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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Doch, bei der Einfahrt gibt es ein Stoppschild, damit alle Autos anhalten und der Mann abkassieren kann. Wie gesagt, ich fahre als Radfahrer immer vorsichtig dran vorbei und sah da nie ein Problem drin. Auf der Rückseite des Stoppschilds, also für die Ausfahrt steht "langsam fahren", wobei auch keine echte Definition da ist, was "langsam" heißt.
Ich würde das mit dem dem Schild aber auch so interpretieren, dass das für die Auto- und Motorradfahrer gedacht ist. Regeln und deren Sinn halt. :)
 
Wenn man sich aber schon von selbst auf den Gehweg "verpisst" dann zeigt man ihnen noch das Gegenteil.
Ja, aber das wollte ich damit auch nicht sagen.

Mir ging es nur darum, dass ich mir wünschen würde, dass die Feststellung
Die Straße ist auch für Radfahrer da.
auch mal im Hirn der Autofahrer ankommen würde und dass es dann eine ganze Menge weniger gefährliche Konflikte gäbe.
 
auch mal im Hirn der Autofahrer ankommen würde und dass es dann eine ganze Menge weniger gefährliche Konflikte gäbe.
Mein Gefühl ist das es sich eher verschlechtert, es gibt in den Städten immer bessere Fahrradwegekonzepte, aber die Leute werden irgendwie aggressiver. Ob an der Kasse, beim Einkauf und gerade auf der Strasse, da ist ständig einer/eine auf Krawall und gerade die Spoiler-Hirnis sind angepisst wenn den Radfahrern immer mehr Platz eingeräumt wird.
Was sich gefühlt auch geändert hat ist das Verhalten bestimmter Gruppen (ist jetzt kein Geschlechterkampf oder Antigendern etc. Gedöns), ich habe es früher so wahrgenommen das die Damen eher zurückhaltende Autofahrerinnen sind, heute scheint sich das komplett geändert zu haben, die (auch schon junge) Damenwelt will auch fette Karren, drängelt und flucht im Verkehr genau so wie Manni Manta.
 
Doch, bei der Einfahrt gibt es ein Stoppschild, damit alle Autos anhalten und der Mann abkassieren kann. Wie gesagt, ich fahre als Radfahrer immer vorsichtig dran vorbei und sah da nie ein Problem drin. Auf der Rückseite des Stoppschilds, also für die Ausfahrt steht "langsam fahren", wobei auch keine echte Definition da ist, was "langsam" heißt.
Ein Stoppschild gem. STVO gebietet anzuhalten, Einsicht zu nehmen und ggf. Vorfahrt zu gewähren. Nach dem Gucken, darf man weiter, wenn es frei ist. Weiß doch wohl jeder.

Wenn der P-Platz Privatgelände ist und es nicht um Vorfahrt gewähren geht, sollte das Schild dort m.E. nicht stehen. Auf Privatgrund hat der Eigentümer bzw. sein Wächter aber sicherlich Hausrecht. Der Wächter wacht über sein Revier. Ein Wachhund bellt auch schnell mal. Dann könnte man sagen: Jaja, Herr Wachtmeister, ich fahre langsam und stoppte auch, nur wegen der Pedale habe ich im Stand etwas gewackelt. :D
 
Es kommt praktisch ja meistens darauf an, wie die Umstände und Gefährdungen sind. Und wenn es um Leben und Tod geht, wähle ich den Gehweg und diskutiere ggf. mit der Polizei und riskiere Bußgeld.

Hier in dem Beitrag ging es ja um Radfahrergefährdung auf der steilen Straße.
bei solchen Situationen fahre ich wenn möglich auf dem Gehweg (ich schaffe Berghoch eh nur so 8-12km/h je nach Steigung). Ich mache auch gern mal einem LKW hinter mir kurz in einer Einbuchtung Platz oder ähnlich. Der bedankt sich dann und ist den nächsten 10 Radlern auch rücksichtsvoll gegenüber. Wenn es sich natürlich gar nicht vermeiden lässt, kann man nix machen.


In dem Video hier ist bei Minute 11:20 ein Rennradfahrer dran. 😮


Der hatte auch keine Reflektoren usw. So was muss man nicht machen, oder: Dumm gelaufen.
Und was sieht man noch? Allen Platz dem Autoverkehr. :mad: Die Radfahrer bekamen die Gefahrenstelle geschenkt und müssen zahlen.
 
Es kommt praktisch ja meistens darauf an, wie die Umstände und Gefährdungen sind. Und wenn es um Leben und Tod geht, wähle ich den Gehweg und diskutiere ggf. mit der Polizei und riskiere Bußgeld.

Hier in dem Beitrag ging es ja um Radfahrergefährdung auf der steilen Straße.



In dem Video hier ist bei Minute 11:20 ein Rennradfahrer dran. 😮


Der hatte auch keine Reflektoren usw. So was muss man nicht machen, oder: Dumm gelaufen.
Und was sieht man noch? Allen Platz dem Autoverkehr. :mad: Die Radfahrer bekamen die Gefahrenstelle geschenkt und müssen zahlen.

Amüsant ist auch Minute 05:28 min, wo der Polizei Radfahrer selbst das hautnah erfährt, was viele andere ggüber Auto- und hier Busfahrern erfahren. Abgedrängt zu werden. Die Reaktion vom Busfahrer ist vermutlich auch sinnbildlich.
 
... und bei Minute 7:59 fährt ein Radler offenbar bei über die Kreuzung vor dem Bus. Er guckt sich mehr um als nach vorn.
 
Bei diesem Video brauch mal Eure Hilfe:
Minute 24:30, Radfahrer (blaues Rad) fährt über Rot. Ersichtlich.
Im weiteren Verlauf des Videos sieht man wie der Radfahrer wieder über eine Kreuzung und über Rot fährt. Die Sprecherin kommentiert allerdings "hier darf der Mann fahren, die Fahrrad Ampel zeigt grün".

Welche "Fahrradampel" meinen die denn da? Doch nicht die Fußgänger Ampel die vom Radstreifen völlig getrennt ist? Der fährt doch da wieder über Rot?!
 
Rechts im Bild:

761994FE-1DC0-46DE-B6E0-6D242B705C9C.jpeg
 

ja, übel diese Mini-Ampelanlagen. Leider bin ich bei so einer schon mal bei Rot drüber gefahren und zwar als die neu angebracht worden war. Vorher war klar, dass man sich an den großen Ampeln für die "Auto-"Fahrbahn orientierte und dazu natürlich noch, dass nicht gerade einer abbiegen wollte. Das Üble und Irritierende ist an dem Bild auch gut zu erkennen. Diese kleine Fahrradampel ist Abseits vom Radweg und zeigt in eine Richtung als wenn es um die Einfahrt in die Querstraße ginge. Dazu ist bei diesen extra Ampeln nie klar ob der Hauptverkehr auf der Straße nicht doch noch abbiegen kann, d.h. man muss zur eigenen Sicherheit doch über die Schulter nach hinten schauen -- dazu die Unebenheiten der Überquerung nicht übersehen etc. sonst ist ein Sturz vorprogrammiert.
Es ist übrigens deutlich zu sehen, dass diese Mini-Ampel einfach an einen vorhanden Pfahl nachträglich angebracht wurde -- was mich fatal an solch nutzungspflichtige Radwege erinnert bei denen nicht klar ist was wohl zuerst da war: der Radweg oder der Mast/Pfahl auf diesem Weg.
Mein Urteil steht damit schon lange fest: es sind typische Maßnahmen mit denen sich die eigentlich Verantwortlichen aus der Verantwortung stehlen wollen. Und dabei versuche ich noch nicht mal an das sonst Naheliegende zu denken und das ist, wenn es um Geld geht.
Es gibt jede Menge ähnlicher Maßnahmen -- man muss nur die Augen aufmachen. Noch etwas Farbe übrig, dann mal einen Streifen am Straßenrand markieren, aber ohne auch nur das Geschwindigkeitslimit zu verringern, als wenn die Straße automatisch breiter werden würde. Dazu animiert man die Autofahrer ungebremst dicht zu überholen (d.h. ich unterstelle da sogar Vorsatz), denn sie halten sich ja dabei an den weißen Strich -- ganz so als wenn die einschlägigen Verwaltungsgerichtsurteile dazu, dass auch bei "regulären" Radstreifen der notwendige Seitenabstand eingehalten werden muss, unbekannt wären.
 
Dazu ist bei diesen extra Ampeln nie klar ob der Hauptverkehr auf der Straße nicht doch noch abbiegen kann, d.h. man muss zur eigenen Sicherheit doch über die Schulter nach hinten schauen -- dazu die Unebenheiten der Überquerung nicht übersehen etc. sonst ist ein Sturz vorprogrammiert.
Meine Rede. Für mich gilt ganz klar: wenn ich über eine Verkehrsanlage geschickt werde die mich beim geradeausfahren rechts von Rechtsabbiegern führt gilt für mich die Ampelfarbe die sie hatte als ich 30m vor der Ampel war. Danach gilt meine Aufmerksamkeit ausschließlich den Todesrisiken links hinter mir. Da kann die Ampel das Singen und Tanzen anfangen, es interessiert mich nicht. Es darf mich nicht interessierten, alles andere wäre geradezu selbstmörderisch.
 
Meine Rede. Für mich gilt ganz klar: wenn ich über eine Verkehrsanlage geschickt werde die mich beim geradeausfahren rechts von Rechtsabbiegern führt gilt für mich die Ampelfarbe die sie hatte als ich 30m vor der Ampel war. Danach gilt meine Aufmerksamkeit ausschließlich den Todesrisiken links hinter mir. Da kann die Ampel das Singen und Tanzen anfangen, es interessiert mich nicht. Es darf mich nicht interessierten, alles andere wäre geradezu selbstmörderisch.
Ja, aufpassen muss man immer.
Die Fahrradampel hat doch wohl den Zweck, die rechtsabbiegenden KFZ aus der selben Fahrtrichtung warten zu lassen, denn die haben Rot wenn Radler Grün haben. So sollte das jedenfalls sein.
 
Ja, aufpassen muss man immer.
Die Fahrradampel hat doch wohl den Zweck, die rechtsabbiegenden KFZ aus der selben Fahrtrichtung warten zu lassen, denn die haben Rot wenn Radler Grün haben. So sollte das jedenfalls sein.
Wenn ich mir das Foto genauer anschaue: diese kleine Fahrradampel dürfte wohl primär deshalb existieren weil man für radelnde Linksabbieger von links eine indirekt-Spur angelegt hat (wehe ein Radfahrer kommt auf die Idee weniger als mindestens eine vollständige Rotphase abzuwarten!) und die Hauptampel aus dieser Position vmtl überhaupt nicht einsehbar wäre. Man beachte die ungewöhnlich positionierte Haltelinie.
 
aber ohne auch nur das Geschwindigkeitslimit zu verringern,
Zu diesem Thema auch eine interessante Beobachtung: auf Überlandstrecken wird für ausnahmslos jede Abzweigung von 100 auf 70 reduziert damit die Autos nicht so feste ineinanderkrachen wenn mal wieder einer nicht guckt wo er hinfährt.

Nur wenn der Zweirichtungsradweg mal wieder die Seite wechselt (gefühlt alle 500m...), dann ist natürlich 100 langsam genug. Was wetten dass es nicht annähernd so viele erzwungene Seitenwechsel gäbe wenn dort auch Autofahrer ein bisschen im vorankommen gehindert würden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei diesem Video brauch mal Eure Hilfe:
Minute 24:30, Radfahrer (blaues Rad) fährt über Rot. Ersichtlich.
Im weiteren Verlauf des Videos sieht man wie der Radfahrer....

Die Ampel, an der der Radfahrer mit dem blauen Rennrad nicht hielt, steht offenbar für eine Radweg-Querung der Nibelungenallee zwischen Fachhochschule Frankfurt und Nibelungenplatz, s. roter Pfeil. Radfahrer in dem Film kommen von links oben der Karte. Die Polizei lauerte in der Nordendstraße am Restaurant Schandis, s. Pol.

Nibelungenplatz.jpg


Als Radfahrer könnte man denken, Ampel gilt nicht für den Radweg. Rechtlich ist das wohl aber doch so. Diese Ampel soll sicherlich hauptstraßenquerende Radler schützen. Eine Kollision mit durchfahrenden anderen Radfahrern ist ja auch nicht schön.

Die kleine Fahrradampel steht dann 300 m weiter an der Riesenkreuzung B8/B3 mit der Friedberger Landstraße.
Nibelungenplatz-Sat.jpg
 
Nur wenn der Zweirichtungsradweg mal wieder die Seite wechselt (gefühlt alle 500m...), dann ist natürlich 100 langsam genug.

Sehe ich nicht so. Aus der Verwaltungsvorschrift (Hervorhebung von mir):

II.Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
331. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
342. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
353. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
364. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
375. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a)die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
b)nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c)dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
Und:
Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit
1I. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.
II.Außerhalb geschlossener Ortschaften können Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Maßgabe der Nummer I erforderlich sein,
21. wo Fahrzeugführer insbesondere in Kurven, auf Gefällstrecken und an Stellen mit besonders unebener Fahrbahn (vgl. aber Nummer I zu § 40; Randnummer 1), ihre Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen anpassen; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll dann auf diejenige Geschwindigkeit festgelegt werden, die vorher von 85 % der Fahrzeugführer von sich aus ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen, ohne überwachende Polizeibeamte und ohne Behinderung durch andere Fahrzeuge eingehalten wurde,
32. wo insbesondere auf Steigungs- und Gefällstrecken eine Verminderung der Geschwindigkeitsunterschiede geboten ist; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll dann auf diejenige Geschwindigkeit festgelegt werden, die vorher von 85 % der Fahrzeugführer von sich aus ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen, ohne überwachende Polizeibeamte und ohne Behinderung durch andere Fahrzeuge eingehalten wurde,
43. wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/h nicht übersteigen.
 
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