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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Die Antwort ist ganz einfach:
"Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert" (https://dejure.org/gesetze/StVO/11.html)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - sind zwei völlig unterschiedliche Situationen.

Es sind zwei unterschiedliche Situationen (natürlich) und Du hast die richtige Antwort für beide Fälle oben perfekt angegeben.
 
Ich rede von baulich getrennten respektive nicht getrennten Wegen. Die Fahrbahn ist ja nicht eine Ebene mit dem Bürgersteigg. Schließlich kannst Du ja nicht jede irgendwie geartete Gefahr ausschließen. Es soll auch schon Idioten gegebewn haben die Bahnschienen bei geschlossenen Schranken überquert und dann von den selben gekratzt werden mussten. Soll deshalb der Zugverkehr aufgegeben werden? Fahrzeuge jeder Art haben aber nichts auf dem Bürgersteig zu suchen. Das steht so sogar in der STVO wonach Radfahrer nur bis zum Alter von 10? Jahren auf dem Bürgersteig fahren dürfen. Und nur weil es jetzt ne farbige Markierung gibt macht es das für mich nicht zu einem Radweg. (Wurde gegen so einen Radweg eigentlich mal geklagt? Würde mich interessieren wie Gerichte so nen "Radweg" beurteilen?) Das ist lediglich ein Alibiweg und ne Maßnahme die lästigen Radfahrer von der Fahrbahn zu holen damit die heiligen Autofahrer nicht gestört werden.

Im übrigren wird schon länger Tempo 30 in Wohngebieten gefordert, zumindest in meiner Stadt. Ich meine sogar das der massenhafte MIV in Städten ganz beendet werden muss, mit kostenlosem ÖPNV und gleichzeitiger teurer Citymaut. Aber das ist ne andere Diskussion.

Das mit der baulichen Trennung ist leider oft nur Makulatur. Wie Du richtig schreibst sind farbliche Abtrennungen und ich denke mal auch dann die mit geändertem Untergrund für Dich keine richtige Trennung zwischen Fußgängern und schnelleren Verkehrsteilnehmern. Die Verantwortlichen sehen das aber immer noch anders. Selbst die ehemals deutliche Trennung durch einen hohen Bordstein wird immer mehr abgebaut. So ist in meinem Wohnort bei der Renovierung der Hauptstraße kurzerhand an den Bürgersteigen nur noch ein abgesenkter Bürgersteig vorhanden und entsprechend leicht kann und wird der auch von Autofahrern überfahren. Da gibt es Stellen, da ist es regelrecht der Normalfall, dass auch der Bürgersteig vom Autoverkehr genutzt wird. Das liegt natürlich einmal an dem hohen Verkehrsaufkommen und dann aber auch daran, dass Autofahrer (wenn die Fahrbahn zu eng wird bei Gegenverkehr) über den abgesenkten Bürgersteig fahren. Früher hätten sich dabei einige regelmäßig die Reifen kaputt gemacht --- (übrigens, da der Bürgersteig abgesenkt ist wurden später Poller aufgestellt, damit das Überfahren an 1, 2 Stellen nicht mehr passieren soll und diese Poller/Pfosten stehen natürlich auf dem Bürgersteig und machen den noch schmaler so dass es mit z.B. Kinderwagen für Fußgänger problematisch werden kann).
Was das Klagen betrifft, es handelt sich dabei immer um bauliche Maßnahmen (auch das Aufstellen von entsprechenden Schildern) und dafür gibt es angeblich nur eine begrenzte Einspruchsfrist. In meinem nächsten Leben werde ich Rechtsanwalt um solche dauernde Klagen führen zu können? Selbst bei einer, wie von Dir angesehenen richtigen baulichen Trennung, sind solche Vorgaben Makulatur, wenn es sich nur um wenige Meter handelt. Solche Beispiele gibt es auch genug, wenn für 100 Meter ein Radweg angelegt und vorgeschrieben wird. Wenn Du die vorhanden Möglichkeit der Klagen anführst, dann musst Du sehen, dass das kein Lösungsweg ist, weil dann fast überall Klagen geführt werden müssten. Allein schon, wenn jetzt per bundesweite Erlaubnis neue Verkehrsteilnehmer "zugelassen" werden (Elektroroller etc.).
Dass gegen "Radwegebeschilderung" geklagt wurde, das gab es mehr als einmal und leider auch Fälle in denen der Kläger verloren hat (man klagt gegen die lokalen Verwaltungen).
Zu einer größeren Gemeinde in meinem Umkreis gab es aktuell diese Meldung:
"Hier leben zufriedene Radfahrer
Ingelheim belegt bundesweit zweiten Platz beim ADAFC-Klimatest
...
....
Aber auch negative Bewertungen wurden gegeben. So unter anderem, dass in der Winterzeit Radwege kaum geräumt werden, dass ein häufiger Raddiebstahl stattfindet oder nur bestimmte Gruppen zum Drahtesel greifen.
...."

Und nein, von mir gab es zu dieser Umfrage keine weder positive noch negative Bewertung. Ich habe gar nicht daran teilgenommen, da ich diese Farce ekelhaft finde. Der Bildaufmacher zu dem Artikel ist richtig "nett" (Sarkasmus!), denn der trägt den Titel "Im Dezember 2018 wurden die sogenannten Radaufstellstreifen eingerichtet". Die sind immerhin auf der Straße und das "schöne" Bild zeigt 3 Radfahrer nebeneinander und dahinter die Autos und auf dem Bürgersteig die reihe mit gelben Leihfahrrädern. Klingelt es?
 
Was das Klagen betrifft, es handelt sich dabei immer um bauliche Maßnahmen (auch das Aufstellen von entsprechenden Schildern) und dafür gibt es angeblich nur eine begrenzte Einspruchsfrist.
Die Frist beim Aufstellen der Schilder bezieht sich aber nicht auf die Aufstellung, sondern auf die erstmalige Betroffenheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers. Wenn ich umziehe kann ich auch direkt gegen Schilder vorgehen, die seit 20 Jahren da stehen. Und auch die Wege gegen schon länger bestehende Fahrbahnverbote sind mittlerweile etabliert.
In meinem nächsten Leben werde ich Rechtsanwalt um solche dauernde Klagen führen zu können? Selbst bei einer, wie von Dir angesehenen richtigen baulichen Trennung, sind solche Vorgaben Makulatur, wenn es sich nur um wenige Meter handelt. Solche Beispiele gibt es auch genug, wenn für 100 Meter ein Radweg angelegt und vorgeschrieben wird. Wenn Du die vorhanden Möglichkeit der Klagen anführst, dann musst Du sehen, dass das kein Lösungsweg ist, weil dann fast überall Klagen geführt werden müssten.
Es würde vollkommen reichen wenn jeder nur einmal klagen würde. Worauf also wartest Du?
Allein schon, wenn jetzt per bundesweite Erlaubnis neue Verkehrsteilnehmer "zugelassen" werden (Elektroroller etc.).
Dass gegen "Radwegebeschilderung" geklagt wurde, das gab es mehr als einmal und leider auch Fälle in denen der Kläger verloren hat (man klagt gegen die lokalen Verwaltungen).
Bezüglich der Radwegbeschilderung habe ich alle meine 4 Klagen gewonnen. Man kann mit entsprechend eindeutigen Fällen anfangen.
 
Außerdem bezieht sich ein Vorfahrtsrecht immer nur darauf, wenn zwei Verkehrsteilnehmer zeitgleich (!) an der betreffenden Stelle ankommen.
Wenn ich dir auch sonst zustimme, das stimmt so nicht.
Man darf ja nicht in eine Vorfahrtsstraße einfahren und den Vorfahrtsberechtigten behindern, nur weil man schon 5min dort steht und der andere gerade erst ankommt.
Ich verstehe aber was du meinst. Man darf sein Vorfahrtrecht nicht erzwingen.
 
Gestern ist mir zum x-ten mal wieder ein Knaller passiert. Ich fahre mit Speed um ne Rechtskurve, da kommt mir auf der Fahrbahn ein Fußgänger entgegen.:eek: Der wollte nicht etwa die Fahrbahn überqueren oder zu seinem Auto, nein der Typ lief einfach munter die Fahrbahn entlang, und das auch noch auf der Gegenseite, obwohl daneben der Bürgersteig verläuft:confused:. Da hat nicht wirklich viel gefehlt und es hätte geknallt. Das ist doch alles nicht zu fassen. Ich glaube, ich lebe in einem Irrenhaus.:mad:
 
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Wo ist dann deine Toleranz in "zeitgleich"? 1sec früher, 2sec früher, 5sec früher? (5min war eine Überspitzung der Situation)
Man darf in eine Vorfahrtsstraße nur einfahren, wenn man den Vorfahrtsberechtigten nicht behindert, auch wenn man etwas früher an der Kreuzung ist, also nicht zeitgleich.
Ein langsamer Traktorfahrer mit Anhänger muss eine größere Lücke abwarten als ein Motorradfahrer um dies zu erreichen.
Auch in dem Beispiel mit dem rückwärtsfahrenden Lkw müsste der eine genug große Lücke abwarten.
Da ist das Gesetz eindeutig.

Trotzdem darf man aber nicht einen Unfall herbeiführen nur weil man eigentlich Vorfahrt hat.
Da greift dann §1 Rücksichtnahme und Vorsicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frist beim Aufstellen der Schilder bezieht sich aber nicht auf d


Bezüglich der Radwegbeschilderung habe ich alle meine 4 Klagen gewonnen. Man kann mit entsprechend eindeutigen Fällen anfangen.
Könntest Du (oder gibt es das schon?) Beispiele dazu angeben?

Also so Punkte wie hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Rechtschutzversicherung? Wer war der Adressat der Klage? Wie sieht das mit der Zeit genauer aus, d.h. da ich erst nach Jahren bemerkt habe, dass es Möglichkeiten gibt gegen solche Beschilderung vorzugehen, habe ich natürlich in meiner Umgebung überall diese "Fristen" verpasst. Gäbe es da eine Möglichkeit die Frist wieder zurückzusetzen, weil man zuvor nichts davon wusste? (Rücksetzung in den vorherigen Stand?)
 
Könntest Du (oder gibt es das schon?) Beispiele dazu angeben?

Also so Punkte wie hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Rechtschutzversicherung? Wer war der Adressat der Klage? Wie sieht das mit der Zeit genauer aus, d.h. da ich erst nach Jahren bemerkt habe, dass es Möglichkeiten gibt gegen solche Beschilderung vorzugehen, habe ich natürlich in meiner Umgebung überall diese "Fristen" verpasst. Gäbe es da eine Möglichkeit die Frist wieder zurückzusetzen, weil man zuvor nichts davon wusste? (Rücksetzung in den vorherigen Stand?)
Warum sollte es da Fristen geben? Wenn man einen Missstand feststellt, kann man dagegen vorgehen, ist doch egal, wie lange der schon bestand.
 
Könntest Du (oder gibt es das schon?) Beispiele dazu angeben?

Also so Punkte wie hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Rechtschutzversicherung? Wer war der Adressat der Klage? Wie sieht das mit der Zeit genauer aus, d.h. da ich erst nach Jahren bemerkt habe, dass es Möglichkeiten gibt gegen solche Beschilderung vorzugehen, habe ich natürlich in meiner Umgebung überall diese "Fristen" verpasst. Gäbe es da eine Möglichkeit die Frist wieder zurückzusetzen, weil man zuvor nichts davon wusste? (Rücksetzung in den vorherigen Stand?)

Ja, hatten wir hier schon :)
Dort steht das auch ohne eine besondere Gefahrenlage RWBP angeordnet werden darf. :(

Bisher kenn ich nur dieses eine (mein) Urteil, dass sich nach der StVO-Änderung mit einem außerörtlichen Radweg befaßt, es geht um einen neu gebauten Radweg an einer Bundesstraße:


http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=112999&view=findpost&p=1057934186

Die Vorgeschichte befindet sich etwas verstreut in jenem Thread im Verkehrsportal. Es ging nicht nur um die Benutzungspflicht, sondern auch um diese kleinen 205er an einem Kreisverkehr.
Die StVB hat bereits angekündigt nachzubessern und dann wieder RWBP anzuordnen. :(
Letzten Herbst hat die StVB (Straßenverkehrsbehörde) die Beschilderung im weiteren, innerörtlichen Verlauf überarbeitet. (Gehweg Radfahrer frei) Die RWBP aber nicht neu angeordnet :)

Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Rechtsschutzversicherung. Die die ich dann abgeschlossen hatte, habe ich nun für was anderes gebraucht. Gut das ich eine hatte. Adressat ist die zuständige StVB. Das ist nicht immer einfach rauszukriegen wer das ist, meist der Landkreis oder eine größere Stadt, in Hamburg die Polizei. Im Zweifelsfall fragt man nach, wie die Zuständigkeiten vor Ort geregelt sind.

Grob gesagt kannst Du einen Antrag auf Neubescheidung stellen. Den muss die Behörde innerhalb von 3 Monaten bescheiden. Und gegen den Bescheid kannst Du dann klagen. Mit etwas Glück entschildert die Behörde schon aufgrund Deines Antrages. Bei mir war es in drei der vier Klagen so, dass die Behörde nach Klageeinreichung entschilderte, es also nicht zu einer Verhandlung kam.

Einmal habe ich ohne Anwalt geklagt, weil ich die Sache für sehr eindeutig hielt. (Sehr ähnlich zum Fall des Bundesverwaltungsgerichtsurteils von 2010). Den richtigen Anwalt zu finden ist nicht ganz einfach, gibt wenige die sich mit sowas auskennen. Der Spezialanwalt für sowas ist der hier:
http://www.recht-für-radfahrer.de/index.html
Mittlerweile gibt es aber wohl Gerichte (VG München), die solche Fälle nicht mehr als Spezialrecht anerkennen und die dessen Fahrkosten nicht mehr anerkennen würden.

Zum Verfahrensgang:
http://olokun.bplaced.net/IC/B441/Uebersicht.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Gestern ist mir zum x-ten mal wieder ein Knaller passiert. Ich fahre mit Speed um ne Rechtskurve, da kommt mir auf der Fahrbahn ein Fußgänger entgegen.:eek: Der wollte nicht etwa die Fahrbahn überqueren oder zu seinem Auto, nein der Typ lief einfach munter die Fahrbahn entlang, und das auch noch auf der Gegenseite, obwohl daneben der Bürgersteig verläuft:confused:. Da hat nicht wirklich viel gefehlt und es hätte geknallt. Das ist doch alles nicht zu fassen. Ich glaube, ich lebe in einem Irrenhaus.:mad:

Das ist echt der Knaller, dass du das Sichtfahrgebot missachtetest und dich auch noch darüber aufregst. Ohne Gehweg ist es völlig normal, das Fußgänger links gehen dürfen (außerorts sogar müssen). Ob der Bürgersteig hätte genutzt werden müssen spielt keine Rolle darüber, dass man nicht so schnell in eine Kurve fahren darf, dass man nicht mehr anhalten kann, wenn dort etwas im Weg ist. Ein Fußgänger kommt jetzt auch nicht wirklich schnell auf einen zu. Er hat maximal eine Behinderung des Verkehrs begangen, du aber eine Gefährdung durch dein schnelles in die Kurve fahren.
 
Das ist echt der Knaller, dass du das Sichtfahrgebot missachtetest und dich auch noch darüber aufregst. Ohne Gehweg ist es völlig normal, das Fußgänger links gehen dürfen (außerorts sogar müssen). Ob der Bürgersteig hätte genutzt werden müssen spielt keine Rolle darüber, dass man nicht so schnell in eine Kurve fahren darf, dass man nicht mehr anhalten kann, wenn dort etwas im Weg ist. Ein Fußgänger kommt jetzt auch nicht wirklich schnell auf einen zu. Er hat maximal eine Behinderung des Verkehrs begangen, du aber eine Gefährdung durch dein schnelles in die Kurve fahren.
Wenn ich Speed sage, dann waren das vieleicht 30km/h und niemand muss damit rechnen das ein Fahrzeug oder Fußgänger auf der Gegenfahrbahn ankommt. Wäre ich in nem Auto gesessen wäre dieser Honk platt gewesen, egal ob schuldig oder unschuldig. Da wäre ein rechtzeitiges bremsen oder ausweichen nicht mehr drin gewesen, zumal es Gegenverkehr gab.
 
Warum sollte es da Fristen geben? Wenn man einen Missstand feststellt, kann man dagegen vorgehen, ist doch egal, wie lange der schon bestand.
So einfach ist es leider nicht. Es gibt sowas wie einen Bestandsschutz. Gerade im Verwaltungsrecht. Als Beispiel:
Du hast eine Baugenhmigung und baust ein Haus.
2 Jahre später wird das Nachbargrundstück verkauft und Dein neuer Nachbar ist der Meinung, die Baugenehmigung war rechtswidrig erteilt. Kann er klagen? Nein, die Frist ist abgelaufen. (Klage einreichen kann er natürlich, das Gericht wird die Klage aber abweisen, unabhängig davon, ob die Baugenehmigung tatsächlich rechtswidrig war.)
Solche Fristen gibt es bei allen Verwaltungsakten, also auch bei der Anordnung von Schildern.
Das heißt nach Bekanntmachung der Schilder (also dann, wenn Du sie das erste Mal siehst) hast Du ein Jahr Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Nach der Radfahrernovelle von 1998 (Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht) hat es eine ganze Weile gedauert, bis sich vor Gericht durchgesetzt hatte, dass es mit entsprechenden vorherigen Anträgen etc. im Falle von Verkehrsschildern auch später noch geht. Selbst die Frage ob die 1-jährige Frist nach Aufstellung oder nach erstmaliger Betroffenheit gilt war anfangs strittig.
 
Wenn ich Speed sage, dann waren das vieleicht 30km/h und niemand muss damit rechnen das ein Fahrzeug oder Fußgänger auf der Gegenfahrbahn ankommt. Wäre ich in nem Auto gesessen wäre dieser Honk platt gewesen, egal ob schuldig oder unschuldig. Da wäre ein rechtzeitiges bremsen oder ausweichen nicht mehr drin gewesen, zumal es Gegenverkehr gab.

Dann bist du nicht auf Sicht gefahren, so einfach. Und die Schuldfrage ist eindeutig. Liegt in diesem Fall bei dir. Auch wenn du nur mit 10 km/h ums Eck kommst und nicht auf Sicht fährst und deshalb nicht rechtzeitig stehen bleiben kannst....deine Schuld. Eindeutig.
 
Dann bist du nicht auf Sicht gefahren, so einfach. Und die Schuldfrage ist eindeutig. Liegt in diesem Fall bei dir. Auch wenn du nur mit 10 km/h ums Eck kommst und nicht auf Sicht fährst und deshalb nicht rechtzeitig stehen bleiben kannst....deine Schuld. Eindeutig.
Sicher seine Schuld. Aber aufregen darf man sich doch trotzdem über solche Honks. :mad:
 
Stimmt. Aber ein "Knaller" ist es trotzdem nicht.
 
Heute war es dann mal wieder so weit und ich bin etwas unverhältnismäßig ausgerastet.

Ich muss noch dazu sagen, dass ich zeitweise schon entsetzt darüber bin, wie gelassen oder stoisch ich es in Kauf nehme, wenn meine Gesundheit oder gar mein Leben von anderen gefährdet wird.

Heute war aber ein junger Schüler (höchstens 12, eher jünger) der Auslöser. Der kleine war mit seinem Fahrrad auf dem Radweg unterwegs und wollte eine Einmündung überqueren, wo er auch Vorfahrt gehabt hätte und wurde dabei von einem rechtsabbiegenden PkW fast abgeräumt.
Ich fuhr direkt dahinter und wollte den Überholvorgang erst nach Überquerung der Einmündung tätigen. Ich habe in dem Moment laut geschrien und von irgendwo kam ein Hupen.
Ich bin kurzentschlossen dem Fahrer hinterher und habe ihn auch bekommen, da er dann links abbiegen wollte. Habe ihn dann in aggressiver und schreinder Weise auf die Situation aufmerksam gemacht und er hat sich das auch brav angehört und gemeint, er habe ihn nicht gesehen, worauf ich noch entgegnet habe, dass es in seiner Verantwortung liegt zu schauen ob man fahren kann.

Im nachinein tat er mir schon fast wieder leid, weil ich ihn nicht nur für die Situation beschimpft habe, sondern auch noch meine sonstige Wut über den Strassenverkehr mit aufgeladen habe. (erwähnt sei noch: Keine Beleidigungen, nur der Tonfall war sicher sehr Agro).

Auch erwähnt sei noch, dass mir der Junge schon öfter aufgefallen ist. Da er für sein geschätztes Alter sehr gut und schnell fährt und auch bei Wind und Wetter fährt. Habe ihm an anderen Tagen auch schon eine Daumen gegeben und ihn gelobt. Da es mein Radlerherz natürlich erfreut, dass der Nachwuchs in den Startlöchern steht:daumen:

habe ihn dann nach ein paar Metern wieder eingeholt und ihm im Überholen noch gesagt, dass ich ich den Fahrer mal zur Sau gemacht habe. Da hat er freudig gelacht.
 
War da vielleicht ein Smartphone im Spiel, ich höre und lese momentan echt zu viel "nicht gesehen" / "übersehen" - oder ähnliches. Das ist echt Sch...
 
War da vielleicht ein Smartphone im Spiel, ich höre und lese momentan echt zu viel "nicht gesehen" / "übersehen" - oder ähnliches. Das ist echt Sch...
Nein, er hatte noch (wahrscheinlich) seine Teenage-Tochter auf dem Beifahrersitz. Vielleicht irgendwie dadurch abgelenkt.

Die Situation war komplett einsichtig. Keine Sichtbehinderung in irgendeiner Weise vorhanden. Keine Ahnung, warum er das nicht gesehen hat.
 
Ich bin vor einer Weile umgezogen. Die Siedlung, in der ich nun wohne, ist kompletter verkehrsberuhigter Bereich. Allerdings halten sich die wenigsten auch nur ansatzweise dran. Das Gros ballert hier mit 30 und mehr durch. Eigentlich jedes Mal, wenn ich durchs Quartier fahre oder latsche, beobachte ich Situationen, wie sie @MNOT schildert. Dabei ist die Anlage sehr großzügig angelegt, es gibt eigentlich nirgends einen toten Winkel, in dem man als Radfahrer (oder Fußgänger) kurz unsichtbar sein könnte...

(Meine Theorie: Den Leuten ist einfach scheißegal, was sich jenseits ihrer Windschutzscheibe abspielt.)
 
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