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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das Problem mit dem "mal zurücknehmen" ist halt, das Autofahrer/LKW Fahrer IMMER erwarten dass sie im Recht sind und der dämliche Radfahrer/Fußgänger gefälligst zurückzustecken hat. Schließlich haben sie die geladene Waffe unterm Hintern die sie dir mit einem rotzfrechen Grinsen ins Gesicht halten. Und somit erreicht man dann genau das mit dem Vorleben: Radfahrer kneift jedesmal den Schwanz ein, denn ER hat ja was zu verlieren, nämlich seine Gesundheit oder gar sein Leben. Strafe bei totfahren? Nüx, paar lächerliche €. Führerschein und Auto darfste zur Verkehrserziehung sogar noch behalten! Was lernt der Autofahrer? Immer druff ist ja eh Folgenlos für einen selbst! Nicht ohne Grund gibt es inzwischen den Spruch "wenn du wen umbringen, willst fahr ihn tot". Weil Mord kannste ewug absitzen, für Mord mit Auto heulste kurz und plärrst wie leid es dir tut und bist fein raus. Wehrste dich dagegen als Radfahrer ebenso tätlich fährste im schlimmsten Fall ein. Merkt ihr was? Das Gesetz behütet fein die Täter und bespuckt die Opfer. Wenn man sich anschaut wieviele "nur kurz aus Versehen" abgelenkt sind oder nix mehr mitkriegen im Auto, und die dürfen alle lustig weitermachen. Weil "kann doch mal passieren"...

Natürlich sind Radfahrer nicht nur die Guten, gibt da auch genug Idioten, das räume ich ein. Aber ich gab noch keinen Radfahrer erlebt, der mit seinem Rad nen SUV geplättet hätte oder womöglich nen LKW, dann behauptet hat er hätte das KFZ "übersehen" und dann lustig mit Peanuts als Strafe von danben zog. Uns fehlen einfach die Mittel solche Aktionen täglich tausendfach abzuziehen und damit auch noch durch zu kommen.
Und deswegen gilt auch der Grundsatz dass der STÄRKERE auf dem SCHWÄCHEREN Rücksicht nehmen soll. In Autodeutschland gilt aber perverser Weise der Grundsatz "der Klügere gibt nach und überhaupt hat der Stärkere IMMER Recht!"....

Zum Thema blinken: ist bei uns eher die Ausnahme dass wer blinkt. Ich frage meinen Mann bei jeder Fahrt bestimmt 10× ob ich gerade geblinzelt habe, oder ob der andere tatsächlich nicht geblinkt hat... meistens wird NACH dem rüberziehen kurz blinken angetäuscht und damit hat man schließlich seine Schuldigkeit getan...
 
Wir sind beim Gruppen fahren >16 Fahrer auf einer gut ausgebauten und einsehbaren Kreisstraße ohne Radweg so knapp von einem Autofahrer überholt worden, dass der vorne links Fahrende meinte den rechten Außenspiegel gespürt zu haben. War sicher nicht so, dann wäre er vermutlich geflogen, aber bis in die dritte Reihe hatten alle Angst um ihr Leben. Die darauf folgende Anzeige wurde von der Polizei zwar aufgenommen, sogar mit einem Hinweis auf "der ist nicht unbekannt" bedacht aber auch mit "da steht dann Aussage gegen Aussage" als nicht zielführend eingeschätzt. Ist dann auch nichts raus gekommen.
Fazit kann sicher nur sein, mit viel Glück und Vorsicht unterwegs zu sein und zu hoffen, dass es gut geht.
Es gibt aber ja auch andere Beispiele, wo die KFZ Führer sich vorbildlich verhalten, lange warten und dann in weitem Abstand überholen, letztens sogar bei einem Linienbusfahrer erlebt, und die haben es, zumindest hier, immer eilig...
 
Die darauf folgende Anzeige wurde von der Polizei zwar aufgenommen, sogar mit einem Hinweis auf "der ist nicht unbekannt" bedacht aber auch mit "da steht dann Aussage gegen Aussage" als nicht zielführend eingeschätzt.
Wieviele Zeugen braucht man denn so als Radfahrer um die Aussage EINES Autofahrers unglaubwürdig zu machen?:confused:
 
Wir sind beim Gruppen fahren >16 Fahrer auf einer gut ausgebauten und einsehbaren Kreisstraße ohne Radweg so knapp von einem Autofahrer überholt worden, dass der vorne links Fahrende meinte den rechten Außenspiegel gespürt zu haben. War sicher nicht so, dann wäre er vermutlich geflogen, aber bis in die dritte Reihe hatten alle Angst um ihr Leben. Die darauf folgende Anzeige wurde von der Polizei zwar aufgenommen, sogar mit einem Hinweis auf "der ist nicht unbekannt" bedacht aber auch mit "da steht dann Aussage gegen Aussage" als nicht zielführend eingeschätzt. Ist dann auch nichts raus gekommen.
Fazit kann sicher nur sein, mit viel Glück und Vorsicht unterwegs zu sein und zu hoffen, dass es gut geht.
Es gibt aber ja auch andere Beispiele, wo die KFZ Führer sich vorbildlich verhalten, lange warten und dann in weitem Abstand überholen, letztens sogar bei einem Linienbusfahrer erlebt, und die haben es, zumindest hier, immer eilig...
Hat die Staatsanwaltschaft das eingestellt? Wenn ja gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs, dann haben die zumindest Gelegenheit über diese Entscheidung neu nachzudenken, respektive eben nochmal Papierkram ;-)
 
...gestern hat mich ein Motorradfahrer überholt und mir seinen StinkeFinger gezeigt! Hab noch All-Out versucht ihn einzuholen aber ist mir
entkommen der Wicht !
...anderer Tag bin ich hinter einem Moped her...ein Autofahrer Fenster runter, knallrote Rübe und brüllt: da ist nen Radweg ! Nächster Autofahrer war entspannter und sagte mir am offenen Fenster, dass ich das Moped doch ruhig überholen soll...:daumen::D
 
Hat die Staatsanwaltschaft das eingestellt? Wenn ja gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs, dann haben die zumindest Gelegenheit über diese Entscheidung neu nachzudenken, respektive eben nochmal Papierkram ;-)

Das werde ich morgen noch einmal hinterfragen, gute Idee, die Kollegen mal auf Trapp zu halten...
 
Das werde ich morgen noch einmal hinterfragen, gute Idee, die Kollegen mal auf Trapp zu halten...
und falls die Rennleitung von sich aus nicht aktiv wurde oder es gar auf dieser Ebene "eingestellt" wurde - was meines Wissens nach nicht geht - dann Dienstaufsicht ...
 
Heute sah ich einem LKW zu, der mit Anhänger Rückwärts in eine Einfahrt rangierte.
Dabei überquerte er einen Radweg. Ganz ehrlich, ich habe Respekt vor LKW´s und deren Fahrern die
es schaffen in einer engen Straße rückwärts solche Kunsstücke zu vollbringen.
Was ich dann sah mochte ich nicht glauben, 3 gummibereifte Volltrottel (Lemminge?), einer sogar mit Kopfhörern, sind an den wartenden Radfahrern vorbei und fuhren auf Ihren Rädern auf dem Radweg, sehr dicht, mit Ihren Rädern, an dem sich rückwärts in Bewegung befindlichem LKW vorbei.
Der LKW-Fahrer konnte die Räder mit Sicherheit nicht sehen.
Es war zwar ziemlich eng, aber es ist zum Glück nichts passiert.
Aber ich stelle mir dann trotzdem die Frage:
Was wäre passiert, wenn etwas passiert wäre?
Wäre dann der LKW-Fahrer belangt worden (wahrscheinlich) oder die Trottel auf Rädern (unwahrscheinlich) ? Ich fahre im Jahr zigtausend Kilometer mit dem Rad, bin mit Sicherheit nicht erfreut
wenn wieder mal ein Kind/Erwachsener/Rentner unter die Räder kommt. Aber ich denke einige Unfälle die in letzter Zeit passieren, wären vermeidbar, wenn auch mal unsereins (Radfahrer) etwas mehr Umsicht walten lassen würde und vieleicht nicht auf sein Recht besteht. Sicherlich ist der Kraftfahrer in der Pflicht alles zu tun einen Unfall zu vermeiden, man darf aber nie vergessen wie eingeschränkt die Sicht von soeinem Teil ist.o_O
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach STVO braucht der Lkw Fahrer da einen Einweiser.
STVO §9
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Aber ehrlich gesagt: Wie dumm kann man sein. Ich würde den Lkw Fahrer keinen Vorwurf machen.
 
Das Problem mit dem "mal zurücknehmen" ist halt, das Autofahrer/LKW Fahrer IMMER erwarten dass sie im Recht sind und der dämliche Radfahrer/Fußgänger gefälligst zurückzustecken hat. Schließlich haben sie die geladene Waffe unterm Hintern die sie dir mit einem rotzfrechen Grinsen ins Gesicht halten. Und somit erreicht man dann genau das mit dem Vorleben: Radfahrer kneift jedesmal den Schwanz ein, denn ER hat ja was zu verlieren, nämlich seine Gesundheit oder gar sein Leben. Strafe bei totfahren? Nüx, paar lächerliche €. Führerschein und Auto darfste zur Verkehrserziehung sogar noch behalten! Was lernt der Autofahrer? Immer druff ist ja eh Folgenlos für einen selbst! Nicht ohne Grund gibt es inzwischen den Spruch "wenn du wen umbringen, willst fahr ihn tot". Weil Mord kannste ewug absitzen, für Mord mit Auto heulste kurz und plärrst wie leid es dir tut und bist fein raus. Wehrste dich dagegen als Radfahrer ebenso tätlich fährste im schlimmsten Fall ein. Merkt ihr was? Das Gesetz behütet fein die Täter und bespuckt die Opfer. Wenn man sich anschaut wieviele "nur kurz aus Versehen" abgelenkt sind oder nix mehr mitkriegen im Auto, und die dürfen alle lustig weitermachen. Weil "kann doch mal passieren"...........

Fährst Du tatsächlich mit so 'ner Menschensicht und auf diesem Hass-Niveau Fahrrad :eek: ? - Das kann ja keinen Spaß machen :( ......
 
Heute sah ich einem LKW zu, der mit Anhänger Rückwärts in eine Einfahrt rangierte.
Dabei überquerte er einen Radweg. Ganz ehrlich, ich habe Respekt vor LKW´s und deren Fahrern die
es schaffen in einer engen Straße rückwärts solche Kunsstücke zu vollbringen.
Was ich dann sah mochte ich nicht glauben, 3 gummibereifte Volltrottel (Lemminge?), einer sogar mit Kopfhörern, sind an den wartenden Radfahrern vorbei und fuhren auf Ihren Rädern auf dem Radweg, sehr dicht, mit Ihren Rädern, an dem sich rückwärts in Bewegung befindlichem LKW vorbei.
Der LKW-Fahrer konnte die Räder mit Sicherheit nicht sehen.
Es war zwar ziemlich eng, aber es ist zum Glück nichts passiert.
Aber ich stelle mit dann trotzdem die Frage:
Was wäre passiert, wenn etwas passiert wäre?
Wäre dann der LKW-Fahrer belangt worden (wahrscheinlich) oder die Trottel auf Rädern (unwahrscheinlich) ? ........
Bei entsprechenden Zeugenaussagen der wartenden Radfahrer nennst sich das von den Vollpfosten dann "versuchter Suizid". Wer trotz eindeutig erkennbarer Gefahr sich dann genau in diese vorsätzlich rein wirft, darf hinterher eben nicht jammern, wenn's knackt.
Der LKW-Fahrer wäre dann zwar auch (gering) belangt worden - einen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldprozess hätten sich die Vollpfosten aber in die Haare schmieren können.

Wichtig bei solchen Situationen: Sich notfalls auch tatsächlich als Zeuge mit einer neutral-wahrheitsgemäßen Aussage zur Verfügung stellen.
Also nicht in der Art, wie bestimmte Mitglieder hier: Die würden da nicht hilfreich sein weil da dann keine Zeugenaussage raus käme, sondern eine Pauschalverunglimpfung eines Berufstandes.
 
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Der LKW-Fahrer wäre dann zwar auch (gering) belangt worden - einen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldprozess hätten sich die Vollpfosten aber in die Haare schmieren können. ...
Das ist - dieses Beispiel betreffend - vollkommen falsch:
Natürlich wäre der LKW Fahrer einerseits wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt worden.
Und andererseits hätte ein Geschädigter wg. §§ 823 I, 823 II BGB i.V.m. § 9 V StVO Anspruch auf Schadensersatz.
Solche Unfälle passieren vielfach jeden Tag.
Wenn ein LKW auf einem Radweg rangiert, bedeutet das nicht, daß da kein anderer sein darf, nur weil der Lkw zuerst da war.
Davon darf der Lkw-Fahrer - gerade dort - auch nicht ausgehen !
Hätte der unfallverursachende Lkw-Fahrer sich gem. § 9 StVO regelkonform verhalten, wäre der Unfall nicht passiert.
Das ist ganz einfach. Ein etwaiges Mitverschulden des Radfahrers, der eigentlich nur die ihm zugewiesene Fläche benutzen wollte,
wäre auf einer untergeordneten Prüfungsebene zu untersuchen. Tatbestandlich ist zunächst der Lkw-Fahrer derjenige, der belangt wird.
Mit "Suizid" des Radfahrers hat es nichts zu tun, wenn er nur den Radweg benutzen will. Er darf sich nach dem Vertrauensgrundsatz im
Straßenverkehr darauf verlassen, daß der andere sich regelkonform verhalten wird.
 
Das ist - dieses Beispiel betreffend - vollkommen falsch:
Natürlich wäre der LKW Fahrer einerseits wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt worden.
Und andererseits hätte ein Geschädigter wg. §§ 823 I, 823 II BGB i.V.m. § 9 V StVO Anspruch auf Schadensersatz.
Solche Unfälle passieren vielfach jeden Tag.
Wenn ein LKW auf einem Radweg rangiert, bedeutet das nicht, daß da kein anderer sein darf, nur weil der Lkw zuerst da war.
Davon darf der Lkw-Fahrer - gerade dort - auch nicht ausgehen !
Hätte der unfallverursachende Lkw-Fahrer sich gem. § 9 StVO regelkonform verhalten, wäre der Unfall nicht passiert.
Das ist ganz einfach. Ein etwaiges Mitverschulden des Radfahrers, der eigentlich nur die ihm zugewiesene Fläche benutzen wollte,
wäre auf einer untergeordneten Prüfungsebene zu untersuchen. Tatbestandlich ist zunächst der Lkw-Fahrer derjenige, der belangt wird.
Mit "Suizid" des Radfahrers hat es nichts zu tun, wenn er nur den Radweg benutzen will. Er darf sich nach dem Vertrauensgrundsatz im
Straßenverkehr darauf verlassen, daß der andere sich regelkonform verhalten wird.
Das würde ich jetzt nicht so sehen.
Paragraf 1 Vorsicht Und gegenseitige Rücksichtnahme kann auch vom Radfahrer abverlangt werden
 
Er darf sich nach dem Vertrauensgrundsatz im
Straßenverkehr darauf verlassen, daß der andere sich regelkonform verhalten wird.

Wenn ich mich so bewegen würde, wäre entweder ich unter der Erde oder der andere, wenn ich Auto fahre.
Im Zweifel verzichte ich auf meinen Anspruch, dass sich jeder richtig verhält und lasse gewähren.
Die 20sec Mehraufwand stehen zu den Folgen (Zeiten) nicht im Verhältniss.
Es nervt natürlich, wenn man ständig zurück stecken muss als Radfahrer, aber Blech heilt schneller als Knochen.
 
Jetzt sogar in einem Rennradforum:
In diesem Beispiel: Dem LKW Fahrer wird zugestanden Fehler zu machen. (Er lässt sich nicht einweisen, dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdert).
Den Radfahrern, die Regelkonform den Radweg befahren, sagt man nach, sie wären selbst Schuld, wenn sie unter die Räder kommen oder noch krasser, man wünscht ihnen einen Unfall. Gehts eigentlich noch? Und das von Leuten, die sich eigentlich viel leichter in solche Situation hineinversetzen können sollten.
Woher wisst ihr, dass diese Radfahrer die Situation richtig eingeschätzt haben? Dürfer Radfahrer keine Fehler machen? (z. B. die Situation falsch einschätzen oder nicht "wahrnehmen", dass da ein LKW-Fahrer über den Radweg irgendwo hin will?)
Nein, stattdessen wird voll drauf eingeschlagen.

§1 der STVO ist hier überhaupt nicht einschlägig, da §9 speziellere Regeln enthält. Aber das hat ja z1000 schon ausgeführt.
Wenn die STVO sowieso egal ist, und man (natürlich nur der Radfahrer) immer mal wieder zurückstecken soll, wieso gibts dann die STVO überhaupt?
 
@Radfahrero : Würdest du da noch vorbeifahren, nur weil die STVO dir das Recht dazu gibt?

Dürfer Radfahrer keine Fehler machen?
Darf der Lkw Fahrer keinen Fehler machen?
Außerdem bleibt dem Lkw Fahrer hier wahrscheinlich keine andere Wahl. Wo soll er einen Einweiser hernehmen? Sein Arbeitgeber wird ihm deshalb keinen Beifahrer zuteilen.

Als Radfahrer muss man schon zum Eigenschutz mit den Fehlern der anderen rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die STVO sowieso egal ist, und man (natürlich nur der Radfahrer) immer mal wieder zurückstecken soll, wieso gibts dann die STVO überhaupt?
Muss jeder für sich entscheiden was ihm seine Gesundheit wert ist. ICH würde mich in so ner Situation jedenfalls nicht zwischen LKW und Einfahrt durchquetschen.
 
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