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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das kann aber nur eine Einzelfallentscheidung sein.

Es sind alles immer Einzelfallentscheidungen. Selbst wenn die ständige Rechtsprechung in diese Richtung ginge, kannst du mit deinem Einzelfall immer noch an einen Richter geraten, der das ganz anders sieht (Stichwort Richterliche Unabhängigkeit).
Siehe die ständige Rechtsprechung zum Überholabstand von Rädern (1,5m), wo mir aber ein Urteil im Kopf rumschwirrt, wo man zu dem Schluss kam, dass 80cm (?) auch reichen, wenn die Straße voll ist.

Davon abgesehen frage ich mich gerade, ob das Schulterblick-von-anderen-beachten-Zeugs praktikabel ist. Ich nehme mal an, so eine Schulterblick-Situation wäre, wenn einer neben mir fährt, ihm aber gerade einfällt, dass er ja abbiegen möchte und mich umnutzen will. Sofern seine Karre nicht so hoch ist, wie ich, sehe ich seine Kopfbewegungen ja gar nicht. Und vor allem müsste ich die ganze Zeit hingucken, statt nach vorne. Und dann leitet er seinen Abbiegevorgang ein und ich soll was machen? Bremsen tut er wahrscheinlich auch, nach links oder rechts komme ich idR nicht weg, also nach vorne beschleunigen? Schreien? Die physikalischen Gesetze brechen? :idee:

"Berliner Schnauze"

Watt'n ditte? ;)
 
Stimmt - sobald ich vom Rad absteige und auf mein Moped aufsteige dreht sich meine Einstellung im Straßenverkehr um 180 Grad und ich hasse plötzlich alle Radfahrer... :mad:

Merkst du eigentlich selbst, was für einen vorverurteilenden Stuss du da zusammenschreibst ?
Wir Radfahrer wollen ja auch nicht für den Mist, den mache unserer Zunft so zusammenfahren, kollektiv büßen müssen.
Ich halte es immer noch so : ein Idiot bleibt ein Idiot , egal wie er unterwegs ist. Das selbe gilt für rücksichtsvolle Mitmenschen.

Entschuldige, wenn ich damit persönlich angegriffen habe. Ich habe meine Erfahrungen mitgeteilt.
Selbstverständlich bleibt ein Idiot ein Idiot und stell dir vor, ich sehe auch jeden Tag irgendwelche Dussel aufm Rad, die ich am Liebsten wegschubsen möchte, auf Grund ihres dämlichen Verhaltens.
Man muss auch nicht alles auf die Goldwaage legen. Ich dachte eigentlich, dass mein Smilie am Ende, das ein wenig entschärft ;)

...ich entsinne mich da dunkel noch an verschiedene Szenen in dieser unserer Hauptstadt diesen Sommer, als ich da ein paar Wochen radfahrend unterwegs war. Da sitzt bei manchen der Colt ziemlich locker......:(
Wobei die von Dir zutreffend beschriebene Personengruppe mit den 3-er BMW hier in KA eher der regionalen Marke mit dem Stern zugetan ist - speziell dann die von AMG veredelten.......
Was denn, was denn??? Etwa Schubladendenken??? tztztz unmöglich. Ich hoffe hier wird sich dann auch über seinen Post so beschwert :)
 
Es sind alles immer Einzelfallentscheidungen. Selbst wenn die ständige Rechtsprechung in diese Richtung ginge, kannst du mit deinem Einzelfall immer noch an einen Richter geraten, der das ganz anders sieht
So unabhängig sind die Richter auch wieder nicht. Er muss sich auch an die Gestze halten. Wenn eine Tatbestand per Gesetz strafbar ist, dann kann der Richter nicht sagen, dass sehe ich nicht so und einen Freisprechen obwohl die Tat bewiesen wurde.
Da "Achten auf den nachfolgenden Verkehr" in der STVO steht (§ 9 Abs.1 Satz 4 StVO), hat der Richter keinen Spielraum. Beim Abstand beim Überholen steht im Gesetz nur "ausreichender Abstand", da hat der Richter einen Spielraum.
Die Sache mit der Beweisbarkeit ist eine andere Baustelle.
 
Falls man überhaupt klingeln darf.

Hier mal was die StVO dazu sagt.

Tja, wer weiß schon, ob so ein Radweg irgendwo am Rande des Dorfs "innerorts" oder "außerorts" ist?

Die Klingel scheint aber irgendwie magische Kräfte zu haben. Wenige KM später, noch der gleiche Fuß-/Radweg: Freie Sicht, in 200 Meter Entfernung ein Paar mit Kinderwagen und zwei Hunden. Kinderwagen hier, Hund eins da, Hund zwei dort, dazwischen noch Herrchen und Frauchen. Ich also bis auf Schrittgeschwindigkeit runter, sag noch irgendwas von wegen "anleinen wäre doch mal ne Maßnahme auf so einem viel befahrenen und begangenen Weg".
Was kommt zurück? "Blabla Klingel! Blabla!". Wohlgemerkt ich kam ihnen entgegen, wenn sie mal mehr als zwei Meter geradeaus gucken würden, hätten sie mich sehr früh sehen können/müssen. (Es scheint aber eh so ein Ding zu sein, dass man erst dann auf einen Radfahrer reagieren darf, wenn er direkt vor einem ist. Nunja.)

Es braucht wohl wie bei den E-Autos auch Motorengeräusche für Radfahrer. Irgendein zuschaltbares Lärmgerät das Dauertöne macht. Das Leute einfach mal ein bisschen um sich rum gucken was passiert, darf man wohl nicht mehr voraussetzen ;)
 
So unabhängig sind die Richter auch wieder nicht. Er muss sich auch an die Gesetze halten.

Diese Theorie steht der (von mir erlebten) Wirklichkeit entgegen. Lies' dir ruhig mal die von mir verlinkte Seite durch (vor allem auch die anderen Artikel dort), könnte ich fast alles ohne Bedenken unterschreiben.
Von daher halte ich die Möglichkeit einer Mitschuld für den Umgefahrenen im hier besprochenen Abiegeunfall für nicht unwahrscheinlich.
 
Mitschuld heißt, dass auch der Abbieger ein Teil der Schuld trägt. Er wurde also nicht vom Schulterblick freigesprochen.
Das heutzutage viele Streitigkeiten von Gerichten mit Teilung der Schuld oder Einstellung entschieden werden, ist imho eine Unsitte, was auf die Überlastung der Gericht zurückzuführen ist. Es ist einfacher und schneller als sich mit den Umständen ausgiebig zu befassen.
 
sag noch irgendwas von wegen "anleinen wäre doch mal ne Maßnahme auf so einem viel befahrenen und begangenen Weg".
Was kommt zurück? "Blabla Klingel! Blabla!".
Das muss eher am "Typ" Hundebesitzer liegen.
Ich habe noch keinen getroffen (mit Hund), weder im Wald ich mit MTB, Hund ohne Leine, noch auf dem Strassenweg beim Joggen.
Bis jetzt hat keiner Kritik verkraftet, sondern die Schuld bei anderen gesucht.
Erst vor kurzem, ich beim joggen, Frau mit hund und kommt mir entgegen und macht kein Platz, war aber 300m weit zu sehen.
Der Weg ist ca 2,5 Personen breit. Ich also drauf zu und sagte mach die Augen auf, es gab
nur gelaber, hatte ich aber nicht mehr verstanden.
 
Kinderwagen hier, Hund eins da, Hund zwei dort, dazwischen noch Herrchen und Frauchen. Ich also bis auf Schrittgeschwindigkeit runter

Mache ich in der Regel auch so und halte mein Maul. Wenn mich die beteiligten nicht sehen, klingel ich manchmal oder sage auch nur freundlich, dass ich gerne vorbei fahren würde. Zur Not, bleibe ich ganz stehen. Mir kommt dann immer die Kotze hoch, wenn ich angemault werde, dass ich klingeln soll. Oder wenn die entgegenkommende Familie auf einem 5 Meter breiten Weg (Zeichen 244) erstmal einen schmalen Streifen zum durchrollen räumen muss und mich hinterher anmault, weil ich mich nicht bedanke. Wohl gemerkt, ich habe vorher fast bis zum Stand runterbremsen müssen. Und das rechtzeitig und ohne mich irgendwie zu beschweren.
Das gleiche, wenn ich auf einen Hund zufahre. Hab ordentlich Schwung drauf, sehe den Hund, bremse runter, nehme Blickkontakt auf und rolle mit einem Bein auf dem Boden vorbei. Dann kommt die Besitzerin angelaufen und schnauzt mich an, ich solle mehr Rücksicht nehmen. Was willste da sagen? Eigentlich dürfte man einfach nix sagen, weil solche Leute kann man eh nicht bekehren. Aber da fehlt es mir dann leider an Selbstdisziplin.
Die Krönung: hinterher kommste ins Büro und darfst dir das Geheule von Kollegen anhören, dass diese Radfahrer alle einen an der Waffel haben und rücksichtslos sind.
 
(Es scheint aber eh so ein Ding zu sein, dass man erst dann auf einen Radfahrer reagieren darf, wenn er direkt vor einem ist. Nunja.)
Dann stellen sich diese Leute auch noch hin und verlangen, dass man Danke sagt wenn sie ihre Wegblockade endlich aufgehoben haben.
 
Mache ich in der Regel auch so und halte mein Maul. Wenn mich die beteiligten nicht sehen, klingel ich manchmal oder sage auch nur freundlich, dass ich gerne vorbei fahren würde. Zur Not, bleibe ich ganz stehen. Mir kommt dann immer die Kotze hoch, wenn ich angemault werde, dass ich klingeln soll. Oder wenn die entgegenkommende Familie auf einem 5 Meter breiten Weg (Zeichen 244) erstmal einen schmalen Streifen zum durchrollen räumen muss und mich hinterher anmault, weil ich mich nicht bedanke. Wohl gemerkt, ich habe vorher fast bis zum Stand runterbremsen müssen. Und das rechtzeitig und ohne mich irgendwie zu beschweren.
Das gleiche, wenn ich auf einen Hund zufahre. Hab ordentlich Schwung drauf, sehe den Hund, bremse runter, nehme Blickkontakt auf und rolle mit einem Bein auf dem Boden vorbei. Dann kommt die Besitzerin angelaufen und schnauzt mich an, ich solle mehr Rücksicht nehmen. Was willste da sagen? Eigentlich dürfte man einfach nix sagen, weil solche Leute kann man eh nicht bekehren. Aber da fehlt es mir dann leider an Selbstdisziplin.
Die Krönung: hinterher kommste ins Büro und darfst dir das Geheule von Kollegen anhören, dass diese Radfahrer alle einen an der Waffel haben und rücksichtslos sind.
Boah, sprichst Du mir aus der Seele. Danke!
 
... und schnauzt mich an, ich solle mehr Rücksicht nehmen. Was willste da sagen?
Eben. Spar dir die Puste. Sobald wir erkennbar als trainierende Radsportler unterwegs sind, sind wir per se zu schnell. Selbst dann, wenn wir unser Rad schieben.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang auch die Reaktion von Unfallzeugen. Bei zwei Crashs, die ich mit Autos hatte, war's das gleiche: Die Zeugen waren sich vollkommen einig, dass der Autofahrer mir die Vorfahrt genommen und mich umgemangelt hat, und gaben das auch zu Protokoll. Schoben dann aber gleich hinterher: "Der Radfahrer war aber auch ganz schön schnell!" Was wohl eine Solidaritätsbezeugung gegenüber dem Autofahrer, ihrem Leidensgenossen, sein sollte und bedeutete: Durch sein kriminell hohes Tempo hat der Radfahrer den Autofahrer heimtückisch in die Vorfahrtmissachtung hineingetrieben.
 
....Schoben dann aber gleich hinterher: "Der Radfahrer war aber auch ganz schön schnell!" Was wohl eine Solidaritätsbezeugung gegenüber dem Autofahrer, ihrem Leidensgenossen, sein sollte und bedeutete: .....
Das bedeutet schlichtweg, dass sie Dich ob Deiner Sprinterqualitäten bewundert haben.....;)
Da sich ca. 90 % der Menschen nicht vorstellen kann, dass man schneller Radfahren kann, als deren übliches WE-Gezockel - also > 15 km/h, rasen dann logischerweise alle anderen, die schneller sind....
Und es bedeutet, dass es einige Gerichtsurteile gibt, in denen dem KFZ-ler ein Teil der Schuld erlassen wurde, weil man üblicherweise nicht mit Radfahrern jenseits der 30 km/h rechnen muss. Wenn das übliche Radverkehrs-Tempo bei 12 - 15 km/h liegt, sind 30 oder mehr km/h bei Radfahrern eben unüblich - damit kann der Eigenanteil / die Teilschuld-Zumessung am Unfall eben bedenklich von Null auf XX% ansteigen.
Ist wie mit dem KFZ in der Stadt - auch da muss ich nicht damit rechnen, dass einer mit 90 statt der erwartbaren 50 km/h fährt. Auch dieser Raser bekommt im Ernstfall einen ordentlichen Batzen Teilschuld.
Problem des Radverkehrs: Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür (z. B. innerorts 15, außerorts 30 km/h als Tempolimit), sondern lediglich eine Rechtsprechung im Sinne des "üblicherweise zu erwartenden". Das macht im Ernstfall Gerichtsverhandlungen dann zum Glücksspiel.
 
@ sesselpupser:
Beim zweiten der besagten Unfälle kamen zwei Polizisten dazu, die tendenziell pro-radler eingestellt waren. Als der eine Zeuge jenen Spruch von wegen "zu schnell" machte und dann noch anfing, gegen "die Radfahrer" zu stänkern, schnitt der eine Beamte dem Vogel das Wort ab. Wies ihn ziemlich barsch darauf hin, dass ich 1.) mangels Radweg am Unfallort auf der Straße und 2.) bis zu 50 km/h (!) schnell hätte fahren dürfen – natürlich immer entsprechend der Verkehrssituation. Da war Ruhe im Karton; meine angebliche Temposünde wurde dann auch nicht zu Protokoll genommen.
In diesen Fragen hat die Exekutive wohl relativ viel Ermessensspielraum, wie es scheint.
 
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