Nö. Wenn ein Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde ist die StA der Ansicht dass an dem Vorwurf gegen den Autofahrer was dran ist, und dass das keine absolute Bagatelle ist. Eine Geldauflage deutet auf das Mitwirken eines Anwalts hin, und darauf dass die StA nicht bereit war das Verfahren ohne Folgen für den Fahrer einzustellen. Normal entscheidet die StA anhand der Aktenlage (Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen) ob das Verfahren eingestellt wird (wegen Mangel aus Beweisen, Unschuld oder mangelndem öffentlichen Interesse, bei Jugendlichen oft auch wenn der Täter schon durch das Verfahren hinreichend belehrt wurde) oder ob ein Strafbefehl (bei geringfügigen Straftaten mit moderaten Geldstrafen) beantragt wird bzw. eine Anklage erhoben wird.Lt dem Schreiben hat die Polizei eher für den Autofahrer Stellung bezogen,
Wenn die Beweislage für den Beschuldigten nicht günstig aus sieht und es sich um eine relative Bagatelle handelt versucht ein Anwalt nett mit dem Staatsanwalt zu kommunizieren und ihn zu einer Einstellung gegen Geldauflage zu bewegen, sei es weil ein Schuldspruch vor Gericht nicht sicher ist oder sei es weil er dem Staatsanwalt vorheuchelt dass es dem Beschuldigten Leid tut und es gewiss das erste und letzte Mal ist oder die Konsequenzen einer formellen Bestrafung zu hart wären. Hinzu kommt natürlich dass ein Anwalt das Verfahren zumindest in den Gerichtssaal ziehen kann, was einiges an Arbeit für den StA bedeutet. Alternativ kann es sein dass sich ein Richter am Anfang eines Strafprozesses einschaltet und versucht zwischen StA und Anwalt/Beschuldigten zu vermitteln.
Um einzuschätzen was die 600 Euro bedeuten müsste man wissen wieviel der Beschuldigte verdient. In der Regel orientiert sich die Geldauflage an der Höhe einer Geldstrafe, welche in Tagessätzen bemessen wird. Bei einem Gutverdiener mit 3.000 Netto sind das mickrige 5 Tagessätze, bei Geringverdienern eher 20-30 Tagessätze (manchmal werden Mindestausgaben für Nahrung und Unterkunft heaus gerechnet) oder beim ALG II Bezieher 120 Tagessätze (was wohl nicht mehr im Rahmen einer normalen Einstellung gegen Auflage wäre).
Rein spekulativ stelle ich mir das so vor: Der Staatsanwalt sieht die Schuld als erwiesen an, hält es aber für eine relative Bagatelle, irgendwas um die 20-40 Tagessätze. Der Beschuldigte verdient nicht viel, hat aber eine Rechtschutz (oder Student mit Eltern) und schaltet einen Anwalt ein. Der sieht dass das für seinen Mandanten nicht gut aus sieht und schlägt dem Staatsanwalt eine Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von 15-20 Tagessätzen vor. Sein Mandant war vorher nicht in Erscheinung getreten, ihm tut das tierisch leid, und ggf. studiert der Arme noch Jura und eine Strafe wäre seiner Karriere hinderlich. Der Staatsanwalt hat keine Lust für eine Bagatelle von 30 Tagessätzen eine Gerichtsverhandlung von mindestens einer Stunde und Streithähnen als Zeugen zzgl. Vorbereitung in Kauf zu nehmen, ggf. zzgl. zweitem Termin wegen Gutachter -- und stimmt zu.