EtpSMERXcAMd2t9.png


Wenn man dagegen auf den normalen Fahrspuren fährt, steht/fährt man hier vor den KFZ, direkt im Blickfeld und mit genug Platz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Engagement in Ehren, aber als Radfahrer habe ich wenn ich das lese deutlich weniger Angst davor von einem 100 fahrenden Don Jusi totgefahren zu werden als von jemandem der sich um an einem 80 fahrenden Don Jusi vorbeizukommen zu einen nicht wirklich sicheren Überholvorgang hinreissen lässt. Also entweder ich auf der Gegenspur oder ich verdeckt vom überholten gerade so weit davor dass ich beim (mitunter hektischen, wegen Gegenverkehr) wiedereinschwenken ganz plötzlich um Weg bin.
Sorry, aber 1. ist 100 kein Muss sondern 90, 80 ebenso zulässig (45 eher nicht - als Auto, aber als Mofa sehr wohl). 2. Fahren LKW (sollten sie zumindest) nur 60, was einen viel höheren Überholzwang erzeugt.

Aber so fair wie ich bin, fahre ich, wenn jemand hinter mir ist und es sichtlich "eilig" hat, eher etwas schneller (aber meist dennoch keine 100), doch wenn hinter mir niemand ist, dann durchaus auch mal nur 75. Umweltschutz sollte schon erlaubt sein. Deine Überholgefahren berühren mich ehrlich gesagt gar nicht. Der letzte kritische Überholer war der hier bereits genannte, der von hinten mehrere Autos, dann mich, dann die beiden vor mir fahrenden RR-Fahrer steil bergauf trotz durchgezogener Linie und trotz Kuppe davor überholte. Klar, da müssen auch bei den Vorausfahrenden die Sinnesorgane voll aktiviert sein, ob was kommt, ob es reicht, ob man vielleicht in Richtung Grün Platz machen muss.

Die allerkritischsten Überholer sind bei mir im Südwesten und auch in Bayern jedoch die, die mit viel höherer Geschwindigkeit überholen und dann mit 50+ davonballern. Habe ich am WE gleich 2x erlebt. Innerorts und dann raus auf die Landstraße. Die waren derart schnell weg, das ist echt unfassbar (und ich fuhr max. erlaubtes Tempo 50/70).
Und falls jemand so schlecht gucken können sollte (ich gehe jetzt aber nicht davon aus dass dies bei dir der Fall ist?) dass er glaubt bei 100 gefährlich leicht Radfahrer zu übersehen dann sind auch 80 zu schnell, dann ist jedes Tempo zu hoch um dieser Person die Betriebsgefahr eines Kfz anzuvertrauen.
Ich denke, auch Du hast es schon mal erlebt, als Radfahrer gerade so noch ganz knapp bei auftauchendem Gegenverkehr überholt zu werden. Meiner (Land-/Bundesstraßen-)Erfahrung nach steigt dieses Risiko mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Ist 100, möchte man viel weniger bremsen "wegen so einem Radfahrer", der da mit 10 - 50 vor ihm fährt, als wenn man nur 70 fährt. Da geht man mglw. nur kurz vom Gas oder gibt (da man ja noch Puffer nach oben hat) extra Stoff. Nicht aber wenn man am Limit ist. Da haben sich schon viele verschätzt und mir mehrmals fast nen Herzkasper erzeugt. 2x war ich auch im Acker, weil der (sich verschätzende) LKW-Fahrer "die Tür zumachte". Keine Chance.

Auch hier wieder: Jede Menge Zündstoff pro besserer Überwachung, schärferer Sanktionen, effizienterer Strafverfolgung und breiten Seitenstreifen nebst breiter Kernfahrbahn.
 
Deshalb:

Außerhalb geschlossener Ortschaften richtet sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren. Ab einem Gewicht über 7,5 Tonnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.
 
Hallo liebe Forumnisti,

ich bräuchte mal Euren (rechtlichen) Sachverstand, ggf. hattet Ihr schon die selbe Situation:

Folgender Sachverhalt:
Autofahrer nimmt mir beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt – ich fahre auf dem Radweg -
stürze aber bei dem Versuch den Aufprall auf das Auto zu vermeiden.

Die Polizei gerufen, die den Unfall bzw. Schaden am Rad aufnimmt.
Unfallverursacher hat keine Schäden, da es nicht zum Kontakt mit dem Auto gekommen ist.

Den Kostenvoranschlag zur Rad-Reparatur habe ich nun an den Unfallverursacher per WhatsApp geschickt,
mit der Bitte es seiner Versicherung zu melden, und mir eine Rückmeldung zu geben.

Es erfolgt aber keine Rückmeldung, bei Anrufen erfolgt kein Rückruf,
der Unfallverursacher „stellt sich tot“.

Ich habe keine Lust, den Autofahrer "einfach" davon kommen zu lassen, nur weil er sich nicht meldet.

Was kann ich jetzt tun ?
Wie komme ich an meine Kostenerstattung ?

Für Eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus
Bikemichl
 
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