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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Bei einer Straftat droht immer Knast (und nicht nur bei Personenschäden). Das unterscheidet nämlich die Straftat von der OWI
Es gibt immer nen Strafrahmen von Geldstrafe oder Gefängnis nicht unter...... Straftat bedeutet also mitnichten immer Knast. Kommt immer auf die Straftat und die Schwere an. Bei Unfallflucht ohne Persohnenschaden gibts vieleicht Bewährung, bei nem Todesfall eher nicht.
 
Was bedeutet für dich "droht". Der Staat droht mit einer Freiheitsstrafe. Ist ja nicht gesagt, dass sie auch verhängt wird.
 
Aus Deiner ersten Quelle:



Mit anderen Worten: Die Fahrerflucht selbst ist nach deutscher Begrifflichkeit nur eine Ordnungswidrigkeit.

Und den Rest hast Du nicht zitieren wollen? ;)

Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (je nach Schwere der Verletzung). Von der juristischen Seite abgesehen, ist man im schlimmsten Fall für den Tod eines Menschen verantwortlich, dem vielleicht hätte geholfen werden können. "

Also mit anderen Worten (in Österreich): Fahrerflucht ohne Personenschaden: Verwaltungsstrafe. Fahrerflucht mit Personenschaden (="Imstichlassen eines Verletzten") ist es eine Straftat ggfls. inklusive Freiheitsstrafe.
 
Mir hat neulich ein Beifahrer, der von der Rückbank gesprungen ist, Prügel angedroht, damit ich dann Ihn verklagen kann (seine Worte!). Anlass war übrigens das Überholen von dem Blechhaufen vor einer roten Ampel und das abwarten des grünen Lichtes etwa 30cm hinter der Haltelinie. Die werden immer bekloppter und ich bin schon fast stolz zu sagen "Ich bin nicht in dem Club".
 
Also mit anderen Worten (in Österreich): Fahrerflucht ohne Personenschaden: Verwaltungsstrafe. Fahrerflucht mit Personenschaden (="Imstichlassen eines Verletzten") ist es eine Straftat ggfls. inklusive Freiheitsstrafe.
„Imstichlassen eines Verletzten“ ist ein Straftatbestand, aber eben nicht die Fahrerflucht. In Deutschland eine weitere, zusätzliche Straftat („unterlassene Hilfeleistung“).
 
Imho gibt es den Straftatbestand Fahrerflucht in DE auch nicht. Das ist hier der §142 unerlaubtes entfernen vom Unfallort.
 
Diese Woche drei Tote (die mir bekannt sind) bei Lkw-Rechtsabbiegen (München, 2*Berlin), so traurig. Viel Kraft den Familien! Wann macht (be)-Scheuer(t) endlich was, so als "Fahrradminister" der er sich gibt ?
 
Wann macht (be)-Scheuer(t) endlich was, so als "Fahrradminister" der er sich gibt ?
Fast immer sind ja LKW die Totfahrer. Und der LKW Verkehr müsste massiv eingeschränkt werden. Das ist aber "wirtschaftsfeindlich". Wer nicht lebensmüde ist vermeidet es mit dem Rad in die Stadt zu fahren. Traurig aber wahr.
 
Ja, es gibt aber auch andere Maßnahmen, die zumindest die Sichtbarkeit erhöhen können, siehe London: Dort die linke Tür bis runter Glas, also in D die rechte Tür. Sonst ist die City-Maut eben höher - ach ich vergaß D hat ja keine City-Maut ;-(
 
Naja, dass ist aber keine City-Maut im Sinne von "es wird teurer wenn Du Dich nicht an die neuen Bestimmungen hälst", sondern eine Infrastrukturabgabe, die auch nicht von der jeweiligen Stadt erhoben wird - oder? Also hat D keine City-Maut - IMHO.
 
Fast immer sind ja LKW die Totfahrer. Und der LKW Verkehr müsste massiv eingeschränkt werden. Das ist aber "wirtschaftsfeindlich". Wer nicht lebensmüde ist vermeidet es mit dem Rad in die Stadt zu fahren. Traurig aber wahr.

Da gebe ich Dir bis zu einem Gewissen Grad recht, aber wir als Radler leisten schon auch unseren Beitrag,
Ein Onkel meiner Frau ist LKW Fahrer und hat vor vielen Jahren in einer Stadt einen Radler tödlich verletzt.
Klassiker, der Radler fuhr neben ihm und er wollte rechts abbiegen.
Er wurde vor Gericht komplett frei gesprochen weil der Radler am Ende der Abenddämerung auf einem schwarzen Rad, ohne reflektoren und Licht mit schwarzen Klamotten unterwegs war. Die Schuldgefühle lassen ihn trotzdem bis heute nicht los...........
 
Er wurde vor Gericht komplett frei gesprochen weil der Radler am Ende der Abenddämerung auf einem schwarzen Rad, ohne reflektoren und Licht mit schwarzen Klamotten unterwegs war. Die Schuldgefühle lassen ihn trotzdem bis heute nicht los...........
Lebensmüde hoch2.:eek: Wie sagt der Volksmund?," das schadet gar nichts. Faules Fleisch-muss ab". Sorry. Klingt hart. Aber solche Schwachmaten stürzen ja auch Leute wie den Onkel Deiner Frau ins Unglück.
 
Genau, weil "solche Schwachmaten" sich ja auch absichtlich Totfahren lassen, nur um dem Totfahrer Schuldgefühle zu machen, alle getöteten Radfahrer sind ja auch nur in der Dunkelheit in schlecht bis garnicht beleuchteten Gegenden auf dunklen Rädern ohne Beleuchtung und ohne Reflektoren mit ausschließlich dunkler Bekleidung unterwegs gewesen, völlig glasklar und total logisch...
 
alle getöteten Radfahrer sind ja auch nur in der Dunkelheit in schlecht bis garnicht beleuchteten Gegenden auf dunklen Rädern ohne Beleuchtung und ohne Reflektoren mit ausschließlich dunkler Bekleidung unterwegs gewesen, völlig glasklar und total logisch...
Hat das wer behauptet? Ich hab mich nur auf obiges Beispiel bezogen. Aber wer was falsch verstehen will, der tut das eben.
 
Guten Abend ihr Lieben,

ich hatte heute eine unverschuldete aber äußerst herzliche Begegnung mit dem Asphalt und habe zur Schadenbezifferung eine Frage. Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen? Aber kurz zum Grund warum diese Frage sich mir überhaupt stellt.

Folgendes Szenario: Ich war mit ca. 35 km/h im Windschatten meins Kumpels unterwegs als uns auf einer ruhigen Nebenstraße zwei Radler entgegenkamen. Hinter diesen fuhr eine Dame ihn ihrem Wagen heran. Diese überlegte nicht lange und überholte die beiden uns Entgegenkommenden ohne zu zögern auf unserer Höhe, sprich mit Gegenverkehr. Mein Vordermann musste sehr stark bremsen um nicht mit ihr zu kollidieren. Schlecht für mich. Ich landete an seinem hinteren Laufrad, auf der Straße, im Gras, im Schotter, im Zaun. Eigentlich, wie ein Seestern daliegend, überall.

Resultat: Ich habe am ganzen Körper fiese Schrammen und blaue Flecke, mein Rad - 5 Monate alt! ? - hat eine beträchtliche Menge Kratzer und ne leichte Acht im Laufrad, Helm und Brille sind zerbrochen, Trikot und Handschuhe durchlöchert, die Bib hat ein Riss, ... Vielleicht sollte ich aufzählen was nicht kaputt ist. Geht schneller: Sport-BH und Schuhe. Obwohl ich mir die Schuhe noch gar nicht richtig angesehen habe... Alles in allem bin ich aber noch ganz gut dabei weggekommen.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Für das Fahrrad lasse ich einen Kostenvoranschlag machen. Das erklärt sich von selbst. Wie sieht es mit meiner Kleidung aus? Wie wird da der Wert beziffert? Die Rechnungen liegen mir, bis auf einige jüngere, alle nicht mehr vor.

Vielleicht hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir hier weiter helfen?
Merci schon jetzt. ?
 
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