Biestbiest
Nuttenpreller
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Das kann aber nur eine Einzelfallentscheidung sein.
Es sind alles immer Einzelfallentscheidungen. Selbst wenn die ständige Rechtsprechung in diese Richtung ginge, kannst du mit deinem Einzelfall immer noch an einen Richter geraten, der das ganz anders sieht (Stichwort Richterliche Unabhängigkeit).
Siehe die ständige Rechtsprechung zum Überholabstand von Rädern (1,5m), wo mir aber ein Urteil im Kopf rumschwirrt, wo man zu dem Schluss kam, dass 80cm (?) auch reichen, wenn die Straße voll ist.
Davon abgesehen frage ich mich gerade, ob das Schulterblick-von-anderen-beachten-Zeugs praktikabel ist. Ich nehme mal an, so eine Schulterblick-Situation wäre, wenn einer neben mir fährt, ihm aber gerade einfällt, dass er ja abbiegen möchte und mich umnutzen will. Sofern seine Karre nicht so hoch ist, wie ich, sehe ich seine Kopfbewegungen ja gar nicht. Und vor allem müsste ich die ganze Zeit hingucken, statt nach vorne. Und dann leitet er seinen Abbiegevorgang ein und ich soll was machen? Bremsen tut er wahrscheinlich auch, nach links oder rechts komme ich idR nicht weg, also nach vorne beschleunigen? Schreien? Die physikalischen Gesetze brechen?
"Berliner Schnauze"
Watt'n ditte?