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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Lt dem Schreiben hat die Polizei eher für den Autofahrer Stellung bezogen,
Nö. Wenn ein Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde ist die StA der Ansicht dass an dem Vorwurf gegen den Autofahrer was dran ist, und dass das keine absolute Bagatelle ist. Eine Geldauflage deutet auf das Mitwirken eines Anwalts hin, und darauf dass die StA nicht bereit war das Verfahren ohne Folgen für den Fahrer einzustellen. Normal entscheidet die StA anhand der Aktenlage (Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen) ob das Verfahren eingestellt wird (wegen Mangel aus Beweisen, Unschuld oder mangelndem öffentlichen Interesse, bei Jugendlichen oft auch wenn der Täter schon durch das Verfahren hinreichend belehrt wurde) oder ob ein Strafbefehl (bei geringfügigen Straftaten mit moderaten Geldstrafen) beantragt wird bzw. eine Anklage erhoben wird.

Wenn die Beweislage für den Beschuldigten nicht günstig aus sieht und es sich um eine relative Bagatelle handelt versucht ein Anwalt nett mit dem Staatsanwalt zu kommunizieren und ihn zu einer Einstellung gegen Geldauflage zu bewegen, sei es weil ein Schuldspruch vor Gericht nicht sicher ist oder sei es weil er dem Staatsanwalt vorheuchelt dass es dem Beschuldigten Leid tut und es gewiss das erste und letzte Mal ist oder die Konsequenzen einer formellen Bestrafung zu hart wären. Hinzu kommt natürlich dass ein Anwalt das Verfahren zumindest in den Gerichtssaal ziehen kann, was einiges an Arbeit für den StA bedeutet. Alternativ kann es sein dass sich ein Richter am Anfang eines Strafprozesses einschaltet und versucht zwischen StA und Anwalt/Beschuldigten zu vermitteln.

Um einzuschätzen was die 600 Euro bedeuten müsste man wissen wieviel der Beschuldigte verdient. In der Regel orientiert sich die Geldauflage an der Höhe einer Geldstrafe, welche in Tagessätzen bemessen wird. Bei einem Gutverdiener mit 3.000 Netto sind das mickrige 5 Tagessätze, bei Geringverdienern eher 20-30 Tagessätze (manchmal werden Mindestausgaben für Nahrung und Unterkunft heaus gerechnet) oder beim ALG II Bezieher 120 Tagessätze (was wohl nicht mehr im Rahmen einer normalen Einstellung gegen Auflage wäre).

Rein spekulativ stelle ich mir das so vor: Der Staatsanwalt sieht die Schuld als erwiesen an, hält es aber für eine relative Bagatelle, irgendwas um die 20-40 Tagessätze. Der Beschuldigte verdient nicht viel, hat aber eine Rechtschutz (oder Student mit Eltern) und schaltet einen Anwalt ein. Der sieht dass das für seinen Mandanten nicht gut aus sieht und schlägt dem Staatsanwalt eine Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von 15-20 Tagessätzen vor. Sein Mandant war vorher nicht in Erscheinung getreten, ihm tut das tierisch leid, und ggf. studiert der Arme noch Jura und eine Strafe wäre seiner Karriere hinderlich. Der Staatsanwalt hat keine Lust für eine Bagatelle von 30 Tagessätzen eine Gerichtsverhandlung von mindestens einer Stunde und Streithähnen als Zeugen zzgl. Vorbereitung in Kauf zu nehmen, ggf. zzgl. zweitem Termin wegen Gutachter -- und stimmt zu.
 
Unmittelbar vor der Frau fuhr ein älterer Mann im den Kreisverkehr welcher mich schon auch nicht gesehen hatte, allerdings war der noch zu weit weg um mir gefährlich zu werden. Aber auch hier - kein Umschauen, gar nichts.
Die Herrschaften kenne ich. Neulich seelenruhig aus der Einfahrt kommend im Schneckentempo mir die Vorfahrt genommen, dann mit 25 durch die Ortschaft schleichen und über Land auf Schleichwegen (=meine Rennradstrecke) weiter mit Tempo 40. Entweder um 11:00 schon einen Frühschoppen intus oder viel zu senil zum Autofahren.
 
Ich hol das nochmal kurz hoch.
Es ist mittlerweile folgendes passiert:

Ich bekam einen Brief der Staatsanwaltschaft, gegen den "Unfall"Gegner (Habe gelernt, dass dies ja garkein Unfall war) wurde (leider nur) wegen Nötigung ermittelt, was gegen eine Zahlung von 600€ in die Staatskasse eingestellt wurde.
Ich hab nun vom gegnerischen Antwalt ein Schreiben mit einer Zahlungsforderung plus Kostenvoranschlag für Reparatur +Anwaltskosten von ca 700€ bekommen. Interessant zu sehen, dass eine Reparatur eines Blechstückes 600€ kostet, mehr als die ganze Karre wert ist. Schönes Geschäftsmodell.

Mein Vorgehen wäre nun meiner Haftpflichtvericherung den Schaden zu melden und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mit anzugeben, damit diese Akteneinsicht bekommt?
Würde ja schon sehr gerne wissen, ob meine Handlung als Affekt-Abwehrhandlung in Reaktion auf sein mich anfahren gewertet wird, dann wäre ja die vermeintliche Sachbeschädigung hinfällig.

Lohnt es sich, die ADFC Rechtsschutzversicherung (https://login.adfc.de/versicherung/rechtsschutzversicherung) in Anspruch zu nehmen?
SB ist hier 300€ also ca 40% des Streitwertes.

Leider (bzw zum Glück) kenne ich mich mit juristischen Sachen Null aus...

Wenn Du ne Privathaftpflicht und/oder ne Rechtsschutz hast, solltest Du das schleunigst melden, so Du eine hast. Im übrigen, Schadensfälle müssen "normalerweise" unverzüglich, meist innerhalb 7 Tage, gemeldet werden, das Ereignis war im April… Wenn Du Hpfl und Rechtsschutz hast, dann beiden melden (und jeweils der anderen Vers, mitteilen, dass Du den Schaden auch Deiner Hpfl <->Rechtsschutz gemeldet hast). Deine Versicherungen prüfen dann Zuständigkeit und ggf. Nicht-/Übernahme des Falls.

Ob Beule, Ereignis zusammenpassen, Vorsatz oder sonstwas, prüfen Versicherungen und ggf. deren Gutachter, nicht Anwälte oder Laien hier.
 
Ob Beule, Ereignis zusammenpassen, Vorsatz oder sonstwas, prüfen Versicherungen und ggf. deren Gutachter, nicht Anwälte oder Laien hier.
Wiederum nein. Im Zweifelsfall entscheidet das ein Gericht. Die Versicherung prüft ob sie freiwillig leistet, ggf. mit Hilfe eines Gutachters. Die Versicherung ist aber nur eine Partei und verfolgt eigene Interessen, abhängig vom Verhalten der anderen Beteiligten. Sich in einem derart komplexen Fall auf die Meinung der Versicherung verlassen halte ich für ziemlich fahrlässig. Die Versicherung wird die Angelegenheit immer aus ihrer Sicht sehen, nämlich der Sicht dass man nur zahlt wofür man ganz offensichtlich zahlen muss. Ein Anwalt hingegen vertritt die Interessen seines Mandanten, gegenüber dem Mandanten wird er eine neutrale Einschätzung leisten und nach außen wird er die Interessen des Mandanten vertreten.

Du hast Recht dass weder wir Laien hier noch der @Tsunami-Basti sicher beurteilen können was die Aussichten sind. Daher sei ihm angereaten einen Anwalt zu konsultieren, der ihn diesbezüglich beraten kann. Sobald ein Anwalt involviert ist wissen Versicherung bzw. Unfallgegner dass man ihn nicht über den Tisch ziehen kann und werden ganz anders agieren.
 
Die Herrschaften kenne ich. Neulich seelenruhig aus der Einfahrt kommend im Schneckentempo mir die Vorfahrt genommen, dann mit 25 durch die Ortschaft schleichen und über Land auf Schleichwegen (=meine Rennradstrecke) weiter mit Tempo 40. Entweder um 11:00 schon einen Frühschoppen intus oder viel zu senil zum Autofahren.
Das Eine muss das Andere nicht ausschließen ...
 

Einzig gut, dass die E-Biker/Pedeleccer uns den Rang ablaufen, was die größten Hassobjekte im Straßenverkehr angeht. Früher ging es im Bekannten-/Kollegenkreis immer gern gegen die Rennradfahrer ("..immer auf der Straße.."), mittlerweile liegt das Hauptaugenmerk auf den E-Bikern ("..immer zu schnell (für ihr Alter), auch auf dem Radweg.."). Das kann uns aber nur recht sein, denn die E-Biker sind wesentlich zahlreicher, haben die bessere Lobby (der SUV-Fahrer hat selbst eins); sie sind halt nicht einfach ein Hindernis, das man im schlimmsten Fall einfach verbieten kann, sondern man muss Lösungen finden, die keine Wählerstimmen kosten.
 
Es ist aber vor allen Dingen notwendig, Verkehrsführung und Regeln dem gestiegenen Radverkehr anzupassen. Es gibt viele unnötige Benachteiligungen für Radfahrer im Straßenverkehr, die falsches Verhalten provozieren.

Geisterfahrer sind aber ganz klar ein Problem, mit dem ich hier Berlin permanent als Hundeführer, Fußgänger und Radfahrer (Auto fahre ich nie) konfrontiert bin.
 
Fahrrady-Rowdy in der Überschrift zeugt ja schon von einer gewissen Grundeinstellung. In den augen mancher ist jeder Radfahrer der nicht mit 20 und Warnweste durch die Gegend schleicht ein Rowdy.

Aktuelle Situationen:
- Heute auf dem Radweg rechts kommend biegt ein Daimler so rechts ab, dass ich nur durch aktives Mitdenken einen Unfall vermeiden konnte. Der Scherz ist: Ich hatte sogar noch das gelbe Warnsymbol des Autos im rechten Außenspiegel leuchten sehen. Weder geblinkt noch in den Spiegel geschaut. Oder absichtlich geschnitten.

- Gestern war mir aufgefallen dass die Amazon-Lieferwagen die illegal auf dem Radweg parken dankenswerter Weise eine Aufkleber tragen der mich vor dem toten Winkel des Lieferwagens warnt und auffordert doch besondere Achtung beim Umfahren des illegal abgestellten Fahrzeugs walten zu lassen.

- Gestern in einer 30er Zone zum Überholen eines dahin schleichenden SMART angesetzt, als dieser ohne zu blinken und offenkundig ohne in den Rückspiegel zu schauen links in eine nicht existierende Parklücke einbog. Der Fahrer meinte noch er sei auf dem Weg zur Krebsnachbehandlung. Ist ja tragisch/schön für ihn, interessiert mich aber nicht und stellt auch keinen rechtfertigenden Notstand dar, andere Verkehrsteilnehmer umzubringen.
 
Soweit es Berlin betrifft, kann ich nur sagen, dass es meinem Empfinden nach ungefährlicher ist, auf der Straße zu fahren als auf dem Radweg. Es ist außerdem erlaubt, auch wenn Radwege vorhanden sind. Entscheidend ist, dass man auf der Straße eher gesehen wird, weil man nicht durch parkende Autos und Bäume verdeckt wird.
 
Entscheidend ist, dass man auf der Straße eher gesehen wird, weil man nicht durch parkende Autos und Bäume verdeckt wird.
Und keine Problem mit Rechtsabbiegern, keine Probleme mit Fußgängern, sichere Überholmöglichkeit unter Radfahrern, Schnee geräumt.

Der Scherz ist, dass in den 90ern und frühen 2000ern die Philosophie umging, lieber Radspuren auf Straßen zu schaffen und einen gemeinsamen Verkehr zu schaffen. In den letzten Jahren hat hingegen der Unfug angefangen, Radfahrer wieder baulich vom Autoverkehr zu trennen, mitunter mit für Radfahrer gefährlichen Lösungen.
 
Heute auf dem Radweg rechts kommend biegt ein Daimler so rechts ab, dass ich nur durch aktives Mitdenken einen Unfall vermeiden konnte. Der Scherz ist: Ich hatte sogar noch das gelbe Warnsymbol des Autos im rechten Außenspiegel leuchten sehen.
Bei Daimler leuchtet es rot, gelb ist BMW. Du musst dich schon entscheiden. ;)
 
Und keine Problem mit Rechtsabbiegern, keine Probleme mit Fußgängern, sichere Überholmöglichkeit unter Radfahrern, Schnee geräumt.

Der Scherz ist, dass in den 90ern und frühen 2000ern die Philosophie umging, lieber Radspuren auf Straßen zu schaffen und einen gemeinsamen Verkehr zu schaffen. In den letzten Jahren hat hingegen der Unfug angefangen, Radfahrer wieder baulich vom Autoverkehr zu trennen, mitunter mit für Radfahrer gefährlichen Lösungen.
Ich persönlich fühle mich auch deutlich sicherer auf der Straße, aber es gibt auch viele Menschen, die da Panik bekommen...
 
Ich persönlich fühle mich auch deutlich sicherer auf der Straße, aber es gibt auch viele Menschen, die da Panik bekommen...
Was dazu führt dass sie stärker gefährdet werden:

Auf der Landstraße fahre ich in der Regel auf ca. 1/4 bis 1/3 der rechten Spur, vor uneinsehbaren Kurven weiter links. Wenn gehupt wird ist mir das egal. Die Mehrheit der Autos überholt mich mit vernünftigen Abstand und wenn nicht habe ich Luft nach Rechts. Bergauf lasse ich auch mal Autos gezielt vorbei wenn sie sonst nicht überholen können, signalisier ob hinter einer Kurve frei ist, und bei LKW oder Postbussen halte ich auch mal für 3 Sekunden an der Leitplanke. Ist ja Ehrensache.

Eine sehr verängstigte Freundin von mir fährt immer ganz rechts. Natürlich knallen dann die Autos ohne Blinker setzen und auch bei Gegenverkehr an ihr vorbei.
 
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