... so tragisch das ist, der Fall wird hier ganz schön dramatisiert und aus dem kontext gerissen.
Nein, da wird nichts dramatisiert - und schon dreimal nichts aus dem Kontext gerissen. Man muss nur die verlinkte Meldung richtig lesen:
Verkehrsbedingter Rückstau (stehende KFZ) auf der Fahrbahn, deren Ampel wohl grün war, aber bei denen nichts vorwärts ging.
1. Verbotswidrige Nutzung der Busspur eines KFZ'lers
2. ca. 74 km/h (!!) für 70 m Raumgewinn
....der Schnösel hat also zwei massive Verkehrsverstöße begangen, die letztlich zum Unfall geführt haben.
....und dann die Mutter mit Kind:
Verkehrsinsel, alle KFZ stehen (Rückstau), auf der Busspur kein Bus zu sehen (die kann man auch über die Dächer der heute üblichen SUV sehen) - also erstmal völlig gefahrlose Situation, in der ich genauso die zweite Fahrbahnhälfte rüber gegangen wäre.....
Die rote Fußgängerampel spielt hier keine Rolle, da man auch außerhalb von Ampelanlagen als Fußgänger Fahrbahnen überqueren darf (das ist eben nicht verboten, nur weil irgendwo anders an der Straße 'ne Ampel steht). Und wenn der Fahrverkehr auf der Fahrbahn ganz offensichtlich steht, kann / darf man rüber.
Kontext:
Die Mutter hat wohl aber den "Fehler" gemacht, darauf zu vertrauen, dass die Busspur tatsächlich nur (zulässigerweise) von Bussen genutzt wird. So wie fast alle Radfahrer darauf vertrauen, dass sie von nach rechts abbiegewilligen LKW-Fahrern auch jederzeit gesehen werden (können).
In beiden Fällen wurde darauf vertraut, dass der andere sich korrekt verhält / keinen Fehler macht.
Das Verschulden im Sinne von aktivem Fehlverhalten liegt m. E. eindeutig bei dem KFZ'ler.
Das Urteil finde ich komplett daneben. Entweder der Fahrer hat nicht geschaut und daher den Unfall komplett selbst verschuldet (dann muss die Strafe höher sein) oder es ist tatsächlich kaum zu schaffen, Radfahrer beim Abbiegen mit dem LKW im Rückspiegel zu sehen, .....
Das Urteil ist letztlich konsequent richtig!
Es besteht bei LKW - egal, wie du dich als Fahrer auch bemühst, neben allen anderen Sicherungsblicken auch noch in alle Rückspiegel zu zu sehen -
immer die Gefahr, irgendetwas aus irgendeiner Richtung kommend zu übersehen. Das ist in der Technik / den Größenverhältnissen des LKW und der besonderen Fahr-Bewegungsabläufe begründet. Da kann die Radfahrerseele Zeter und Mordio schreien wie sie will...... das hebelt keine physikalischen Gesetze aus.
.... dann dürfte aber als Konsequenz so ein LKW nicht mehr in der Stadt fahren, weil er prinzipiell schon eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist.
Exakt!
Dies erfordert aber eine Initiative unseres Bundesvollgas-, Bundesmopped-, Bundes-E-Tretroller-, Bundesausländermautministers*) Scheuer, hier die StVO entsprechend umzukrempeln. Da hilft ständiges Jammern in den verschiedenen Fahrrad-Foren überhaupt nichts. Da darf sich ruhig jemand mit einer offiziellen entsprechenden Petition an den Bundestag wenden, um diese Diskussion um eine Gesetzesänderung anzustoßen......
Das Führen eines gefährlichen Fahrzeugs bringt besondere Pflichten mit sich, deren Verletzung deutlich strikter geahndet werden sollte als jetzt.
Aktuell ist gesellschaftlicher Konsens, dass Radfahren oder "zu Fuß gehen" die gefährliche Aktivität ist - weil man sich damit eben wissentlich und vorsätzlich der Gefahr aussetzt, von einem KFZ angefahren zu werden (Wer kennt nicht die übliche Meinung: "Wenn's Dir zwischen den Autos zu gefährlich ist, Rad zu fahren, dann bleib' halt zu Hause." ?) Nicht die KFZ werden als gefährlich angesehen, sondern die Aktivitäten, die nicht mit KFZ im Straßenverkehr ausgeübt werden......und dass diese Ausübenden daher eben besonders vorsichtig sein müssen / besser aufpassen müssen.
Da ist noch viel Hirnwäsche erforderlich, um den gesellschaftlichen Konsens umzudrehen.
*) Bitte nach eigenem Gusto wählen.....