Heshthot
höhenmetersüchtig
Wer Jugendstrafe bekommt wandert auch in den Bau, nur halt in spezielle Jugendstrafanstalten, und nicht in eine JVA für Erwachsene.Da fährt ein 21-jähriger zwei Menschen tot-und bekommt dafür lediglich 5 (in Worten: fünf) Jahre Jugendstrafe (von Gefängnis steht da gar nichts), der Führerschein ist für lediglich vier Jahre weg.
Zwischen 18 und 21 gilt man juristisch als Heranwachsender, das Gericht kann hier sowohl Erwachsenen- als auch Jugendstrafrecht anwenden, je nach Entwicklungsstand des Angeklagten. Dazu werden normalerweise entsprechende psychologische Gutachten eingeholt. Im vorliegenden Fall ist das Gericht wohl zum Schluss gekommen das eher das Jugendstrafrecht anzuwenden ist.Als 21-jähriger hat man also die Rechte eines Erwachsenen und die Pflichten eine Kindes, oder wie?
Im vorliegenden Fall ist der Angeklagte wegen illegalem Autorennen mit Todesfolge verurteilt worden. Dafür sind 5 Jahre die Höchststrafe.Gut zu wissen, was heutzutage ein Menschenleben wert ist.
Zwar galt die Anklage auf Mord, aber ohne den Fall genauer zu kennen sollte man sich darüber ob tatsächlich die Kriterien für Mord vorlagen mMn zurückhalten. (vor allem wenn man kein Jurist ist) Für das letztlich verurteilte Delikt hat das Gericht den gesetzlichen Rahmen auf jeden Fall voll ausgeschöpft. Und, was andere ja auch schon erwähnt haben:
Das war nur der Strafrechtliche Teil - Zivilrechtlich dürfte auf den Fahrer auch noch was zukommen.