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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Warum sollte es auch verboten sein das Kennzeichen zu Schreiben? Oder fährt man mittlerweile mit verschleiertem Nummernschild durch die Gegend?
 
soso, 2008. Schon mal von der aktuell gültigen EU-DSGVO gehört? Nein? Dachte ich mir. Die kennt die o.g. Einschränkung § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG gar nicht mehr. Und auch in der Vergangenheit schon sehr dünnes Eis, ich zitiere mal aus deinem Link: "Etwas anderes könnte dann gelten, wenn die Veröffentlichung gerade des Kfz-Kennzeichens erkennbar darauf abzielte, dem Antragssteiler hierdurch zu schädigen" -> Kennzeichen in Kombination mit Anschuldigungen, die bisher nur auf Aussagen eines Forenmitglieds basieren, egal ob berechtigt oder nicht.
Dein Link beruft sich also ausschließlich erstens auf das BDSG in einer alten Fassung und zweitens auf die Veröffentlichung des Kennzeichens ohne irgendeinen weiteren Kontext.
 
Bisher legal ist diese Seite: https://www.fahrerbewertung.de/. Leider ging es bei mir meist zu schnell, als dass ich mir ein Kennzeichen hätte aufschreiben können. Kann man ja auch mal positiv verwenden, also wenn sich jemand mal besonders rücksichtsvoll und/oder hilfsbereit gezeigt hat. Das kommt ja auch vor.
 
Schon mal von der aktuell gültigen EU-DSGVO gehört?
Und die besagt, dass ein KFZ Kennzeichen eine sensible Information ist, die es vor einer Veröffentlichung zu schützen gilt? Du lieferst keinerlei Quelle, die besagt, dass ein KFZ Kennzeichen nicht veröffentlicht werden darf. Du mutmaßt, dass es nach neuer EU-DSGVO so sein könnte, ohne auf einen Konnkrete Änderung zu verweisen. Ich habe oben auf gültige Rechtssprechung verwiesen. Von Dir kommt nix.
 
Also ich bin ganz froh nicht bei jeder Ausfahrt wegen fehlender Reflektoren, Klingel Licht usw aus den Verkehr gezogen zu werden

Einerseits: ja.
Andererseits: wenn ich Reflektoren und Klingel (Licht braucht man ja tagsüber nicht mehr) gegen freie Radwege (die den Empfehlungen und Vorgaben entsprechen) und durchgehend ordnungsgemäße Überholvorgänge eintauschen könnte - da müsste ich nicht lange überlegen.
 
Und die besagt, dass ein KFZ Kennzeichen eine sensible Information ist, die es vor einer Veröffentlichung zu schützen gilt? Du lieferst keinerlei Quelle, die besagt, dass ein KFZ Kennzeichen nicht veröffentlicht werden darf. Du mutmaßt, dass es nach neuer EU-DSGVO so sein könnte, ohne auf einen Konnkrete Änderung zu verweisen. Ich habe oben auf gültige Rechtssprechung verwiesen. Von Dir kommt nix.
Art. 4 Nr.1 EU-DSGVO:
"Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine ..... identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung ....zu einer Kennnummer, ......... identifiziert werden kann,......
2. „Verarbeitung“ jeden ....ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang ...... wie das Erheben, ..... die Verwendung, die Offenlegung durch ..... Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, ......"

Damit dürfte das Abfotografieren und Verbreiten / Veröffentlichen eines KFZ-Kennzeichens erstmal grds. unter die EU-DSGVO fallen.

Mögliche Ausnahme:

Art. 2 (2) c) EU-DSGVO:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) .........
b) .........
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,....."

Also Fotografieren ausschließlich für das heimische Fotoalbum ist ok - das Veröffentlichen / die Verarbeitung in einem Forum / allgemein öffentlich zugänglichen Fotoalbum (Instagram) nicht

Zu Deinem Urteil:
Alle Urteile, die sich mit dem Schutz personenbezogener / personenbeziehbarer Daten beschäftigen, sind heute hinfällig, wenn sie nicht auf Basis EU-DSGVO ergangen sind, und dürfen (auch von der Rechtsprechung), nicht mehr zur Argumentation herangezogen werden.
Dein angeführtes Urteil könnte unter der EU-DSGVO nämlich ganz anders ausfallen. Wohlgemerkt: KÖNNTE.
 
Dein angeführtes Urteil könnte unter der EU-DSGVO nämlich ganz anders ausfallen. Wohlgemerkt: KÖNNTE.
Korrekt. Es gilt abzuwarten wie ein Gericht in diesem Fall entscheidet.
Das KFZ Kennzeichen ist auch vor der EU-DSGVO schon unter den Datenschutz gefallen. https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2008/03/rs20080311_1bvr207405.html
Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.

Bzgl. des Veröffentlichen eines Fotos worauf ein Auto mit sichtbaren Nummernschild zu sehen ist (z.B. welches auf einem Radweg park), gibt es kein mir bekanntes Urteil, welches dies verbietet. Es gibt das oben genannte Urteil, welches das veröffentlichen gestattet, es aber untersagt dies im Zusammenhang mit einem Aufruf es zu beschädigen zu veröffentlichen. Es wurde explizit entschieden, dass Nummernschilder per Definition nämliche keine sensiblen Daten sind. Das gilt natürlich alles nur, wenn das KFZ sich im öffentlichen Raum bewegt/befindet.
 
BÜD-VF 183 bekommt jetzt eine Anzeige wegen Nötigung im Strassenverkehr. Was glauben diese Arschlöcher eigentlich wer sie sind?

würde ich abhaken unter Ar..........ch kennengelernt.
Mit der Einstellung könnte ich häufiger Anzeige erstatten, oftmals gegen Idioten die sich nicht überholen wollen lassen und während des Überholvorgangs kräftig mit beschleunigen obwohl sie zuvor noch deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren sind.

In einer Extremsituation musste ich andeuten das ich ihn notfalls von der Straße dränge wenn er nicht vom Gas geht, ich wollte nicht so aggressiv fahren aber der Schwachmat hat es mit seinem Mercedes provoziert. Ich war fast an ihm vorbei als ihm einfiel das es seine Würde verletzt wenn er von einem Skoda überholt wird und das er außerdem den stärkeren Motor hat.
 
Bisher ist es nicht notwendig, das Kfz Kennzeichen bei Fotografien unkenntlich zu machen, da ein KFZ Kennzeichen nicht unter "persönliche Daten" fällt. Ein Fahrzeug hat auch kein Recht auf das eigene Bild.

So sind bisher auch dt. Auffassungen des Datenschutzes (hier und hier und hier).

Ob die EU das in den jüngeren Jahren anders sieht, weiß ich tatsächlich nicht. Gibt es da konkrete Quellen Pro oder Contra?
 
Bisher ist es nicht notwendig, das Kfz Kennzeichen bei Fotografien unkenntlich zu machen, da ein KFZ Kennzeichen nicht unter "persönliche Daten" fällt. Ein Fahrzeug hat auch kein Recht auf das eigene Bild.

So sind bisher auch dt. Auffassungen des Datenschutzes (hier und hier und hier).

Ob die EU das in den jüngeren Jahren anders sieht, weiß ich tatsächlich nicht. Gibt es da konkrete Quellen Pro oder Contra?
Wenn Du Deine zitierten Beiträge selber vollständig gelesen hättest, würdest Du folgende Sätze zu dem hier diskutierten Verhalten zur Veröffentlichung des Kennzeichens gefunden haben:

Verlinkung 1:
"Problematisch ist auch zu dokumentieren, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer nicht korrekt verhalten und dabei das Autokennzeichen anzugeben.
Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte beispielsweise in einem solchen Fall, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Fahrzeugbesitzers gegenüber anderen Interessen überwiegt.
....."

Verlinkung 2:
Behandelt einen völlig anderen Sachverhalt und ist auf den heir diskutierten in keiner Weise übertragbar.
"Als Argument gegen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Rechtsanwaltes sah das Gericht demnach die Tatsache, dass der Antragsteller selber persönliche Daten wie die Adresse seines Kanzleisitzes und seinen Lebenslauf im Internet veröffentlicht hat. Da die Veröffentlichung des Bildes auch keinen Aufruf zur Schädigung des Antragstellers beinhalte, liege auch kein rechtwidriger Eingriff vor......
Etwas anderes könnte dann gelten, wenn die Veröffentlichung gerade des Kfz-Kennzeichens erkennbar darauf abzielte, dem Antragssteller hierdurch zu schädigen, ......."

Es war also auch bisher nicht "einfach erlaubt". Auch bisher galten Einschränkungen, wenn die Veröffentlichung nicht als "neutraler Bildinhalt" geschieht, sondern konkret gegen die betreffende Person gerichtet ist (wie im hier diskutierten Fall weiter oben).
 
Genau so ist es. Und im Zweifel muss ein "Bestimmtes Zeigen" wieder ein Gericht entscheiden.
 
Komischer Wald :idee:, also hier kommen nur Forstmaschienen durch, PKWs würden alle stecken bleiben, fahre aber mehr singletrails als Waldautobahn wenn MTB. ;)
Am Samstag mal wieder eine Konfliktsituation im Wald: Abfahrt von einer steilen, kurvigen Rampe mit dem MTB. Rechts steile Böschung, links steiler Abhang. Direkt hinter einer Kurve steht ein SUV mitten auf dem Weg. Da ich an dieser Stelle immer mit Spaziergängern und anderen Radfahrern rechne (der Weg führt hinauf zu einem Aussichtsturm mit Café), fahre ich zum Glück relativ verhalten und komme noch so gerade vor dem Autoheck zum Stehen. Unten am Hang puzzelt ein Holzsammler rum. Ich rufe runter, er möge beim nächsten Mal sein Auto doch bitte möglichst nah an den Wegesrand stellen. Und es kommt die nassforsche Rückfrage: "Wen stört das?" Mich, andere Radfahrer und Wanderer, antworte ich, obwohl die Frage an sich schon zeigte, dass dem Typ sowieso jede Antwort scheißegal ist. Er winkt denn auch ab und geht ungerührt seinen Geschäften nach; ich schiebe mein Rad an seiner Karre vorbei (und widerstehe dem Drang, einen seiner Außenspiegel wegzukloppen).

Diese Begebenheit hat mich echt wütend gemacht und ich frage mich, wo unsereins denn fahren soll, wenn man mit Autos nicht in Konflikt kommen will. Auf dem Mond etwa? So kurve ich grummelnd weiter durch den Wald, bis ich an einer mit Schranke versperrten Waldzufahrt einen Mann treffe, der gerade den Schlagbaum (der nicht durch ein Schloss gesichert war) öffnet, um mit seinem Auto in den Wald zu fahren. Als ich ihn anspreche, stellt sich raus, dass er Jäger ist. Es dürfe nur in den Wald fahren, wer als Wald-Anteilseigner dazu berechtigt ist. (Obwohl immer mal auch Unberechtigte reinfahren, wie der Mann einräumt.)
Wie ich in diesem ganz netten, gut 20-minütigen Plausch erfahre, wird ein großer Teil der umliegenden Wälder hier privatwirtschaftlich von Genossenschaften zum Holzsammeln und/oder zum Jagen genutzt. In diesen Genossenschaften haben sich private Anteilseigner aus umliegenden Gemeinden organisiert. D.h. also, dass Radfahrer und Spaziergänger sich dort auf Privatgelände und auf eigene Gefahr bewegen. Obwohl die Eigner den "Waldfremden" Durchgangs- bzw. Durchfahrtsrecht gewähren müssen (es gibt ja ein Ausflugslokal oben auf dem Bergkamm, außerdem zwei Rettungsplätze vor und hinter einem DB-Tunnel), könnten – so der Jäger – die Eigner die Spielregeln vorgeben. Insgesamt sei man zwar auf friedliche Koexistenz aus, aber manchen Eignern seien die anderen Waldnutzer schlicht piepegal. Umgekehrt erlebe er auch immer wieder die Ignoranz und Unfreundlichkeit von Radfahrern, die in "seinem" Wald trainieren und sich wie die sprichwörtliche Axt verhalten. Das alles sei nicht schön, könne aber kaum verhindert werden, meint der Jäger. Zumal Aggressivität und Egoismus gerade im öffentlichen Raum weiter zunehmen würden, sogar im Wald.
Düstere Prognose. Aber sie deckt sich mit meinen Erfahrungen.
 
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