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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Bei Landstraße zwischen 2 Dörfern ist das meist Geld verbrennen da die Mittel für die Pflege dann nicht mehr reichen und sie nach ein paar Jahren nicht mehr sicher benutzt werden können oder der wintersplitt(falls überhaupt winterdienst) noch im Sommer draufliegt.
Solche Wege werden hier zZ viele gebaut.
Doch neuerdings werden sie nur noch mit "Fahrrad frei" gekennzeichnet. Das finde ich postiv. So sind das sichere Wege für Fußgänger und langsamfahrende Radfahrer. Allerdings gibt es dann immer wieder Autofahrer, die meinen, ein Radfahrer MUSS diese Wege benutzen und verhalten sich entsprechend.
 
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Solche Wege werden hier zZ viele gebaut.
Doch neuerdings werden sie nur noch mit "Fahrrad frei" gekennzeichnet. Das finde ich postiv. So sind das sichere Wege für Fußgänger und langsamfahrende Radfahrer. Allerdings gibt es dann immer wieder Autofahrer, die meinen, ein Radfahrer MUSS diese Wege benutzen und verhalten sich entsprechend.
Warum werden denn diese Wege gebaut?
1. Alibi für den Landrat - ich hab was gutes für euch getan und wir können wieder "Radeln mit dem Landrat" (ist eine Veranstaltung hier im Kreis)
2. Durch Staatsmittel (Steuergelder) geförderte Radwege die sich die Landwirte wünschen als Anwandwege - also fehlgeleitete Landwirtschaftssubventionen. Das ist auch der einzige Grund dafür dass diese Wege mit dem "Fahrrad frei" gekennzeichnet werden. Weil sie in der Bewirtschaftungszeit meist unbenutzbar sind - nicht nur für Rennradler.

Radwege wie sie bei uns gebaut werden sind eigentlich nur eines: Gefährlich! Warum? Weil sie dem motorisierten Verkehr den Eindruck vermitteln dass Radler keine richtigen Verkehrsteilnehmer sind und die Aufmerksamkeitsschwelle den Pedalierern gegenüber immer mehr zurückgeht je mehr Radwege gebaut werden.
Schaut doch mal nach Spanien oder Italien! Da sind die Radwege Teil der Straße - einzig durch Farbmarkierung getrennt - und die Radler werden von den Autofahrern wahrgenommen! Das hab ich unserem Bürgermeister mal gesagt und sein Kommentar war: Das ist nicht Vörderfähig........
 
So ähnlich ist es bei uns auch. Es gibt zwar neben den meisten Landstraßen Wirtschafts- und seltener Fahrradwege, allerdings sind die oft in mäßigem Zustand und haben interessante Oberflächen. Die Anlieger lassen auch immer schön den Matsch liegen, den sie aus ihren Feldern tragen und Winterdienst gibbets nicht (sind ja nur Wirtschaftswege). Nervig wird es dann, wenn man die Strecke nicht kennt. Da kann es einem passieren, dass man denkt man fährt zum nächsten Ort und plötzlich schwenkt der begleitende Weg in die Flur ab und man muss schauen, dass man sich nicht verfährt.
 
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2. Durch Staatsmittel (Steuergelder) geförderte Radwege die sich die Landwirte wünschen als Anwandwege - also fehlgeleitete Landwirtschaftssubventionen.
Die Wege, die ich jetzt meine (Wege neben Verbindungsstraßen zwischen zwei Dörfern) sind nur für Fußgänger und Fahrräder erlaubt. Da gibt es kein Schild "Frei für landwirtschaftlichen Verkehr". Die Straßen sind ja auch nicht vielbefahren. Was wahrscheinlich auch der Grund für "Fahrrad frei" ist, da die Vorraussetungen für eine Radwegbenutzungspflicht nicht erfüllt wird. Dazu braucht es ein bestimmtes Verkehrsaufkommen.


EDIT: Das sich die Landwirte solche Wege wünschen, ist zumindest hier längst vorbei, seit die Landwirte für die Sauberkeit der Wege zuständig sind und das auch von den Gemeinden und dem Landkreis überprüft wird. Unser Landrat hat gedroht, falls die Wege nicht saubergehalten werden, sie für landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt werden. Dazu brauchte es natürlich einen Druck von der Bevölkerung in Form von reichlich Beschwerden.
 
Ist das nur bei euch lokal so (bzgl. Regelung/Grundlage), oder haben sich bei euch in der Gegend einfach genug Leute beschwert?
Nein, das ist auch bei ihm nicht so! Wir sind aus dem selben Landkreis (er weiß nur nicht wer ich bin:)) und ich habe absolut andere Erfahrungen gemacht wie er. Die Bauern nutzen die Wege und den Dreck räumt der nächste Regen vielleicht weg. Die Gurkenanbauer nutzen die Radwege als Dauerparkplätze und als Aufenthaltsraum und Pausenplatz für die Pflücker. Der Dreck und der Müll (von der Brotzeit) bleiben liegewn. Beschwerden beim Landratsamt sowie Gemeinekanzleien werden im besten Fall ignoriert und im schlechteren Fall muß man sich blöd anquatschen lassen.
Und was soll die Bemerkung "seit die Landwirte....."? Sie sind schon immer für das Entfernen ihres Drecks verantwortlich und genausolange ignorieren sie das!
 
Die Wege, die ich jetzt meine (Wege [...] zwischen zwei Dörfern) [...] Vorraussetungen für eine Radwegbenutzungspflicht nicht erfüllt wird. Dazu braucht es ein bestimmtes Verkehrsaufkommen.

AFAIK nicht mehr, da "außerorts nun grundsätzlich angenommen wird, dass eine besondere Gefahrenlage besteht" (StVO §45 (9), Einschränkung Nummer 3 zu Satz 3). Rechtssprechung zu dieser relativ neuen Gesetzeslage ist mir allerdings noch nicht bekannt.
Dankbare Briefbomben und wütende Mobansammlungen mit Fackeln bitte zum ADFC.
 
AFAIK nicht mehr, da "außerorts nun grundsätzlich angenommen wird, dass eine besondere Gefahrenlage besteht" (StVO §45 (9), Einschränkung Nummer 3 zu Satz 3). Rechtssprechung zu dieser relativ neuen Gesetzeslage ist mir allerdings noch nicht bekannt.
Dankbare Briefbomben und wütende Mobansammlungen mit Fackeln bitte zum ADFC.
Sie besteht doch aber weiterhin nur, wenn ein Radweg (in meiner Fahrtrichtung (wenn ich nicht (durch Schilder o.ä.) auf die andere Seite umgeleitet werde)) ausgeschildert ist, oder?
Langsam verwirrt mich das ganze nämlich :(
 
AFAIK nicht mehr, da "außerorts nun grundsätzlich angenommen wird, dass eine besondere Gefahrenlage besteht" (StVO §45 (9), Einschränkung Nummer 3 zu Satz 3).
Dort steht das auch ohne eine besondere Gefahrenlage RWBP angeordnet werden darf. :(
Rechtssprechung zu dieser relativ neuen Gesetzeslage ist mir allerdings noch nicht bekannt.
Bisher kenn ich nur dieses eine (mein) Urteil, dass sich nach der StVO-Änderung mit einem außerörtlichen Radweg befaßt, es geht um einen neu gebauten Radweg an einer Bundesstraße:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=112999&view=findpost&p=1057934186

Die Vorgeschichte befindet sich etwas verstreut in jenem Thread im Verkehrsportal. Es ging nicht nur um die Benutzungspflicht, sondern auch um diese kleinen 205er an einem Kreisverkehr.
Die StVB hat bereits angekündigt nachzubessern und dann wieder RWBP anzuordnen. :(

Dankbare Briefbomben und wütende Mobansammlungen mit Fackeln bitte zum ADFC.
Nun ja, ausgedacht hat sich das der ADFC wohl nicht. Er hielt es aber auch völlig unnötig dagegen zu protestieren, im Gegenteil, er hat so getan als sei das was Gutes. :mad:

Sie besteht doch aber weiterhin nur, wenn ein Radweg (in meiner Fahrtrichtung (wenn ich nicht (durch Schilder o.ä.) auf die andere Seite umgeleitet werde)) ausgeschildert ist, oder?
Natürlich. Und ja, es bedarf weiterhin gewisser Mindestvoraussetzungen. Wie zum Beispiel die Erfüllung der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Deswegen habe ich meine Klage bzg. der RWBP ja auch gewonnen. (Und das bei einem neu gebauten Radweg. Was halt so gebaut wird.)
 
Sie besteht doch aber weiterhin nur, wenn ein Radweg ausgeschildert ist, oder?

Korrekt, nur die Zeichen 237, 240, 241 ordnen die Benutzungspflicht an (mit Ausnahmen straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar). Im Zweifel: Bernd Sluka.

Nun ja, ausgedacht hat sich das der ADFC wohl nicht. Er hielt es aber auch völlig unnötig dagegen zu protestieren, im Gegenteil, er hat so getan als sei das was Gutes. :mad:

Das Gesetz hat er sicherlich nicht geschrieben, da hast du wohl Recht, aber dennoch hat er seinen Teil dazu beigetragen. Auch das Verhalten hierbei, sowie an anderer Stelle (Kommentar des Vorsitzenden zu einer der jährlichen Umfragen von vor ein paar Jahren z.B.) reicht schon, dass die Briefbomben angemessen sind. Davon abgesehen: Sie sind schon raus.

BTW: Respekt zur Klage bei der derzeitigen Gesetzeslage. :daumen:
 
Ich seh schon, vor der neuen Saison, werd ich mich noch ins Verkehrsrecht einlesen müssen.
 
Viel Spaß dabei. Verstehst du etwa dieses Juristendeutsch?
Eingeschränkt, bisher habe ich nur in dreien gesucht. Geordnet von angenehm nach unangenehm zu lesen: Landeswaldgesetz (wo darf ich eigentlich mit meinem Rad fahren?), Waffengesetz (welches meiner Werkzeuge fällt eig. unter Waffe, welches Taschenmesser darf ich besitzen, ... ?), irgendein Steuergesetz.
Das Problem ist weniger das Verständnis des Satzes, als des Einordnens des gelesenen. Es fehlt einfach das Hintergrundwissen um die richtigen Schlüsse zu ziehen und Verbindungen herzustellen.

Es ist aber natürlich immer schöner, wenn man eine gute Zusammenfassung im Netz findet. Zur Waldwegenutzung und den Messern usw. widersprechen sich da die Websites leider gelegentlich.
 
Das Problem ist weniger das Verständnis des Satzes, als des Einordnens des gelesenen. Es fehlt einfach das Hintergrundwissen um die richtigen Schlüsse zu ziehen und Verbindungen herzustellen.

Das könnte bissel verwirrend sein. Was ich damit sagen will:
Da mir z.B. der Steuerrechtliche Hintergrund fehlt, kann ich verstehen, dass z.B. ein Verein (nach entsprechender Einstufung) eine gemeinnützige Körperschaft nach blabla ist, allerdings kenne ich nur die Steuerbefreiung als Konsequenz dieser Gemeinnützigkeit und habe keine Ahnung was sonst noch damit einhergeht.

Messer mit Mechanismus X und Länge Y sind verboten macht dagegen keine Probleme.
 
Ja, aber scheinbar wurde die Klage ja nach Gesetzesänderung nicht zurück genommen. Also nimm' das Lob schon an, du Vogel! ;)
Okay, mach ich. :bier:
Aber wie aus dem Thread im Verkehrsportal hervorgeht, ging es mir bei Klageeinreichung ja hauptsächlich um die 205er am Radweg des Kreisels. Und da hat sich and der Rechtslage nichts geändert - Und ich hab verloren.:(
 
@siggi Wenn diese Radwege als straßenbegleitend ausgelegt sind - kommt vor - wird manchmal noch ein Vorfahrtachtenschild für den Radfahrer aufgestellt, sobald eine Einmündung kommt - kenne da mindestens drei Stellen. Widerspricht den Ausführungsbestimmungen :-(
Deshalb gibt es jetzt die moderne Variante: an jeder noch so kleinen Einfahrt ein Radweg Ende/Radweg Pärchen...
 
Radwege wie sie bei uns gebaut werden sind eigentlich nur eines: Gefährlich! Warum? Weil sie dem motorisierten Verkehr den Eindruck vermitteln dass Radler keine richtigen Verkehrsteilnehmer sind und die Aufmerksamkeitsschwelle den Pedalierern gegenüber immer mehr zurückgeht je mehr Radwege gebaut werden.

Kurz: Autobahnisierung.

Und wenn man dagegen ist wird gleich die Kinder- und Genderkeule (“Radverkehrspolitik nicht nur für mutige Männer“) herausgeholt, was in Kombination besonders perfide ist. Aber in Wirklichkeit wollen die einfach nur ungestört am Steuer Whatsapp daddeln :(
 
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